Drucksache - 1442/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-13 (Karstadt/Wertheim, Schloßstraße)
Status:öffentlichAktenzeichen:930
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
13.04.2010 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.04.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 06.04.2010
Anlage 1 - Entwurf der Verordnung
Anlage 2 - Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit, 11.02.2010
Anlage 3 - Auswertung der Beteiligung der Behörden, 11.02.2010
Anlage 4 - Begründung zum B-Plan 6 - 13
Anlage 5 - Zwei Kartenblätter zum B-Plan 6 - 13
Anlage 6 - Auswertung der Beteiligung der Behörden, Sept.2009
Anlage 7 - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, 16.07.2008
Anlage 8 - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, 16.07.2008
BE Stapl vom 13.04.2010
Beschluss vom 21.04.2010

Wird nachgetragen

 

 

1.       Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6 – 13

[Karstadt / Wertheim, Schloßstraße]

 

2.       Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Uwe Stäglin

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten aufgrund der abgewogenen und im Zusammenhang mit dem Städtebaulichen Vertrag vom 22. Dezember 2009 beschlossenen Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB]) sowie der erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 a Abs. 3 BauGB) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB])

I.      den Bebauungsplanentwurf 6 – 13 zu beschließen sowie

II.    über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6 – 13 zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG])

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6 – 13 einschließlich Begründung, die Auswertungen und Abwägungsergebnisse der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Städtebaulichen Vertrag wird verwiesen.

Aufgrund des Datenschutzes wird der Städtebauliche Vertrag –mit Kennwort geschützt– auf der Internetseite

http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/verwaltung/stadtplanung/beteiligungsverfahren_intern.php

zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Zusendung des Kennwortes erfolgt in einem separaten Schreiben. Das Original wird bei der Sitzung zur Einsichtnahme vorliegen.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Uwe Stäglin
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 13.04.2010 in der 41. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 38. Sitzung am 21.04.2010 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, aufgrund der abgewogenen und im Zusammenhang mit dem Städtebaulichen Vertrag vom 22. Dezember 2009 beschlossenen Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB]) sowie der erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 a Abs. 3 BauGB) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB])

I.  den Bebauungsplanentwurf 6 – 13 zu beschließen sowie

II. über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans
    6 – 13 zu entscheiden.
(§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG])

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6 – 13 einschließlich Begründung, die Auswertungen und Abwägungsergebnisse der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Städtebaulichen Vertrag wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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