Drucksache - 1441/III
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Die Bezirksverordnetenversammlung beruft ab sofort
für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf als beratendes Mitglied
des Jugendhilfeausschusses für die Vertretung der Katholischen Kirche
Begründung: Dem
Jugendhilfeausschuss gehören als beratende Mitglieder an (§ 35 Abs. 7 AGKJHG): 1. das für den Geschäftsbereich
Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts, 2. der Leiter oder die Leiterin der
Verwaltung des Jugendamts, 3. eine in der Mädchenarbeit
erfahrene Frau, 4. eine in der Arbeit mit
behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person, 5. eine Person zur Vertretung des
Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten, 6. eine Person zur Vertretung des
Bezirksschulbeirates, 7.
je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen
Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände und 8. bis zu drei weitere Personen aus
der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen. Durch das
Ausscheiden des beratenden ordentlichen Mitgliedes, Herrn Alexander Obst als
Vertreter der Katholischen Kirche, ist ein ordentliches Mitglied für die Vertretung
der katholischen Kirche neu zu berufen. Das genannte beratende ordentliche Mitglied ist von der
vorschlagsberechtigten Stelle benannt worden und von der
Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.
---------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat
in ihrer 38. Sitzung am 21.04.2010 per Beschluss folgende Vorlage angenommen: Die Bezirksverordnetenversammlung beruft ab sofort
für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf als beratendes Mitglied
des Jugendhilfeausschusses für die Vertretung der Katholischen Kirche
Rögner-Francke BVVorsteher |
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