Drucksache - 1430/III  

 
 
Betreff: Gilt die Ausnahmeregelung für Geschwisterkinder weiterhin uneingeschränkt?
Status:öffentlichAktenzeichen:958
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Breidenbach, Tulke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.03.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Schulausschuss Empfehlung
06.04.2010 
38. öffentliche Sitzung des Schulausschusses vertagt   
04.05.2010 
39. öffentliche Sitzung des Schulausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 09.03.2010
BE Schule vom 04.05.2010
Beschluss vom 19.05.2010
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.07.2012

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den dafür zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei Änderung der Einschulungsbereiche für Geschwisterkinder weiterhin uneingeschränkt die Ausnahmeregelung zur Aufnahme auf die Grundschule gilt.

 

Begründung:

 

Durch Änderung des Berliner Schulgesetzes besteht die Möglichkeit, dass die Schulbehörde gemeinsame Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen einrichten kann. Für Geschwisterkinder könnte daher die Gefahr bestehen, einer anderen Grundschule innerhalb des gemeinsamen Einzugsbereiches zugewiesen zu werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. März 2010

 

 

Für die Fraktion der FDP

 

 

Rolf Breidenbach, Siegfried Tulke

 

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Der Antrag wurde am 04.05.2010 in der 39. Sitzung des Schulausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Krohm

Ausschussvorsitzende

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Die BVV hat in ihrer 39. Sitzung am 19.05.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den dafür zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei Änderung der Einschulungsbereiche für Geschwisterkinder weiterhin uneingeschränkt die Ausnahmeregelung zur Aufnahme auf die Grundschule gilt.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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