Ist dem Bezirksamt bekannt,
dass zumindest während der Fahrt in den Bussen der Fahrbibliothek geraucht
wird?
Gibt es eine Dienstanweisung über
Verhaltensregeln an die Busfahrer bzw. Bibliotheksmitarbeiter der
Fahrbibliothek?
a. Wenn ja, welche und wie werden diese kontrolliert?
Gilt der Bus der Fahrbibliothek
analog als "öffentliches Dienstgebäude" und gelten somit die
gleichen rechtlichen und dienstlichen Bestimmungen?
a. Wenn nein, welchen rechtlichen Status hat die Fahrbibliothek?
Was gedenkt das Bezirksamt zu
tun, um hier Abhilfe zu schaffen, um dem Vorbildcharakter, gerade im
Hinblick auf die jungen Nutzer der Fahrbibliothek, gerecht zu werden?