Das Bezirksamt hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen,
den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs 6-15 zu erweitern. Mit der Geltungsbereichserweiterung wird für den
gesamten Gewerbebereich südlich der Bahn die Entwicklung bzw. Steuerung einer
verträglichen Größenordnung für die Gesamtheit aus vorhandener und künftiger
Einzelhandelsnutzung sichergestellt. Das Bebauungsplanverfahren 6-15 soll
hierfür künftig alle Flächen im Gewerbebereich entlang der
Curtiusstraße, in denen nach derzeit gültigem Planungsrecht großflächiger
Einzelhandel zulässig wäre, einbeziehen mit der Zielsetzung, die Entwicklung
von großflächigem Einzelhandel ausschließlich in einem Sondergebiet zu
konzentrieren und gleichzeitig solche Anlagen in den übrigen Bereichen
auszuschließen. Vor diesem Hintergrund soll das Plangebiet u. a um das
Grundstück Curtiusstraße 18, 20/26, das z. Zt. im festgesetzten Bebauungsplan
XII-245 als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, erweitert werden. Für den
Bebauungsplan XII-245 gilt die Bau NVO 77, wonach großflächiger Einzelhandel
bis 1500 m² Geschossfläche zulässig ist.
Auf der Grundlage eines
BVV-Beschlusses (Nr. 554 vom 19. November 2008) soll außerdem im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens 6-15 eine Verkehrsberuhigung des Bereichs vor der
Athene-Schule zwischen Kadettenweg und Jägerndorfer Zeile berücksichtigt
werden. Da die Verkehrsberuhigung für die gesamte Straßenbreite der
Curtiusstraße festgelegt werden muss, wird der genannte Straßenabschnitt in
seiner Gesamtbreite in den Geltungsbereich aufgenommen.
Zur Sicherung einer angemessenen Einzelhandelsentwicklung
sowie einer Verkehrsberuhigung wird das Bebauungsplanverfahren 6-15 nun mit
erweitertem Geltungsbereich unter dem folgenden neuen Titel
Bebauungsplan 6-15
die Grundstücke Curtiusstraße 16,
20/36, 40/42, 46/56 und 64, das Flurstück 14/8 – Flur 7 sowie einen Abschnitt
der Curtiusstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf Ortsteil Lichterfelde
weitergeführt
(auf den beiliegenden Übersichtsplan wird
verwiesen).
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