Drucksache - 1405/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-15 [Curtiusstraße / Lichterfelde-West]
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
09.03.2010 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
17.03.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 09.02.2010
Übersichtsplan
BE Stapl vom 09.03.2010

1

 

1.        Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-15
[Curtiusstraße / Lichterfelde-West]

 

2.        Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Stäglin

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs 6-15 zu erweitern. Mit der Geltungsbereichserweiterung wird für den gesamten Gewerbebereich südlich der Bahn die Entwicklung bzw. Steuerung einer verträglichen Größenordnung für die Gesamtheit aus vorhandener und künftiger Einzelhandelsnutzung sichergestellt. Das Bebauungsplanverfahren 6-15 soll hierfür künftig alle Flächen im Gewerbebereich entlang der Curtiusstraße, in denen nach derzeit gültigem Planungsrecht großflächiger Einzelhandel zulässig wäre, einbeziehen mit der Zielsetzung, die Entwicklung von großflächigem Einzelhandel ausschließlich in einem Sondergebiet zu konzentrieren und gleichzeitig solche Anlagen in den übrigen Bereichen auszuschließen. Vor diesem Hintergrund soll das Plangebiet u. a um das Grundstück Curtiusstraße 18, 20/26, das z. Zt. im festgesetzten Bebauungsplan XII-245 als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, erweitert werden. Für den Bebauungsplan XII-245 gilt die Bau NVO 77, wonach großflächiger Einzelhandel bis 1500 m² Geschossfläche zulässig ist.

Auf der Grundlage eines BVV-Beschlusses (Nr. 554 vom 19. November 2008) soll außerdem im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 6-15 eine Verkehrsberuhigung des Bereichs vor der Athene-Schule zwischen Kadettenweg und Jägerndorfer Zeile berücksichtigt werden. Da die Verkehrsberuhigung für die gesamte Straßenbreite der Curtiusstraße festgelegt werden muss, wird der genannte Straßenabschnitt in seiner Gesamtbreite in den Geltungsbereich aufgenommen.

Zur Sicherung einer angemessenen Einzelhandelsentwicklung sowie einer Verkehrsberuhigung wird das Bebauungsplanverfahren 6-15 nun mit erweitertem Geltungsbereich unter dem folgenden neuen Titel

Bebauungsplan 6-15

die Grundstücke Curtiusstraße 16, 20/36, 40/42, 46/56 und 64, das Flurstück 14/8 – Flur 7 sowie einen Abschnitt der Curtiusstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf Ortsteil Lichterfelde

weitergeführt (auf den beiliegenden Übersichtsplan wird verwiesen).

 

   Norbert Kopp
   Bezirksbürgermeister

   Uwe Stäglin
    Bezirksstadtrat

 

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Die Vorlage zur Kenntnisnahme wurde am 09.03.2010 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen