Drucksache - 1390/III (neu)  

 
 
Betreff: Korruptionsschutz in Steglitz-Zehlendorf verstärken
Status:öffentlichAktenzeichen:1042
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Karnetzki, Dr. Linde
2. Breidenbach
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.02.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Personal und Verwaltung Empfehlung
23.03.2010 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Verwaltung vertagt     
25.05.2010 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Verwaltung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Haushaltsausschuss Empfehlung
03.06.2010 
50. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
02.09.2010 
51. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
07.10.2010 
52. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
27.10.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 08.02.2010
Beitritt FDP vom 16.02.2010
Entscheidung ÄR vom 14.04.2010
BE PV vom 25.05.2010
BE HH vom 07.10.2010
Beschluss vom 27.10.2010
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.02.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die zunächst befristete Benennung eines externen Ombudsmanns, welcher anonyme Hinweise auf Korruption und Unregelmäßigkeiten entgegennimmt und vertrauliche Gespräche mit den Hinweisgebern führen kann ("Spandauer Modell"), vorzunehmen.

 

Auf der Internet-Seite des Bezirks wird ein entsprechender, gut sichtbarer Hinweis auf den externen Ombudsmann platziert.

 

Begründung:

 

Die Einführung des BKMS-Systems ("Businesskeeper Monotoring System") mit der Mög-lichkeit anonymer Hinweise zu Korruptionsverdachtsfällen verzögert sich auf Landesebene (vgl. BVV-Beschluss Nr. 203 - Drs. Nr. 0108/III). Daher sollte der Bezirk seine Bemühungen im Bereich der Korruptionsprävention eigenständig intensivieren.

 

Neben anderen Maßnahmen ist die Einschaltung eines Ombudsmannes ein wirkungsvolles Instrument. Eine solche Stelle - in der Regel ein zur besonderen Verschwiegenheit auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden verpflichteter Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin - kann vertrauliche Mitteilungen von Beschäftigten und Konkurrenten hinsichtlich des Verdachts der Korruption entgegennehmen, die aktenkundig gemacht und an das Bezirksamt weitergeleitet werden. Besonderheit hierbei ist die mögliche Verschwiegenheitszusicherung der Person des Informanten, die andernfalls Nachteile im persönlichen und geschäftlichen Bereich befürchten müssten. Denn rein arbeitsrechtlich besteht nicht die Möglichkeit der anonymen Hinweisgabe.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.02.2010

 

 

Für die Fraktion der SPD                                                        Für die Fraktion der FDP

 

 

Karnetzki                            Dr. Linde                                          Breidenbach

 

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Der Antrag wurde am 14.04.2010 in der 76. Sitzung des Ältestenrats mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Auf Bitten der CDU-Fraktion wird der Antrag, der von der Bezirksverordnetenversammlung in den Ausschuss für Personal und Verwaltung überwiesen worden war, von den Fraktionen einvernehmlich zusätzlich in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

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Der Antrag wurde am 25.05.2010 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Personal und Verwaltung beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Dr. Linde

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag wurde am 07.10.2010 in der 52. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und gegen den Willen der Antrag stellenden Fraktionen der SPD und der FDP wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die zunächst befristete Benennung eines externen Ombudsmanns, welcher anonyme Hinweise auf Korruption und Unregelmäßigkeiten entgegennimmt und vertrauliche Gespräche mit den Hinweisgebern führen kann ("Spandauer Modell"), vorzubereiten. Dazu schreibt das Bezirksamt die Kirchengemeinden im Bezirk an und bittet um Vorschläge für die Tätigkeit eines Geistlichen, der diese ehrenamtlich für den Bezirk übernimmt.

 

Auf der Internet-Seite des Bezirks würde ein entsprechender, gut sichtbarer Hinweis auf den externen Ombudsmann platziert.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Die Änderung wurde mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Bei einer Abstimmung, an der die Fraktionen CDU und GRÜNE nicht teilgenommen haben, wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit keiner Ja-Stimme und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 27.10.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die zunächst befristete Benennung eines externen Ombudsmanns, welcher anonyme Hinweise auf Korruption und Unregelmäßigkeiten entgegennimmt und vertrauliche Gespräche mit den Hinweisgebern führen kann ("Spandauer Modell"), vorzubereiten. Dazu schreibt das Bezirksamt die Kirchengemeinden im Bezirk an und bittet um Vorschläge für die Tätigkeit eines Geistlichen, der diese ehrenamtlich für den Bezirk übernimmt.

Auf der Internet-Seite des Bezirks würde ein entsprechender, gut sichtbarer Hinweis auf den externen Ombudsmann platziert.

 

Anmerkung (gemäß § 21 Absatz 5 der Geschäftsordnung der BVV):

Der Beschluss beruht auf einem Änderungsantrag, der gegen den Willen der Antrag stellenden Fraktionen der SPD und der FDP angenommen wurde. Der Ursprungsantrag lautete wie folgt:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die zunächst befristete Benennung eines externen Ombudsmanns, welcher anonyme Hinweise auf Korruption und Unregelmäßigkeiten entgegennimmt und vertrauliche Gespräche mit den Hinweisgebern führen kann ("Spandauer Modell"), vorzunehmen.

Auf der Internet-Seite des Bezirks wird ein entsprechender, gut sichtbarer Hinweis auf den externen Ombudsmann platziert.“

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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