Drucksache - 1388/III  

 
 
Betreff: Was hat Vorrang in Steglitz-Zehlendorf: Der Schulsport oder die Solarwirtschaft?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Karnetzki, Krohm 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.02.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.03.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsanfrage vom 08.02.2010
Antwort BA vom 02.03.2010

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Festlegungen enthält der Vertrag zwischen Schulamt und der Solarfirma 30Grad Solar über die einzureichenden Unterlagen zur Statik der Solaranlage auf dem Dach der Sporthalle der Erich-Kästner-Schule und zu deren Prüfung?

 

  1. Trifft es zu, dass die statischen Berechnungen der Solarfirma allein auf der Grundlage veralteter Unterlagen erfolgten? Wer trägt die Verantwortung dafür?

 

  1. Wann wurde der Vertrag mit der Solarfirma abgeschlossen?

 

  1. Ist der Schulleiter der Erich-Kästner-Schule in die Entscheidung über die Errichtung einer privaten Solaranlage auf dem Dach der Sporthalle einbezogen gewesen?

 

  1. Wurde der Solarfirma die Zusage gemacht, dass sie die Anlage bis Ende 2009 auf dem Dach der Sporthalle errichten durfte, um die Fördermittel zu erhalten, oder war dies an die Bedingung der Genehmigung durch den vom Schulamt beauftragten Prüfstatiker gebunden?

 

  1. Wer hat die Solarfirma vor dem Vorliegen des Prüfberichts des Prüfstatikers auf das Dach der Sporthalle gelassen?

 

  1. Was hat das Schulamt seit der Hallensperrung am 11. Dezember unternommen, um die Solarfirma zur umgehenden Beibringung aller noch fehlenden Unterlagen zu veranlassen, die erforderlich sind, damit der Prüfstatiker seine Arbeit machen kann? Welche Fristen wurden gesetzt? Welche Sanktionsmöglichkeiten sind diesbezüglich in den Vertrag eingebaut?

 

  1. Wann wurden die Sportvereine durch das Schulamt über die Hallenschließung informiert?

 

  1. Welche Haftungs- und Schadensersatzregelungen (für den Ausfall von Schul- und Vereinssport) sind im Vertrag enthalten? Wie werden diese genutzt?

 

  1. Welche Einnahmen erzielt der Bezirk aus der Vermietung des Daches an die Solarfirma? Wie verhalten sich diese Einnahmen zu den Kosten, die dem Bezirk durch die notwendig gewordene kurzfristige Hallensperrung entstanden sind? Wer kommt für die Differenz auf?

 

  1. Welche Konsequenzen zieht die Schulstadträtin aus dem - nach dem Reha-Zentrum am Teltower Damm - zweiten Fall, in dem eine private Solaranlage auf dem Dach eines Gebäudes in ihrem Fachvermögen zur massiven Beeinträchtigung der sich dort befindlichen bezirklichen Einrichtungen geführt hat?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 8. Februar 2010

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Karnetzki                     Krohm

 

 

Antwort des Bezirksamts

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

ich beantworte die o.g. Anfrage wie folgt:

 

1.        Welche Festlegungen enthält der Vertrag zwischen Schulamt und der Solarfirma 30Grad Solar über die einzureichenden Unterlagen zur Statik der Solaranlage auf dem Dach der Sporthalle der Erich-Kästner-Schule und zu deren Prüfung ?

 

       Am 4. Dezember 2009 wurde ein Dachmietvertrag für Photovoltaikanlagen zusammen mit einer Dachvermietungs-Übernahmevereinbarung zwischen 30°-Solar GmbH, Berlin und dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin geschlossen. In § 2 Abs.2 Ziffer a dieses Vertrages heißt es:

       „Der Mieter ist berechtigt, eine Photovoltaikanlage auf der vorgenannten Dachfläche gemäß den beiliegenden Planungsunterlagen, vorbehaltlich einer vorliegenden Prüfstatik, zu errichten und zu betreiben. Nachträgliche wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.“

       Somit wurde eindeutig vertraglich vereinbart, dass die Prüfstatik vor Baubeginn dem Vermieter, also dem Bezirksamt vorzulegen ist.

 

2.        Trifft es zu, dass die statischen Berechnungen der Solarfirma allein auf der Grundlage veralteter Unterlagen erfolgten? Wer trägt die Verantwortung dafür?

 

       Ich verweise hier auf Ziffer 1 der schriftlichen Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1354/III durch Bezirksstadtrat Herrn Stäglin:

       „Festzuhalten ist, dass der Statiker des Solaranlagenbetreibers nicht mit der Prüfstatik sondern mit einer alten Statik gearbeitet hat, die nicht die veränderte Ausführung berücksichtigt bzw. enthalten hat.“

       Die Verantwortung dafür liegt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht im Bereich der Bezirksverwaltung.

 

3.        Wann wurde der Vertrag mit der Solarfirma abgeschlossen?

 

Der Vertrag mit der Firma 30° Solar GmbH wurde am 4. Dezember 2009 abgeschlossen.

 

4.        Ist der Schulleiter der Erich-Kästner-Schule in die Entscheidung über die Errichtung einer privaten Solaranlage auf dem Dach der Sporthalle einbezogen worden?

 

       Der Schulleiter der Erich-Kästner Schule wurde bereits im Vorfeld der Vereinbarungen durch Gespräche und Ortstermine über die beabsichtigte Maßnahme informiert.

 

5.        Wurde der Solarfirma die Zusage gemacht, dass sie die Anlage bis Ende 2009 auf dem Dach der Sporthalle errichten durfte, um die Fördermittel zu erhalten, oder war dies an die Bedingung der Genehmigung durch den vom Schulamt beauftragten Prüfstatiker gebunden ?

 

       Für den Bezirk war und ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle rechtlichen Fragen hinsichtlich der Aufstellung einer derartigen Anlage erfüllt sind. Aus diesem Grund wurde unsere vertraglich getroffene Regelung ausschließlich an die vorliegende Genehmigung durch den beauftragten Prüfstatiker gebunden. Die Frage der Fördermittel ist alleinige Angelegenheit des Vertragspartners und für unsere Entscheidung insofern irrelevant.

 

6.        Wer hat die Solarfirma vor dem Vorliegen des Prüfberichts des Prüfstatikers auf das Dach der Sporthalle gelassen?

 

Die Firma hatte in der Erwartung, dass die Prüfstatik am 11.12.2009 vorliegen würde, bereits einen Kran vor Ort bestellt und ging von sich aus auf das Dach. Der Schulhausmeister informierte einen Mitarbeiter des Schulamtes über den Baubeginn, dieser nahm Kontakt mit dem Fachbereich Hochbau auf. Daraufhin erfolgte die Sperrung der Halle.

 

7.        Was hat das Schulamt seit der Hallensperrung am 11. Dezember unternommen, um die Solarfirma zur Beibringung aller noch fehlenden Unterlagen zu veranlassen, die erforderlich sind, damit der Prüfstatiker seine Arbeit machen kann? Welche Fristen wurden gesetzt? Welche Sanktionsmöglichkeiten sind diesbezüglich in den Vertrag eingebaut?

 

       Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulamtes, des Hochbauamtes, der Bauaufsicht und des Rechtsamtes arbeiten gemeinsam mit sehr starkem Engagement daran, die Sporthalle so schnell wie möglich sowohl für den Schulsport als auch für den Vereinssport wieder zu öffnen.

       Nach der Schließung gab es Begehungen des Daches, zahlreiche Schreiben und telefonische Kontakte, behördeninterne Gesprächsrunden u.m. Der zeitliche Ablauf wird allerdings auch dadurch bestimmt, dass die Statiker und Prüfingenieure die notwendige Zeit zur Durchführung ihrer Berechnungen benötigen.

 

       Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurde die Solarfirma auch unter Fristsetzung aufgefordert, alle Voraussetzungen für die erforderliche Prüfstatik zu schaffen. In Abstimmung mit dem Rechtsamt wird sowohl zivilrechtlich als auch öffentlich-rechtlich vorgegangen, mit dem Ziel einer unverzüglichen Räumung des Daches oder der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Prüfingenieurs. Da rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen werden können, kann an dieser Stelle nicht näher auf den Sachverhalt eingegangen werden.

8.        Wann wurden die Sportvereine durch das Schulamt über die Hallenschließung informiert?

 

       Ausweislich der Unterlagen des Schulamtes wurde die Sportarbeitsgemeinschaft Steglitz-Zehlendorf am Tag der Schließung der Halle durch das Hochbauamt, also am

       11. Dezember 2009 um 14.50 Uhr schriftlich hierüber informiert. Das Schreiben enthält die Bitte, diese Information an die betroffenen Nutzer, sofern dies nicht bereits durch die Schulleitung geschehen war,  weiterzugeben. Somit waren alle von dieser Maßnahme Betroffenen unverzüglich informiert.

 

9.        Welche Haftungs- und Schadensersatzregelungen (für den Ausfall von Schul- und Vereinssport) sind im Vertrag enthalten? Wie werden diese genutzt?

 

       Der weitestgehend standardisierte Vertrag für Dachvermietungen von Photovoltaikanlagen enthält in § 7 Regelungen hinsichtlich der Haftung und in § 8 heißt es dass der Schulbetrieb nicht zu stören ist.  Alle näheren  Fragen werden ggf. Bestandteil einer rechtlichen Überprüfung dieser Angelegenheit sein und können in diesem Rahmen nicht weiter diskutiert werden.

 

10. Welche Einnahmen erzielt der Bezirk aus der Vermietung des Daches an die Solarfirma? Wie verhalten sich diese Einnahmen zu den Kosten, die dem Bezirk durch die notwendig gewordene kurzfristige Hallensperrung entstanden sind? Wer kommt für die Differenz auf?

 

       Gemäß § 4 des Vertrages zahlt der Mieter nach Inbetriebnahme der PV-Anlage der Schule einmalig einen Betrag in Höhe von 1.500 Euro. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter, während der Vertragslaufzeit jährlich im Umfang von bis zu 10 Stunden für den fachkundlichen Unterricht der Erich-Kästner-Grundschule zur Verfügung zu stehen. Diese Regelung entspricht den Geflogenheiten für die Vermietung derartiger Anlagen im öffentlichen Bereich.

       Alle übrigen Fragen werden möglicherweise Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung sein und daher hier nicht diskutiert.

 

11.       Welche Konsequenzen zieht die Schulstadträtin aus dem – nach dem Reha-Zentrum am Teltower Damm – zweiten Fall, in dem eine private Solaranlage auf dem Dach eines Gebäudes in ihrem Fachvermögen zur massiven Beeinträchtigung der sich dort befindlichen bezirklichen Einrichtungen geführt hat?

 

       Ich kann Ihnen versichern, dass ich es in höchstem Maße ärgerlich finde, dass eine so zukunftsfähige Technologie wie die Solarenergie durch die beiden Vorkommnisse im Bezirk in der Gefahr ist diskreditiert zu werden.

       Allerdings haben beide Vorfälle völlig unterschiedliche Grundlagen.

       Beim Reha-Zentrum gab es einen Wasserschaden, dessen Ursache nicht eindeutig geklärt wurde - um ein langwieriges Beweissicherungsverfahren zu vermeiden - , hier haben wir ein  Unternehmen, dass vorschnell aufs Dach gegangen ist und sich in der dann notwendigen Prüfung zur Freigabe herausstellt, dass  die der Prüfung zugrunde gelegte Statik tatsächlich gar nicht gebaut wurde und umfangreiche Neuberechnungen nötig sind.

       Meine Konsequenz ist es nicht, zukünftig jede Solaranlage auf Dächern eines Gebäudes in meinem Fachvermögen abzulehnen. Meine Konsequenz war und ist, dass vor der Vermietung von Dächern eine sorgfältige Prüfung stattzufinden hat.

       Bereits in den bezirklichen Nachhaltigkeitszielen heißt es:

       „8.3.2 Bezirkliche Handlungsmöglichkeiten

       Das Bezirksamt verfügt über Gebäude, deren Dächer teilweise für die Errichtung von privaten Solaranlagen zur Stromerzeugung geeignet sind, und kann diese vermieten. Insbesondere können Dachflächen neu errichteter  Gebäude oder nach einer Grunderneuerung genutzt werden.“

       Diese Aussage gilt für mich auch weiterhin.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Anke Otto

Bezirksstadträtin

 

 
 

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