Drucksache - 1385/III (neu)
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Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, dass die vorhandenen Sportanlagen grundsätzlich Bestandschutz haben, insbesondere auch dann, wenn sich durch die Nutzung der Anlagen ein gewisser Geräuschpegel nicht vermeiden lässt.
Begründung:
Immer häufiger muss der Betrieb auf Sportanlagen eingeschränkt werden, weil Anwohner, leider sehr häufig neu Hinzugezogene, die bei der Besichtigung ihres zukünftigen Heimes offensichtlich die Sportanlage übersehen haben, gegen den Lärm und die Unruhe vor ihrer Haustüre sowohl behördlich als auch gerichtlich vorgehen.
Es kann nicht sein, dass wir ehrenamtliches Engagement im Sport und Jugendbereich einfordern, anderseits aber zusehen, dass willkürlicher Eigennutz und gesellschaftliche Rücksichtslosigkeit sportliche Aktivitäten einschränken bzw. schlimmstenfalls gar verhindern.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 8. Februar 2010
Für die Fraktion der CDU
H i p p e Mc Laughlin
Für die Fraktion der SPD Für die Fraktion GRÜNE
Karnetzki Markl-Vieto
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Der Antrag wurde am 11.03.2010 in der 24. Sitzung des Sportausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Die FDP-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Mc Laughlin Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 38. Sitzung am 21.04.2010 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, dass die vorhandenen Sportanlagen grundsätzlich Bestandschutz haben, insbesondere auch dann, wenn sich durch die Nutzung der Anlagen ein gewisser Geräuschpegel nicht vermeiden lässt.
Rögner-Francke BVVorsteher
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