Drucksache - 1354/III  

 
 
Betreff: Sporthalle der Kästner-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Nissen 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.01.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsanfrage vom 11.01.2010
Antwort BA vom 27.01.2010

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass die Sporthalle der Kästner-Grundschule entgegen der Aussage des Baustadtrats in der vergangenen BVV weiterhin für die Nutzung gesperrt ist?

 

  1. Falls ja, wann ist mit einer Freigabe der Halle zu rechnen?
    a. Frühster Zeitpunkt
    b. Spätester Zeitpunkt

 

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis, dass die Untersuchung der Statik vor Aufbringen der Solaranlage auf der Grundlage veralteter Unterlagen erfolgte?
    Falls ja, welche Konsequenzen wird das Bezirksamt hieraus ziehen?

 

  1. Wurde die Solaranlage bislang auf dem Dach der Sporthalle belassen?
    Falls ja, befürchtet das Bezirksamt durch diese permanente Gewichtsbelastung ggf. weitere Schäden an der Statik der Hallenkonstruktion?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.01.2010

 

 

 

Robert Nissen

 

Antwort des Bezirksamts

 

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

1.         Trifft es zu, dass die Sporthalle der Kästner-Grundschule entgegen der Aussage des Baustadtrats in der vergangenen BVV weiterhin für die Nutzung gesperrt ist?

Zu 1.:

In der letzten BVV-Sitzung hatte ich nicht gesagt, dass die Halle zu einem festen Termin wieder geöffnet wird. Ich hatte darauf verwiesen, dass der Seitens des Schulamtes beauftragte Prüfingenieur eine Freigabe erklären muss. Ich hatte auch darüber berichtet, dass nach den mir vom Schulamt bzw. von meiner Kollegin Frau Otto übermittelten Informationen der Prüfingenieur gegenüber dem Schulamt telefonisch erklärt hatte, dass er keine Probleme für eine Öffnung der Halle sehe. Ich hatte auch darauf hingewiesen, dass meiner Ansicht nach das dem BA schriftlich vorliegen muss. Und dann hatte ich auf Nachfrage des BV Hippe erklärt, dass ich davon ausgehe, dass, wenn die übermittelte Information so zutrifft, die schriftliche Freigabe am nächsten Tag gelingen müsste.

In der Sitzung der BVV hatte ich mit Frau Otto besprochen, dass Seitens der Abteilung Jugend, Schule und Umwelt die schriftliche Freigabe angefordert wird, da die Abteilung auch Auftraggeberin des Prüfingenieurs ist.

Ich hatte dann am Freitag nach der BVV, am 18.12.2009, nachgefragt, ob die Kontaktaufnahme geklappt hat und die Information erhalten, dass der Prüfingenieur durch die Mitarbeiter des Schulamtes noch nicht erreicht werden konnte. Daher hatte ich dann am Freitag selbst versucht, den Prüfingenieur zu erreichen. Das gelang mir auch, aber den Wunsch der schriftlichen Freigabe konnte er mit nicht erfüllen, den Brief sollte am Beginn der folgenden Woche der zuständige Mitarbeiter erstellen. Es wurde vereinbart, dass kurzfristig ein Termin des Prüfingenieurs mit dem FB Baumanagement stattfinden sollte. Ziel war wie auch in der BVV erklärt die Freigabe der Halle.

Ich hatte dann aber bereits im letzten Bauausschuss am 6. Januar 2010 berichtet, dass die Freigabe der Halle noch nicht erreicht werden konnte. Die Halle ist somit weiterhin aus statischen Gründen gesperrt.

Festzuhalten ist, dass der Statiker des Solaranlagenbetreibers nicht mit der Prüfstatik sondern mit einer alten Statik gearbeitet hat, die nicht die veränderte Ausführung berücksichtigt bzw. enthalten hat. Somit ist die für die Aufstellung angenommene Reserve deutlich geringer und die mit der Solaranlage aufgebrachten Lasten sind zu groß.

Entsprechend des bei einem weiteren Vor-Ort-Termin erteilten Arbeitsauftrags hat der Statiker der Solaranlagenfirma, Fa. 30Grad Solar, am 14.01.10 eine überarbeitete Statik an den Prüfstatiker weitergegeben.

Diese ist aber nach Aussage des Prüfstatikers nicht prüfbar, da die Annahmen in der Statik nicht der aufgestellten Solaranlage entsprechen. Außerdem fehlen wesentliche Unterlagen, wie ein vermasster Aufstellplan und Aussagen über die innere Statik der Solarmodule, zwei Forderungen, die bereits in dem dem Schulamt übermittelten Bericht des Prüfingenieurs am 11.12.2009 enthalten waren.

2.         Falls ja, wann ist mit einer Freigabe der Halle zu rechnen?

            a.            Frühster Zeitpunkt

            b.            Spätester Zeitpunkt

Zu 2 a und b:

Wenn der Statiker von 30Grad Solar die Vorgaben des Prüfstatikers erfüllt, kann eine Prüfung erfolgen. Dann kann über den Umbau der Solaranlage und die Entlastung des Daches entschieden werden. Im Anschluss erfolgt die Kontrolle der vorhandenen Konstruktion auf evtl. Schäden durch die Überlast. Von diesen Schritten hängt die Freigabe der Halle ab. Ich kann hier leider keine zeitliche Prognose abgeben.

Ich hatte am 19.01.2010 in Kenntnis der erneut nicht ausreichenden Zuarbeit des Statikers der Solaranlagenfirma diese aufgefordert, hier unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende Zuarbeit endlich erfolgt.

3.         Hat das Bezirksamt Kenntnis, dass die Untersuchung der Statik vor Aufbringen der Solaranlage auf der Grundlage veralteter Unterlagen erfolgte?

            Falls ja, welche Konsequenzen wird das Bezirksamt hieraus ziehen?

Zu 3.:

Die statische Berechnung erfolgte auf der Grundlage der Ausführungsunterlagen des Planungsbüros Dr. Franke. In diesem Büro war der jetzige Statiker der Fa. 30Grad Solar seinerzeit beschäftigt. Diese Urstatik stammte aus der Planung der Halle. Nicht berücksichtigt wurden demnach die Ergebnisse des Prüfstatikers nach Realisierung der Halle, in denen die Verwendung schwächerer Bleche vermerkt wurde.

Die hier zu ziehenden Konsequenzen muss der Vertragspartner von 30Grad Solar, das Schulamt, prüfen.

4.         Wurde die Solaranlage bislang auf dem Dach der Sporthalle belassen?

Falls ja, befürchtet das Bezirksamt durch diese permanente Gewichtsbelastung ggf. weitere Schäden an der Statik der Hallenkonstruktion?

Zu 4.:

Ja, die Anlage wurde belassen, da durch das Fehlen der Statik des Ist-Zustandes keine Aussage getroffen werden kann. Die am 12.01.10 festgestellten Durchbiegungen bestätigen die vorsorgliche Hallensperrung.

Da das Bezirksamt im Zuge der Hallenprüfung nach Bad Reichenhall einen eigenen Statiker beauftragt hatte, wurde dieser im Verfahren auch hinzugezogen. Dieser hat die Überlast festgestellt, aber keine Notwendigkeit einer sofortigen Entfernung der Solarmodule gesehen.

Der Statiker des Solaranlagenbetreibers ist ebenso aufgefordert worden, hier Aussagen zu treffen. Bezüglich evtl. weiterer Schäden kann ich nur auf die Antwort zu Punkt 2 verweisen.

Das Schulamt hat als Vertragspartner von 30Grad Solar und Eigentümer ebenso wie ich mit meinem Schreiben auf eine unverzügliche Erledigung der offenen Forderungen des Prüfingenieurs gedrängt. Das weitere Verfahren unter Einbeziehung der Option einer Demontage der Anlage wird geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Stäglin

Bezirksstadtrat

 

 
 

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