Drucksache - 1354/III
Ich frage
das Bezirksamt:
Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 11.01.2010 Robert
Nissen Antwort des
Bezirksamts Sehr geehrter Herr Rögner-Francke, die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Trifft
es zu, dass die Sporthalle der Kästner-Grundschule entgegen der Aussage des
Baustadtrats in der vergangenen BVV weiterhin für die Nutzung gesperrt ist? Zu 1.: In der letzten BVV-Sitzung hatte ich
nicht gesagt, dass die Halle zu einem festen Termin wieder geöffnet wird. Ich
hatte darauf verwiesen, dass der Seitens des Schulamtes beauftragte
Prüfingenieur eine Freigabe erklären muss. Ich hatte auch darüber berichtet,
dass nach den mir vom Schulamt bzw. von meiner Kollegin Frau Otto übermittelten
Informationen der Prüfingenieur gegenüber dem Schulamt telefonisch erklärt
hatte, dass er keine Probleme für eine Öffnung der Halle sehe. Ich hatte auch
darauf hingewiesen, dass meiner Ansicht nach das dem BA schriftlich vorliegen
muss. Und dann hatte ich auf Nachfrage des BV Hippe erklärt, dass ich davon
ausgehe, dass, wenn die übermittelte Information so zutrifft, die schriftliche
Freigabe am nächsten Tag gelingen müsste. In der Sitzung der BVV hatte ich mit
Frau Otto besprochen, dass Seitens der Abteilung Jugend, Schule und Umwelt die
schriftliche Freigabe angefordert wird, da die Abteilung auch Auftraggeberin
des Prüfingenieurs ist. Ich hatte dann am Freitag nach der
BVV, am 18.12.2009, nachgefragt, ob die Kontaktaufnahme geklappt hat und die
Information erhalten, dass der Prüfingenieur durch die Mitarbeiter des
Schulamtes noch nicht erreicht werden konnte. Daher hatte ich dann am Freitag
selbst versucht, den Prüfingenieur zu erreichen. Das gelang mir auch, aber den
Wunsch der schriftlichen Freigabe konnte er mit nicht erfüllen, den Brief
sollte am Beginn der folgenden Woche der zuständige Mitarbeiter erstellen. Es
wurde vereinbart, dass kurzfristig ein Termin des Prüfingenieurs mit dem FB
Baumanagement stattfinden sollte. Ziel war wie auch in der BVV erklärt die
Freigabe der Halle. Ich hatte dann aber bereits im
letzten Bauausschuss am 6. Januar 2010 berichtet, dass die Freigabe der Halle
noch nicht erreicht werden konnte. Die Halle ist somit weiterhin aus statischen
Gründen gesperrt. Festzuhalten ist, dass der Statiker
des Solaranlagenbetreibers nicht mit der Prüfstatik sondern mit einer alten
Statik gearbeitet hat, die nicht die veränderte Ausführung berücksichtigt bzw.
enthalten hat. Somit ist die für die Aufstellung angenommene Reserve deutlich
geringer und die mit der Solaranlage aufgebrachten Lasten sind zu groß. Entsprechend des bei einem weiteren
Vor-Ort-Termin erteilten Arbeitsauftrags hat der Statiker der
Solaranlagenfirma, Fa. 30Grad Solar, am 14.01.10 eine überarbeitete Statik an
den Prüfstatiker weitergegeben. Diese ist aber nach Aussage des
Prüfstatikers nicht prüfbar, da die Annahmen in der Statik nicht der
aufgestellten Solaranlage entsprechen. Außerdem fehlen wesentliche Unterlagen,
wie ein vermasster Aufstellplan und Aussagen über die innere Statik der
Solarmodule, zwei Forderungen, die bereits in dem dem Schulamt übermittelten
Bericht des Prüfingenieurs am 11.12.2009 enthalten waren. 2. Falls
ja, wann ist mit einer Freigabe der Halle zu rechnen? a. Frühster
Zeitpunkt b. Spätester
Zeitpunkt Zu 2 a und b: Wenn der Statiker von 30Grad Solar
die Vorgaben des Prüfstatikers erfüllt, kann eine Prüfung erfolgen. Dann kann
über den Umbau der Solaranlage und die Entlastung des Daches entschieden
werden. Im Anschluss erfolgt die Kontrolle der vorhandenen Konstruktion auf
evtl. Schäden durch die Überlast. Von diesen Schritten hängt die Freigabe der
Halle ab. Ich kann hier leider keine zeitliche Prognose abgeben. Ich hatte am 19.01.2010 in Kenntnis
der erneut nicht ausreichenden Zuarbeit des Statikers der Solaranlagenfirma
diese aufgefordert, hier unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass die
entsprechende Zuarbeit endlich erfolgt. 3. Hat
das Bezirksamt Kenntnis, dass die Untersuchung der Statik vor Aufbringen der
Solaranlage auf der Grundlage veralteter Unterlagen erfolgte? Falls
ja, welche Konsequenzen wird das Bezirksamt hieraus ziehen? Zu 3.: Die statische Berechnung erfolgte
auf der Grundlage der Ausführungsunterlagen des Planungsbüros Dr. Franke. In
diesem Büro war der jetzige Statiker der Fa. 30Grad Solar seinerzeit
beschäftigt. Diese Urstatik stammte aus der Planung der Halle. Nicht
berücksichtigt wurden demnach die Ergebnisse des Prüfstatikers nach
Realisierung der Halle, in denen die Verwendung schwächerer Bleche vermerkt
wurde. Die hier zu ziehenden Konsequenzen
muss der Vertragspartner von 30Grad Solar, das Schulamt, prüfen. 4. Wurde
die Solaranlage bislang auf dem Dach der Sporthalle belassen? Falls ja, befürchtet das Bezirksamt
durch diese permanente Gewichtsbelastung ggf. weitere Schäden an der Statik der
Hallenkonstruktion? Zu 4.: Ja, die Anlage wurde belassen, da
durch das Fehlen der Statik des Ist-Zustandes keine Aussage getroffen werden
kann. Die am 12.01.10 festgestellten Durchbiegungen bestätigen die vorsorgliche
Hallensperrung. Da das Bezirksamt im Zuge der
Hallenprüfung nach Bad Reichenhall einen eigenen Statiker beauftragt hatte,
wurde dieser im Verfahren auch hinzugezogen. Dieser hat die Überlast
festgestellt, aber keine Notwendigkeit einer sofortigen Entfernung der
Solarmodule gesehen. Der Statiker des
Solaranlagenbetreibers ist ebenso aufgefordert worden, hier Aussagen zu
treffen. Bezüglich evtl. weiterer Schäden kann ich nur auf die Antwort zu Punkt
2 verweisen. Das Schulamt hat als Vertragspartner
von 30Grad Solar und Eigentümer ebenso wie ich mit meinem Schreiben auf eine
unverzügliche Erledigung der offenen Forderungen des Prüfingenieurs gedrängt.
Das weitere Verfahren unter Einbeziehung der Option einer Demontage der Anlage
wird geprüft. Mit freundlichen Grüßen Uwe Stäglin Bezirksstadtrat |
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