Drucksache - 1339/III  

 
 
Betreff: Keine Lärmschutzmauer in Nikolassee
Status:öffentlichAktenzeichen:817
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtplanung und NaturschutzAusschuss für Stadtplanung und Naturschutz
Verfasser:Hippe 
Drucksache-Art:AusschussantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.12.2009 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 08.12.2009
Beschluss vom 16.12.2009
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.04.2023

Die BVV möge beschließen:

 

 

In seiner 37. Sitzung am 08.12.2009 wurde vom Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz folgender Antrag formuliert und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit allen Mitteln bei der Deutschen Bahn AG und den zuständigen Genehmigungsbehörden dafür einzusetzen, dass auf gesamter Länge zwischen der A 115 und dem S-Bahnhof Nikolassee nicht eine Lärmschutzmauer der Höhe 6 Meter errichtet wird, sondern aus Gründen des Denkmal- und Gebietsschutzes sogenannte Minilärmschutzwände mit einer maximalen Höhe von ca. 1 Meter zur direkten Schallbedämpfung beiderseits der Gleise zur Anwendung kommen.

 

Weitere neuzeitliche, zukunftsfähige und umweltschonende Schallschutzmaßnahmen sind zu prüfen, gegebenenfalls wäre die Lärmminderung an der Strecke als Pilotprojekt in das Lärmsanierungsprogramm des BMVBS aufzunehmen. Anzustreben ist die beispielhafte Synthese von Umweltverträglichkeit und wirksamer Lärmdämmung, um das für den Bezirk und die Stadt Berlin optisch einzigartige Ensemble um den S-Bahnhof Nikolassee zu erhalten.

 

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

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Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 16.12.2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit allen Mitteln bei der Deutschen Bahn AG und den zuständigen Genehmigungsbehörden dafür einzusetzen, dass auf gesamter Länge zwischen der A 115 und dem S-Bahnhof Nikolassee nicht eine Lärmschutzmauer der Höhe 6 Meter errichtet wird, sondern aus Gründen des Denkmal- und Gebietsschutzes sogenannte Minilärmschutzwände mit einer maximalen Höhe von ca. 1 Meter zur direkten Schallbedämpfung beiderseits der Gleise zur Anwendung kommen.

 

Weitere neuzeitliche, zukunftsfähige und umweltschonende Schallschutzmaßnahmen sind zu prüfen, gegebenenfalls wäre die Lärmminderung an der Strecke als Pilotprojekt in das Lärmsanierungsprogramm des BMVBS aufzunehmen. Anzustreben ist die beispielhafte Synthese von Umweltverträglichkeit und wirksamer Lärmdämmung, um das für den Bezirk und die Stadt Berlin optisch einzigartige Ensemble um den S-Bahnhof Nikolassee zu erhalten.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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