Drucksache - 1331/III
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf der Sven-Hedin-Straße Richtung Fischerhüttenstraße ein Vorfahrtszeichen vor der Stichstraße zum Vereinsgelände des Zehlendorfer Turn- und Sportvereins von 1888 e.V. angebracht wird. Die Stichstraße erhält an dieser Stelle den Hinweis "Vorfahrt gewähren!".
Begründung:
Durch die o. g. Regelung wird die von vielen Verkehrsteilnehmern als unklar eingeschätzte Vorfahrtsregelung behoben.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. Dezember 2009
Für die Fraktion der CDU
H i p p e M ü c k i s c h
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Der Antrag wurde am 02.03.2010 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 37. Sitzung am 17.03.2010 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf der Sven-Hedin-Straße Richtung Fischerhüttenstraße ein Vorfahrtszeichen vor der Stichstraße zum Vereinsgelände des Zehlendorfer Turn- und Sportvereins von 1888 e.V. angebracht wird. Die Stichstraße erhält an dieser Stelle den Hinweis "Vorfahrt gewähren!".
Rögner-Francke BVVorsteher
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