Drucksache - 1328/III  

 
 
Betreff: Halteverbot auf dem Hüttenweg vor der Flanaganstraße
Status:öffentlichAktenzeichen:883
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Bender 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Empfehlung
05.01.2010 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
02.02.2010 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.02.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 06.12.2009
BE WiVerk vom 02.02.2010
Beschluss vom 17.02.2010
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 02.11.2010

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Hüttenweg vor der Einmündung der Flanaganstraße absolutes Halteverbot eingerichtet werden kann.

 

Begründung:

 

Durch haltende oder parkende Fahrzeuge ist für Fahrzeuge, die aus der Flanaganstraße in den Hüttenweg einbiegen wollen, die Sicht auf den herannahenden Verkehr versperrt oder dieser schlecht einsehbar, so dass dadurch ein gefahrloses Einbiegen erheblich erschwert ist und zu einer Erhöhung der Unfallgefahr führt.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. Dezember 2009

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

H i p p e                            B e n d e r

 

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Der Antrag wurde am 02.02.2010 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Hüttenweg vor der Einmündung der Flanaganstraße absolutes Halteverbot oder ein Verkehrsspiegel eingerichtet werden können.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 17.02.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Hüttenweg vor der Einmündung der Flanaganstraße absolutes Halteverbot oder ein Verkehrsspiegel eingerichtet werden können.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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