Drucksache - 1327/III
Die BVV
möge beschließen: Die
Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt geändert: In § 18
GO wird nach Absatz 1 ein neuer Absatz 2 mit folgendem Text eingefügt: (2) Anträge,
die als Ersuchen ein bestimmtes Verwaltungshandeln des Bezirksamtes anregen,
müssen neben dem Antragstext und der Begründung den Hinweis enthalten, ob ihre
Umsetzung haushaltswirksame Folgen für den Bezirk hat (zusätzliche
Haushaltseinnahmen oder -ausgaben) und auf welche Titel des Bezirkshaushalts
sich diese auswirken. Das Bezirksamt prüft bis zur Beschlussfassung über den
Antrag, ob die angegebenen Haushaltstitel korrekt sind, und unterbreitet der
BVV gegebenenfalls Korrekturhinweise. Die
bisherigen Absätze 2 bis 6 in § 18 werden entsprechend in der Zählung angepasst
und werden zu den Absätzen 3 bis 7. Begründung: Durch die
beantragte Änderung der Geschäftsordnung sollen Antragsteller dazu angeregt
werden, bei Anträgen zu berücksichtigen, welche haushaltsmäßigen Auswirkungen
diese haben. Ziel ist ein verantwortlicher Umgang der BVV mit den knappen
Haushaltsmitteln des Bezirks. Es soll deutlich werden, dass zusätzliche
Aufgaben des Bezirksamtes nur durch zusätzliche Finanzmittel oder durch
Einsparungen an anderer Stelle durchführbar sind. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 7. Dezember 2009 Für die
Fraktion der SPD Karnetzki Semler Buchta ------------------------------------------------------------------------------------------------ Der
Antrag wurde am 07.01.2010 in der 45. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten
und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei keiner
Enthaltung abgelehnt. Dem
federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen. Buchta Ausschussvorsitzender -------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 13.01.2010 in der 70. Sitzung des Ältestenrats beraten und dort
wie folgt protokolliert: „Auf Nachfrage der SPD-Fraktion wird
beschlossen, dass bei dem Antrag der SPD-Fraktion „Änderung der
Geschäftsordnung der BVV: Haushaltstransparenz bei Beratung von Anträgen“ Drs.
Nr. 1327/III die Mitberatung im
Geschäftsordnungsausschuss entbehrlich und die Beschlussempfehlung des
Haushaltsausschusses als bindend anzusehen sei. Der Antrag wird in der
Februar-BVV auf die Tagesordnung genommen.“ Rögner-Francke BVVorsteher ---------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat
in ihrer 36. Sitzung am 17.02.2010 beschlossen: Der Antrag
ist abgelehnt. Rögner-Francke BVVorsteher |
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