Drucksache - 1305/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X-B 2e
östlich der Breisgauer Straße
Status:öffentlichAktenzeichen:814
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Vorberatung
08.12.2009 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.12.2009 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorloage vom 24.11.2009
Begründung
Entwurf der Verordnung
Bebauungsplanentwurf X-B 2e
BE Stapl vom 08.12.2009
Beschluss vom 16.12.2009

1

 

1.       Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X-B 2e

östlich der Breisgauer Straße

 

2.       Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Uwe Stäglin

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB]) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB])

I.      den Bebauungsplanentwurf X- B 2e zu beschließen sowie

II.    über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X- B 2e zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG])

Auf den beigefügten Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie den Entwurf der Festsetzungsverordnung wird verwiesen.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Uwe Stäglin
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 08.12.2009 in der 37. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 16.12.2009 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB]) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB])

I.                   den Bebauungsplanentwurf X- B 2e zu beschließen sowie

II.                über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des
       Bebauungsplans X- B 2e zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des
       Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG])

Auf den beigefügten Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie den Entwurf der Festsetzungsverordnung wird verwiesen.

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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