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Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 24.11.2009 beschlossen,
I.
den
Geltungsbereich des am 15. Juli 2008 aufgestellten Bebauungsplan 6-17B zu
reduzieren und den Bebauungsplan gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung
des Baugesetzbuchs (AG BauGB) in die Bebauungspläne 6-17Ba, 6-17Bb und 6-17Bc
aufzuteilen, sowie den Geltungsbereich des Bebauungsplans 6-17Ba um das
Gelände zwischen Bahnhofstraße, Bahntrasse, Königsberger Straße und
Jungfernstieg zu erweitern. Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne werden
nachfolgend mit Titel und Geltungsbereich beschrieben:
Bebauungsplan 6–17Ba
für
die Grundstücke Kranoldplatz 1-6, Lankwitzer Str. 1-9,
13-17, 19, 25-26, Lorenzstraße 1-1A, Ferdinandstraße 31-35, Oberhofer Weg
1/21 und 2/8, sowie das Gelände zwischen Bahnhofstraße, Bahntrasse,
Königsberger Straße und Jungfernstieg im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil
Lichterfelde.
Bebauungsplan 6–17Bb
für
die Grundstücke Leonorenstraße 70 (teilweise), 67/99,
90/102a, Kaiser-Wilhelm-Straße 60/78, 82/84, 77/79, 81/83,
Paul-Schneider-Straße 5/9, Schulstraße 1-2, Charlottenstraße 2/8 und
Saarburger Straße 1/5 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz.
Bebauungsplan 6-17Bc
für die
Grundstücke Lankwitzer Straße 10-12, Kaiser-Wilhelm-Straße 1/11, 17/31 und
4/54 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz
II.
das Bauordnungsamt - Fachbereich
Stadtplanung - mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen.
Auf die beigefügte Begründung einschließlich Übersichtsplan wird verwiesen.
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