Drucksache - 1297/III  

 
 
Betreff: Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlichAktenzeichen:1072
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.11.2009 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
25.01.2010    29. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt     
22.02.2010    30. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt     
22.03.2010    31. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt     
26.04.2010    32. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt   
21.06.2010    33. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt     
23.08.2010    34. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
22.11.2010           
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.12.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 10.11.2009
Anlage 1 (Sondermittel)
Anlage 2 (M2)
Beschlussempfehlung des RPA vom 22.11.2010
Beschluss vom 15.12.2010

1

 

 

1.              Gegenstand der Vorlage:              Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2008

 

2.              Berichterstatter:              Bezirksbürgermeister Kopp

 

3.              Beschlußentwurf:              Die Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2008 wird gemäß § 12 Abs.2 Nr.3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluß für das Haushaltsjahr 2008 weist einen Überschuß von 5.091.735,02 EUR aus.

 

4.              Begründung:

 

Der § 4 Abs.3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet den Bezirk, nach Schluß des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs.2 Nr.3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus auf

Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.

 

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung umfaßt nach Nr.9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 der Landeshaushaltsordnung (AV LHO)

 

-          den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,

 

-          die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlußbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 59 und

 

-          die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300) , die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.

 

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen

 

-          eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-, untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,

 

-          eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),

 

-          eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,

 

-          eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen ( Tabelle 312),

 

-          eine Nachweisung der auf Grund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs. 1) vorgenommenen Festlegungen

 

-          eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht über das Rücklagevermögen,

 

-          die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnungen der Eigenbetriebe.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der im Auftrag der Senatsverwaltung für Finanzen vom ITDZ erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuß erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 59 („ Tabelle 300 “) und der Kassenreste (Tabelle 320).

 

Grundlagen der Haushaltswirtschaft

 

Im Rahmen der Globalsummenzuweisung für die Bezirke nach 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2008/2009 hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 2.04.2007 die bezirklichen Globalsummen übermittelt und zusätzlich aufgrund von Beschlüssen des Senats im Rahmen der Haushaltsberatungen sowie zur Berichtigung zu Fehlerkorrekturen („technische Fortschreibung“) die bezirkliche Globalsumme mit Schreiben vom 11. Juli 2007 fortgeschrieben. Die vom Bezirksamt eingebrachte Vorlage zur Beschlußfassung für die Bezirksverordnetenversammlung über den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 (Drs.Nr.0377/III) wurde in mehreren Sitzungen des Haushaltsausschusses beraten und von der Bezirksverordnetenversammlung in der 11. Sitzung vom 19.09.2007 beschlossen (Beschluß-Nr. 253).

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 war mit einem Haushaltsvolumen von 382.229.300 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Einnahmen

Euro

Ausgaben

Euro

Verpflichtungsermächtigungen

Euro

382.229.300

382.229.300

3.260.000

 

Der Haushaltsplan (Haupt- und Bezirksverwaltungen) ist wie folgt festgestellt worden:

 

·         Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 18.Dezember 2007 das Haushaltsgesetz für die Jahre 2008/2009 (Haushaltsgesetz 2008/2009 - HG 08/09) beschlossen und nach dessen Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 29.12.2007 (GVBl S. 686) zum 1.1.2008 in Kraft gesetzt.


Im folgenden werden einige Hinweise zum Abschlußergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben gegeben.

 

Ergebnisse der Haushaltswirtschaft

 

Neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das 1. Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2008 - 1.HWR 08 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 17.12.2007 maßgebend.

 

Für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen

AV LHO / Verwaltungsvorschriften für das Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens ProFiskal (VVOrgProFiskal) vom 20. Oktober 2004 sowie das Von der Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 29.November 2008 bekannt gegebene Abschlussrundschreiben 2008 - AbRdSchr08 für den Abschluß der Bücher und des Vermögensnachweises.

 

Ist-Abschluss

 

Für das Haushaltsjahr 2008 wird erneut ein Ist-Abschluss vorgelegt. Grundlage dafür ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)

 

Summe der Ist – Einnahmen

400.702.655,98 EUR

 

 

Summe der Ist – Ausgaben

395.610.920,96 EUR

 

 

Kassenmäßiger Überschuss

5.091.735,02 EUR

 

Mehrausgaben

 

Im Haushaltsjahr 2008 wurden folgende Mehrausgaben geleistet (die in Klammern gesetzten Angaben weisen auf die in der Tabelle 300 in den Erläuterungen zu Spalte 13 nachgewiesenen Arten der Mehrausgaben hin):

 

a)              Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A 1)              2.904.465,50 EUR

b)              Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B 2)              50.211,88 EUR

c)              Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B 3)              13.745,10 EUR

d)              Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B 4)              13.575,50 EUR

e)              Deckungsfähigkeit (D 1)              11.766.223,32 EUR

f)              Zweckgebundene Einnahmen (D 2)              5.609.511,96 EUR

g)              Besondere Ermächtigung im Haushaltsplan (M 1)              137.908,26 EUR

h)              Erhöhung der Zuweisung (M 2)              11.438.280,88 EUR

i)              Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M 5)              1.738.000,00 EUR

Summe der Mehrausgaben              33.671.922,40 EUR

 

zu a)              Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich

 

Neue Ausgaben wegen Anpassung der Buchungsstellen-

struktur an geänderte Rahmenleistungsvereinbarung für

stationäre Hilfen. Sperre bei 40 42/671 46 in Höhe von

2.104.465,50 €; bei 40 42/671 31 in Höhe von 400.000,00 €

und bei 40 42/671 42 in Höhe von 400.000,00 €.

(40 42/672 04)              2.904.465,50 EUR

 

 

zu b)              Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B 2)

 

Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen

(33 40/427 01)              2.100,00 EUR
 

Für den Rückumzug der JFE Flemmingstraße in das

angestammte Gebäude nach erfolgter Sanierung

(40 11/540 10)              2.064,65 EUR
 

Bezirksanteil zum Ausbau der Tagespflege im Rahmen

des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung

2008-13

(40 20/893 53)              8.415,90 EUR
 

Für die Erstattung von Sozialhilfeausgaben im Zeitraum

07/2003 bis 12/2004 an die Stadt Bochum

(40 44/633 01)              10.070,06 EUR
 

Beihilfen für Dienstkräfte

(40 60/441 00)              226,52 EUR
 

Durchführung der Nachkalkulation von Bauwerten diverser

Schulgebäuden

(42 11/540 10)              12.961,27 EUR
 

Umbau der Ringstraße von Drakestraße bis

Finckensteinallee

(42 12/738 16)              6.742,99 EUR
 

Zuwendung an den Verein Berlin Südwest e.V. zur Erstellung

eines bezirklichen Marketingkonzepts

(43 20/685 69)              6.000,00 EUR
 

Sitzungsgelder für ehrenamtlich Tätige und BVV-Mitglieder

(Spielplatzkommission)

(47 20/412 01)              520,00 EUR
 

Vergütungen der planmäßigen Angestellten

(59 09/425 01)              1.110,49 EUR
 

 

zu c)              Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben               B3 = 13.745,10 EUR

zu d)              Sondermittel der BVV für neue Ausgaben               B4 = 13.575,50 EUR

 

In der Tabelle 300 (Spalte 13) ausgewiesene Mehrausgaben              27.320,60 EUR
bei den einzelnen Buchungsstellen unter Berücksichtigung der

im Haushaltsplan 2008 vorhandenen Ansätze

 

Sämtliche Einzelbewilligungen aus Sondermitteln der BVV ergeben sich aus der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 1)

 

zu e)              Deckungsfähigkeit (D 1)

 

In der Haushaltswirtschaft mußten Mehrausgaben durch Deckungs-

fähigkeit bei diversen Titeln ausgeglichen werden.

 

zu f)              Zweckgebundene Einnahmen (D 2)

 

Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen ergaben sich im Rahmen der Haushaltswirtschaft in den Kapiteln 3340, 3511, 3711, 3712, 3721, 3730, 3731, 3732, 3733, 3734, 3735, 3736, 3782, 3930, 3932, 4000, 4010, 4011, 4020, 4060, 4110, 4211, 4212, 4720, 5940, 5950.

 

zu g)              Besondere Ermächtigung im Haushaltsplan (M 1)

 

Für höhere Ausgaben bei der IuK-Technik aufgrund Mehreinnahmen bei 35 12/119 24

(35 12/511 43)              2.400,00 EUR
 

Für den Neukauf von Medien im Rahmen des „Bestseller-Projekts“

(37 23/523 06)              14.669,47 EUR

 

Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte

Einsparungen bei der Hausreinigung

(37 31/517 31)              7.939,80 EUR

 

Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte

Einsparungen bei der Hausreinigung

(37 32/517 31)              2.799,59 EUR

 

Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte

Einsparungen bei der Hausreinigung

(37 33/517 31)              21.281,41 EUR

 

Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte

Einsparungen bei der Hausreinigung

(37 34/517 31)              2.851,26 EUR

 

Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte

Einsparungen bei der Hausreinigung

(37 35/517 31)              11.928,97 EUR

 

Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte

Einsparungen bei der Hausreinigung

(37 36/517 31)              66.287,66 EUR

 

Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte

Einsparungen bei der Hausreinigung

(37 82/517 31)              7.750,10 EUR

 

 

zu h)              Erhöhung der Zuweisung (M 2)

 

Sämtliche Einzelbewilligungen ergeben sich aus der beigefügten              11.438.280,88 EUR
Zusammenstellung (Anlage 2)

 

 

 

zu i)              Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M 5)

 

Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderaus-

gaben für Personalausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft bei

diversen Buchungsstellen erbracht.

(33 20/462 01)              503.000,00 EUR
 

Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderaus-

gaben für Personalausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft bei

diversen Buchungsstellen erbracht.

(33 40/462 01)              834.000,00 EUR
 

Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderaus-

gaben für Personalausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft bei

diversen Buchungsstellen erbracht.

(33 60/462 01)              401.000,00 EUR
 

 

 

Übersicht über die Verwendung der Personalmittel

 

Grundsätzliches

 

Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 422 01, 425 01 und 426 01 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte, Angestellte und Arbeiter) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Als Stellenrahmen gelten jeweils die in den Stellenplänen des Vorjahres für den Bereich der Bezirksverwaltung ausgewiesenen Gesamtzahlen der Stellen nach Art der Dienstkräfte und Gruppen unter Einschluss der zulässigen Fortschreibungen und die Stellenvermerke zum Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 443 04 -              Beiträge an die Landesunfallkasse für Arbeitnehmer

- 443 79 -              Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte

- 453 00 -              Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen

 

werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 33 04 bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 411 02 -              Aufwendungen für Bezirksverordnete

- 412 01 -              Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

- 412 10 -              Aufwendungen für Beiräte

- 427 01 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

- 427 90 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen
Einnahmen

- 427 91 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen
Entgelten

- 427 92 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln
(Förderperiode 2007-2013)

- 427 94 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen
Einnahmen aus Stiftungen

 

werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den LuV/SE eigenständig bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 441 00 -              Beihilfen für Dienstkräfte

 

sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zur ”Teilglobalsumme Personal” gehören, werden sie hier jedoch in der Gesamtbetrachtung mit aufgeführt.

 


Titel

Ausgaben

Ist

 

Ansatz

 

Mehr-/Minderbetrag

 

 

EUR

 

EUR

 

EUR

 

 

 

 

 

 

 

422 01

Bezüge der planmäßigen

Beamten/Beamtinnen

 

21.380.200,82

 

 

23.432.000

 

 

-2.051.799,18

 

 

 

 

 

 

 

422 11

Bezüge der Beamten/

Beamtinnen zur Anstellung

 

25.958.42

 

 

65.000

 

 

-39.041,58

 

 

 

 

 

 

 

422 31

Bezüge der Beamten/Be-amtinnen (Fremdfinanzierung)

 

1.053.823,87

 

 

1.094.000

 

 

-40.176,13

 

 

 

 

 

 

 

422 35

Bezüge der nach § 10 Abs. 2 der Sonderurlaubsverordnung bis zum Ruhestand beurlaubten Beamten/Beamtinnen

 

 

 

277.064,55

 

 

 

 

278.100

 

 

 

 

-1.035,45

 

 

 

 

 

 

 

422 50

Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen für Beamte/Beamtinnen

 

 

 

0,00

 

 

 

 

1.000

 

 

 

 

-1.000,00

 

 

 

 

 

 

 

425 01

Vergütungen der planmäßigen Angestellten

 

35.590.037,55

 

 

36.100.200

 

 

-510.162.45

 

 

 

 

 

 

 

425 11

Vergütungen der nichtplanmäßigen Angestellten

 

151.649,38

 

 

168.000

 

 

-16.350,62

 

 

 

 

 

 

 

425 21

Ausbildungsvergütungen

(Angestellte)

 

439.425,78

 

 

521.000

 

 

-81.574,22

 

 

 

 

 

 

 

425 22

Ausbildungsvergütungen (Praktikanten/Praktikantinnen, Volontäre/Volontärinnen)

 

 

20.367,73

 

 

 

255.000

 

 

 

-234.632,27

 

 

 

 

 

 

 

425 30

Vergütungen der planmäßigen Angestellten (Fremdfinanzierung)

 

 

698.514,63

 

 

 

685.000

 

 

 

13.514,63

 

 

 

 

 

 

 

425 50

Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen für Angestellte

 

 

 

-12.500,00

 

 

 

 

1.000

 

 

 

 

-13.500,00

 

 

 

 

 

 

 

426 01

Löhne der planmäßigen

Arbeiter/innen

 

10.731.262,44

 

 

11.314.000

 

 

-582.737,56

 

 

 

 

 

 

 

426 11

Löhne der nichtplanmäßigen Arbeiter/innen

 

87.700,62

 

 

126.400

 

 

-38.699,38

 

 

 

 

 

 

 

426 21

Ausbildungsvergütungen

(Arbeiter/innen)

 

789.733,44

 

 

937.000

 

 

-147.266,56

 

 

 

 

 

 

 

426 50

Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen für Arbeiter/Arbeiterinnen

 

 

 

0,00

 

 

 

 

1.000

 

 

 

 

-1.000,00

 

 

 

 

 

 

 

441 00

Beihilfen für Dienstkräfte

1.625.293,90

 

1.666.400

 

-41.106,10

 

 

 

 

 

 

 

462 01

Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben

 

0,00

 

 

-1.738.000

 

 

1.738.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe der Ausgaben

72.858.533,13

 

74.907.100

 

-2.048.566,87

 

 

 

 

 

 

 

 


Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 422 01, 425 01, 426 01, 425 11, 426 11)

 

Die Ansätze sind auf der Basis bezirksindividueller Durchschnittssätze gebildet worden. Diese waren grundsätzlich auskömmlich. Allerdings haben die Erhöhung des VBL-Sanierungsgeldes im Tarifbereich (Gruppen 425 und 426) sowie die Einmalzahlungen im Besoldungs- und Tarifbereich (Gruppen 422, 425 und 426) zu Mehrausgaben in Höhe von rd. 1,4 Mio € geführt. Da diese Sachverhalte im Jahresabschluss von der Senatsverwaltung für Finanzen basiskorrigiert wurden, soll nachfolgend nur auf die Mehrausgaben eingegangen werden, die darüber hinaus entstanden sind.

 

In vielen Bereichen konnten zum Teil beträchtliche Einsparungen erzielt werden. Ursache hierfür sind freigewordene von den Organisationseinheiten für eine sofortige Wiederbesetzung finanzierte Stellen, die jedoch nicht sofort wiederbesetzt worden sind. Die Nichtwiederbesetzung erfolgte dabei zum Teil freiwillig, um Personalmittel in Sachmittel umzuwandeln oder um künftig ein gutes Budgetierungsergebnis zu erzielen, zum Teil aber auch gezwungenermaßen, da insbesondere Fachpersonal aufgrund der berlinweit geltenden Einstellungsbeschränkungen nur schwer gewonnen werden konnte. Außerdem sind in drei Abteilungen pauschale Minderausgaben veranschlagt worden (s. u.).

 

Im Kapitel 33 90 werden die Zahlungen an die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte geleistet, die nicht mehr zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) versetzt werden, da sie z. B. wegen des Beginns der Freistellungsphase in der Altersteilzeit nicht mehr vermittelbar sind. Diese Zahlungen werden normalerweise vom ZeP erstattet. Für das Haushaltsjahr 2008 erfolgte die Erstattung jedoch so spät, dass die Einnahme erst für das Haushaltsjahr 2009 gebucht werden konnte. Demgegenüber wurde im Haushaltsjahr 2008 die Erstattung des Haushaltsjahres 2007 gebucht, was den Negativbetrag beim Titel 426 01 erklärt.

 

Die Mehrausgaben im Fachbereich Vermessung des Bauordnungsamtes (Kapitel 46 20) beruhen darauf, dass bei der Ansatzbildung verschiedene Tatbestände nicht berücksichtigt wurden bzw. werden konnten (z. B. Beendigung einer Zeitrente, unfinanzierte Vertretung und unfinanzierte Weiterbeschäftigung einer ehemaligen Auszubildenden, Wiedereinrichtung einer ursprünglich weggefallenen Stelle).

 

Weiterhin entstehen Mehrausgaben bei abweichend besetzten Stellen, wenn Planstellen für Beamte mit Angestellten besetzt werden. Dies hat Einsparungen bei Titel 422 01 und Mehrausgaben bei Titel 425 01 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 39 10), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 40 40) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 41 10) zu erkennen ist.

 

Planmäßige Dienstkräfte – Fremdfinanzierung (Titel 422 31 und 425 30)

 

Diese beiden Titel sind im Kapitel 39 60 (Leistungen nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der Bundesagentur für Arbeit eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks für nichtkommunale Aufgaben herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 236 08 gegenüber.

 

Planmäßige Dienstkräfte (Titel 422 35)

 

Für die nach der sogenannten „55er-Regelung“ beurlaubten Beamtinnen und Beamten sind die Ansätze in Anpassung auf das zu erwartende Rechnungsergebnis gebildet worden.

 

 

Ausbildungsmittel (Titel 422 11, 422 21, 425 21, 425 22, 426 21)

 

Seitens der Senatsverwaltung für Finanzen wurde vorgegeben, Ausbildungsmittel in Höhe von 1.778.000 € zu veranschlagen. Tatsächlich wurden jedoch nur rd. 1.275.000 € verausgabt. Nachfolgend wird erläutert, warum die Ausbildungsmittel nicht vollständig verwendet werden konnten.

 

Bei der Ansatzbildung des Titels 422 11 wurden Mittel für 2,5 Beamten/Beamtinnen zur Anstellung berücksichtigt. Tatsächlich wurden nur noch Mittel für eine Dienstkraft benötigt.

 

Aus Kapazitätsgründen können nicht alle Ausbildungspositionen im Baubereich (Kapitel 46 20 und 47 20) besetzt werden. Darüber hinaus ergeben sich wie jedes Jahr Einsparungen aufgrund eines Ausbildungsendes vor dem 1. September – teilweise über ein halbes Jahr wegen besonders guter Leistungen – oder Abbruch der Ausbildung.

 

Die Ansätze bei den Mitteln für Praktikanten und Praktikantinnen (Titel 425 22) wurden nach Vorgaben seitens der zuständigen Senatsfachverwaltungen gebildet. Tatsächlich werden die Mittel kaum noch benötigt, da aufgrund veränderter Vorschriften nur noch selten Bewerbungen eingehen, die einen Anspruch auf ein bezahltes Berufspraktikum nach sich ziehen.

 

Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben (Titel 422 50, 425 50, 426 50, 441 00)

 

Aus den Titeln für den Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (Titel 422 50, 425 50 und 426 50) werden die Prämien für ausscheidewillige Dienstkräfte gezahlt. Analog zur Zahlung an die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte (Kapitel 33 90) erfolgt hier ebenfalls ein Erstattung durch den ZeP, so dass im Jahresendergebnis der Bezirkshaushalt nicht belastet wird. Im Jahr 2008 sind für 14 Dienstkräfte insgesamt 1.342.245,31 € an Prämien gezahlt worden. Der im Rechnungsergebnis ausgewiesene negative Betrag bei Titel 425 50 beruht auf einer nachträglichen Erstattung des ZeP für eine in 2007 mit Prämie ausgeschiedene Dienstkraft.

 

Die Ansätze für die Beihilfen (Titel 441 00) wurden auf der Grundlage der Istbeträge des Jahres 2006 gebildet. Dabei war eine jährliche Preissteigerungsrate von 3 % vorzusehen. Aufgrund des Personalrückgangs wurden die Ansätze nur zu 97,5 % ausgeschöpft. Unabhängig hiervon sind diese Ausgaben antragsabhängig, so dass der Bezirk darauf keinen Einfluss nehmen kann.

 

Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben (Titel 462 01)

 

Bei der Haushaltsplanaufstellung 2008/2009 sind für das Haushaltsjahr 2008 in folgenden Bereichen pauschale Minderausgaben für Personalausgaben veranschlagt worden:

 

-503.000 € im Kapitel 33 20 – Geschäftsbereich Jugend, Schule und Umwelt

-834.000 € im Kapitel 33 40 – Geschäftsbereich Soziales und Sport

-401.000 € im Kapitel 33 60 – Geschäftsbereich Bauen, Stadtplanung und Naturschutz

 

Dabei sind die pauschalen Minderausgaben der Kapitel 33 20 und 33 60 vollständig durch (z. T. befristete) Stelleneinsparungen aufgelöst worden, während das Amt für Soziales und Sport seine Personalmittelansätze nur um rund 202.000 € unterschreiten konnte. Aufgrund der frühzeitig absehbaren hohen Einsparung bei den Personalausgaben des gesamten Bezirks hat es das Bezirksamt geduldet, dass die restlichen 632.000 € nicht titelscharf aufgelöst worden sind.

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

Seite 15


  Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf 2008

 Sondermittel der BVV 2008

 

 

 

Anlage 1

 

 

 

 

 

 

lfd. Nr.

Kapitel

Titel

Antragsteller

Zweck

Prüfung
durch

offene
Anträge
(Antrag-
steller)

Anträge
(Votum
Fachabt.)

Ergebnis
BVV

Rückführungen
in 2008

1

37 36

534 05

Erich-Kästner-Grundschule

Orchesterhonorar für ein Konzert der Schule

Schul 2

0,00

3.000,00

abgelehnt

 

2

40 21

684 06

Diakonisches Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf e.V.

Spielplatzgestaltung der Deutsch-griechischen Kindertagesstätte

Jug 1000

0,00

2.610,86

abgelehnt
(Haushalts-ausschuß)

 

3

40 60

684 06

Turn- und Sportverein Lichterfelde von 1887 e.V.

Zuschuss zum Aufbau des Baseballfeldes

Sport 11

0,00

1.900,00

1.900,00

 

4

37 12

686 17

ev. Dreifaltigkeitskirchengemeinde KMD H. Finke

Konzert zum 70-jähr. Gedenken an die Progromnacht

KuBi 1

0,00

1.850,00

1.850,00

 

5

40 10

684 06

Studentendorf Berlin-Schlachtensee eG

Projekt "Neusee trifft Schlachtenkölln"

Jug 9200

0,00

2.702,50

2.702,50

 

6

40 10

684 06

NaturFreunde Berlin Brandenburg Projektgesellschaft mbH

Umgestalltung des Gartens im NaturFreundehaus "Karl Renner"

Jug 1000

0,00

3.000,00

abgelehnt

 

7

37 21

686 17

Freundeskreis der Musikschule Steglitz-Zehlendorf

Durchführung der "Steglitzer Tage für Alte Musik"

KuBi 1

0,00

4.135,00

3.500,00

 

8

33 00

529 06

Hermann-Ehlers-Gymnasium
Vom Antragsteller zurückgezogen

Betreuung der italienischen Partner der Schüler und deren Begleiter

Schul 2

 

 

 

 

9

47 20

684 06

Imkerverein Steglitz

Zuschuss für Imker-Erstausstattung

Bau BL 2

0,00

1.000,00

1.000,00

 

10

40 60

684 06

Segler-Verein Alsen Berlin e.V.
Vom Antragsteller zurückgezogen

Jugendbegleitboot

Sport 11

 

 

 

 

11

37 33

534 05

Arndt-Gymnasium-Dahlem
Vom Antragsteller zurückgezogen

Miete für Festsaal zur 100-Jahr-Feier

Schul 2

 

 

 

 

12

37 21

685 69

Initiative KZ-Außenlager Lichterfelde e.V.
Vom Antragsteller zurückgezogen

Publikation zur Geschichte des KZ-Außen-lagers Lichterfelde

KuBi 1

 

 

 

 

13

37 21

685 69

Initiative KZ-Außenlager Lichterfelde e.V.
Vom Antragsteller zurückgezogen

Anmietung für zwei Groß-Pkw und Kosten für koschere Verpflegung im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung mit ehem.KZ-Häftlingen am 8.Mai am Standort der "Säule der Gefangenen" in der Wismarer Straße

KuBi 1

 

 

 

 

14

37 33

685 69

SRV Am Wannsee e.V.

Baumschnittarbeiten, Berlin-Zehlendorf, bismarckstr. 70/72

Schul 2

0,00

5.000,00

4.000,00

 

15

37 21

686 17

Herrn Henning Schröder

Herausgabe eines Bildbandes über den Ortsteil Nikolassee

KuBi 1

0,00

2.000,00

2.000,00

 

16

33 00

685 69

Städtepartnerschaftsverein Steglitz-Zehlendorf e.V.

Besuch einer Jugendgruppe aus der israelischen Partnerstadt Sderot                            vom 4.09.-18.09.

BzBm 1

0,00

2.500,00

2.500,00

 

17

37 21

685 69

Frau Gabriele Berger
Vom Antragsteller zurückgezogen

Durchführung der 100-Jahr-Feier Stadtbad Steglitz am 8.Juli 2008

KuBi 1

 

 

 

 

18

37 30

519 10

Arndt-Gymnasium-Dahlem
Vom Antragsteller zurückgezogen

Erneuerung der Grünanlage vor dem Schulgebäude

Schul 2

 

 

 

 

19

37 21

686 17

Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf
Vom Antragsteller zurückgezogen

Förderung Kunstprojekt "Vater unser"am 1.11. 

KuBi 1

 

 

 

 

20

40 10

684 06

Bezirksjugendring Steglitz-Zehlendorf e.V.

Durchführung des Fischtalfestes 2008 am 5.Juli

Jug1001

0,00

2.651,00

2.651,00

 

21

40 60

684 06

Schützengilde Berlin-Lichterfelde e.V.

Sportgerät für das Schüler- und Jugend-training

Sport 11

0,00

450,00

450,00

 

22

33 08

685 69

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG, LV Berlin, Bezirk Steglitz-Zehlendorf)

10 Rettungswesten

Immo Con 1

0,00

1.872,00

1.872,00

 

23

37 32

534 05

Max-von-Laue-Oberschule-Realschule
Vom Antragsteller zurückgezogen

Wetterfester Alu-Schaukasten

Schul 2

 

 

 

 

24

40 60

684 06

Steglitzer Fecht-Club Berlin e.V.

Ausrichtung der Veranstaltung " Steglitzer Pokal " am 22.11.2008

Sport 11

0,00

3.000,00

3.000,00

 

25

40 60

684 06

Verein für Leibesübungen Zehlendorf e.V.
Vom Antragsteller zurückgezogen

Anschaffung eines Schwebebalkens

Sport 11

 

 

 

 

26

37 21

685 69

Initiativkreis Berlin Stiftung e.V.

Kopiergerät und Laptop

KuBi 1

0,00

900,00

900,00

 

27

40 60

684 06

F.C.Hertha 03 Zehlendorf e.V.
Vom Antragsteller zurückgezogen

Medienanlage zur Schulung von Jugendlichen

Sport 11

 

 

 

 

28

37 21

686 17

Kulturring in Berlin e.V.Zurückgezogen. Lt.Schreiben KuBi1vom 16.10.08 wird Zuwendungsantragaus Mitteln der dezentralen Kulturarbeitübernommen.

Heizkosten für die Ausstellung "Kunst-Obdachlos"

KuBi 1

 

 

 

 

29

33 20

684 06

Kinder-und Jugendbüro Steglitz-Zehlendorf e.V.

Durchführung der Zukunftswerkstatt zur Verschönerung der Schneckenbrücke. Termin: Ende November/Anfang Dezember 2008

JugCon L

0,00

787,50

787,50

-787,50

 


Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf 2008

Mehrausgaben aufgrund einer Erhöhung der Zuweisung (M2)        Anlage 2 (M2)

Nr.

Kapitel

Titel

AF

Betrag

Summe

Erläuterung

1

33 08

517 15

8

80.005,13 

80.005,13 

Kreisel-Auszug (Betriebs- und Nebenkosten)

2

33 08

518 20

8

190.981,94 

270.987,07 

Kreisel-Auszug (Mieten)

3

35 11

511 01

5

139.000,00 

409.987,07 

Die Bestellung und Bezahlung von Rohlingen für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen bei der Bundesdruckerei ist abhängig von der Antragslage der Bürger. Die Bürger haben einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung von Personalausweisen oder Reisepässen. Ein Verschieben der Bestellungen auf das nächste Jahr ist daher nicht möglich.

4

35 13

511 01

9

7.777,69 

417.764,76 

Zur Durchführung des Volksentscheids "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen"

5

35 13

540 57

5

31.984,50 

449.749,26 

Zur Durchführung des Volksentscheids "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen"

6

37 11

427 01

p

18.605,00 

468.354,26 

Für zusätzliche Sprachförderkurse (Mütterkurse) gem. Abgeordnetenbeschluß im Rahmen der Haushaltsberatungen 2008/2009.

7

37 30

519 10

2

50.000,00 

518.354,26 

Für dringend erforderliche Reparaturen und kleine bauliche Maßnahmen in den Schulgebäuden zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes.

8

37 35

514 20

7

14.971,97 

533.326,23 

Für Schülerbeköstigung durch Anstieg der Schülerzahlen

9

37 36

514 05

7

590,54 

533.916,77 

Härtefallfonds Erstausstattung für Einzuschulende (Starterpakete) gem. Abghs-Beschluß.Ausgleich durch Basiskorrektur SenFin.

10

37 36

514 20

7

404.999,41 

938.916,18 

Für Schülerbeköstigung durch Anstieg der Schülerzahlen

11

39 11

681 05

Z

1.000.000,00 

1.938.916,18 

Für Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII.

12

39 30

684 20

T

23.956,00 

1.962.872,18 

Erhöhung der Zuweisung für die Schuldner- und Insolvenzberatung im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse des Abgeordnentenhauses zur Zuweisung 2008

13

40 00

540 60

9

200.000,00 

2.162.872,18 

Zur Finanzierung des Fachverfahrens ISBJ-Jugendhilfe an ITDZ-Berlin. Basiskorrektur SenFin zugesagt

14

40 00

672 06

T

143.308,22 

2.306.180,40 

Für fallunspezifische Arbeit im Bereich der Hilfe zur Erziehung.Ausgleich bei HV 2909/97101 

15

40 21

671 09

T

6.410.595,76 

8.716.776,16 

Aufgrund Absenkung des Trägeranteils an Betreuungskosten sowie Anstieg der Betreuungsplatzzahl.

16

40 21

672 08

T

718.774,26 

9.435.550,42 

Altlast Altersteilzeit Kita EB Südwest bei Basiskorrektur SenFin

17

41 10

425 01

p

49.200,00 

9.484.750,42 

Für die weitere Konzentration der Aufgabenwahrnehmung im Gesundheitsdienst durch Zentrenbildung auf der grundlage der Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitswesen die am 1.4.08 in Kraft getreten ist.

18

41 10

511 40

5

9.751,10 

9.494.501,52 

Für die weitere Konzentration der Aufgabenwahrnehmung im Gesundheitsdienst durch Zentrenbildung auf der grundlage der Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitswesen die am 1.4.08 in Kraft getreten ist.

19

41 10

511 43

5

1.585,18 

9.496.086,70 

Für die weitere Konzentration der Aufgabenwahrnehmung im Gesundheitsdienst durch Zentrenbildung auf der grundlage der Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitswesen die am 1.4.08 in Kraft getreten ist.

20

41 10

540 60

9

2.289,14 

9.498.375,84 

Für die weitere Konzentration der Aufgabenwahrnehmung im Gesundheitsdienst durch Zentrenbildung auf der grundlage der Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitswesen die am 1.4.08 in Kraft getreten ist.

21

41 10

671 01

T

19.866,83 

9.518.242,67 

Für die weitere Konzentration der Aufgabenwahrnehmung im Gesundheitsdienst durch Zentrenbildung auf der grundlage der Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitswesen die am 1.4.08 in Kraft getreten ist.

22

41 10

812 79

5

25.466,00 

9.543.708,67 

Für die Beschaffung eines Ultraschallgerätes. Für die weitere Konzentration der Aufgabenwahrnehmung im Gesundheitsdienst durch Zentrenbildung auf der grundlage der Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitswesen die am 1.4.08 in Kraft getreten ist.

23

41 20

540 42

9

134.092,67 

9.677.801,34 

Preiserhöhungen bei den Plan- und Verdachtsproben.

24

42 11

519 00

2

514.276,39 

10.192.077,73 

Erhöhung der Zuweisung für Bauliche Unterhaltung im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse des Abgeordnentenhauses zur Zuweisung 2008

25

42 12

521 01

3

116.492,00 

10.308.569,73 

Zur Umsetzung des Abgeordnetenhaus-Beschlusses zum baulichen Unterhalt im Tiefbau für 2008

26

44 10

681 04

Z10

2.096,33 

10.310.666,06 

Für einmalige Heizkostenzuschüsse für Heimbewohner (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 11.12.2003)

27

59 09

821 63

 

1.127.614,82 

11.438.280,88 

Herstellung der Lastenfreiheit des Grundstückes Zum Heckershorn 8/18.

 


 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirks-verwaltungsgesetzes die mit

 

Einnahmen von               400.702.655,98 €

 

Ausgaben von               395.610.920,96 €  und einem

 

Überschuss von                   5.091.735,02 €

 

abschließende Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr  2008 mit der Einschränkung, dass die in die Bezirksrechnung eingeflossenen Einnahmen des Ordnungsamtes um einen heute noch nicht näher bezifferbaren Betrag niedriger ausgefallen sind. Nach den im Sommer 2010 bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten im Ordnungsamt sind im Haushaltsjahr 2008 erzielte Einnahmen in erheblichem Umfang nicht ordnungsgemäß verbucht worden.

 

Die Vorlage wurde in sechs Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und in der 36. Sitzung am 22.11.2010 bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

 

 

Breidenbach

Ausschussvorsitzender

 

 

----------------------------------------------------------------

 

Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 15.12.2010 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirks-verwaltungsgesetzes die mit

 

Einnahmen von               400.702.655,98 €

 

Ausgaben von               395.610.920,96 €  und einem

 

Überschuss von                   5.091.735,02 €

 

abschließende Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr  2008 mit der Einschränkung, dass die in die Bezirksrechnung eingeflossenen Einnahmen des Ordnungsamtes um einen heute noch nicht näher bezifferbaren Betrag niedriger ausgefallen sind. Nach den im Sommer 2010 bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten im Ordnungsamt sind im Haushaltsjahr 2008 erzielte Einnahmen in erheblichem Umfang nicht ordnungsgemäß verbucht worden.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen