Drucksache - 1297/III
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1. Gegenstand der Vorlage: Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2008
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister Kopp
3. Beschlußentwurf: Die Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2008 wird gemäß § 12 Abs.2 Nr.3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluß für das Haushaltsjahr 2008 weist einen Überschuß von 5.091.735,02 EUR aus.
4. Begründung:
Der § 4 Abs.3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet den Bezirk, nach Schluß des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs.2 Nr.3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung.
Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.
Die Bezirkshaushaltsrechnung umfaßt nach Nr.9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 der Landeshaushaltsordnung (AV LHO)
- den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,
- die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlußbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 59 und
- die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300) , die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.
Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen
- eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-, untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,
- eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),
- eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,
- eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen ( Tabelle 312),
- eine Nachweisung der auf Grund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs. 1) vorgenommenen Festlegungen
- eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Ihre Begründung,
- eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,
- eine Übersicht über das Rücklagevermögen,
- die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnungen der Eigenbetriebe.
Die Bezirkshaushaltsrechnung besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der im Auftrag der Senatsverwaltung für Finanzen vom ITDZ erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuß erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 59 („ Tabelle 300 “) und der Kassenreste (Tabelle 320).
Grundlagen der Haushaltswirtschaft
Im Rahmen der Globalsummenzuweisung für die Bezirke nach 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2008/2009 hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 2.04.2007 die bezirklichen Globalsummen übermittelt und zusätzlich aufgrund von Beschlüssen des Senats im Rahmen der Haushaltsberatungen sowie zur Berichtigung zu Fehlerkorrekturen („technische Fortschreibung“) die bezirkliche Globalsumme mit Schreiben vom 11. Juli 2007 fortgeschrieben. Die vom Bezirksamt eingebrachte Vorlage zur Beschlußfassung für die Bezirksverordnetenversammlung über den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 (Drs.Nr.0377/III) wurde in mehreren Sitzungen des Haushaltsausschusses beraten und von der Bezirksverordnetenversammlung in der 11. Sitzung vom 19.09.2007 beschlossen (Beschluß-Nr. 253).
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 war mit einem Haushaltsvolumen von 382.229.300 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Der Haushaltsplan (Haupt- und Bezirksverwaltungen) ist wie folgt festgestellt worden:
· Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 18.Dezember 2007 das Haushaltsgesetz für die Jahre 2008/2009 (Haushaltsgesetz 2008/2009 - HG 08/09) beschlossen und nach dessen Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 29.12.2007 (GVBl S. 686) zum 1.1.2008 in Kraft gesetzt. Im folgenden werden einige Hinweise zum Abschlußergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben gegeben.
Ergebnisse der Haushaltswirtschaft
Neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das 1. Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2008 - 1.HWR 08 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 17.12.2007 maßgebend.
Für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen AV LHO / Verwaltungsvorschriften für das Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens ProFiskal (VVOrgProFiskal) vom 20. Oktober 2004 sowie das Von der Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 29.November 2008 bekannt gegebene Abschlussrundschreiben 2008 - AbRdSchr08 für den Abschluß der Bücher und des Vermögensnachweises.
Ist-Abschluss
Für das Haushaltsjahr 2008 wird erneut ein Ist-Abschluss vorgelegt. Grundlage dafür ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)
Mehrausgaben
Im Haushaltsjahr 2008 wurden folgende Mehrausgaben geleistet (die in Klammern gesetzten Angaben weisen auf die in der Tabelle 300 in den Erläuterungen zu Spalte 13 nachgewiesenen Arten der Mehrausgaben hin):
a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A 1) 2.904.465,50 EUR b) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B 2) 50.211,88 EUR c) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B 3) 13.745,10 EUR d) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B 4) 13.575,50 EUR e) Deckungsfähigkeit (D 1) 11.766.223,32 EUR f) Zweckgebundene Einnahmen (D 2) 5.609.511,96 EUR g) Besondere Ermächtigung im Haushaltsplan (M 1) 137.908,26 EUR h) Erhöhung der Zuweisung (M 2) 11.438.280,88 EUR i) Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M 5) 1.738.000,00 EUR Summe der Mehrausgaben 33.671.922,40 EUR
zu a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich
Neue Ausgaben wegen Anpassung der Buchungsstellen- struktur an geänderte Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Hilfen. Sperre bei 40 42/671 46 in Höhe von 2.104.465,50 €; bei 40 42/671 31 in Höhe von 400.000,00 € und bei 40 42/671 42 in Höhe von 400.000,00 €. (40 42/672 04) 2.904.465,50 EUR
zu b) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B 2)
Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen (33 40/427 01) 2.100,00 EUR Für den Rückumzug der JFE Flemmingstraße in das angestammte Gebäude nach erfolgter Sanierung (40 11/540 10) 2.064,65 EUR Bezirksanteil zum Ausbau der Tagespflege im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-13 (40 20/893 53) 8.415,90 EUR Für die Erstattung von Sozialhilfeausgaben im Zeitraum 07/2003 bis 12/2004 an die Stadt Bochum (40 44/633 01) 10.070,06 EUR Beihilfen für Dienstkräfte (40 60/441 00) 226,52 EUR Durchführung der Nachkalkulation von Bauwerten diverser Schulgebäuden (42 11/540 10) 12.961,27 EUR Umbau der Ringstraße von Drakestraße bis Finckensteinallee (42 12/738 16) 6.742,99 EUR Zuwendung an den Verein Berlin Südwest e.V. zur Erstellung eines bezirklichen Marketingkonzepts (43 20/685 69) 6.000,00 EUR Sitzungsgelder für ehrenamtlich Tätige und BVV-Mitglieder (Spielplatzkommission) (47 20/412 01) 520,00 EUR Vergütungen der planmäßigen Angestellten (59 09/425 01) 1.110,49 EUR
zu c) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben B3 = 13.745,10 EUR zu d) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben B4 = 13.575,50 EUR
In der Tabelle 300 (Spalte 13) ausgewiesene Mehrausgaben 27.320,60 EUR im Haushaltsplan 2008 vorhandenen Ansätze
Sämtliche Einzelbewilligungen aus Sondermitteln der BVV ergeben sich aus der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 1)
zu e) Deckungsfähigkeit (D 1)
In der Haushaltswirtschaft mußten Mehrausgaben durch Deckungs- fähigkeit bei diversen Titeln ausgeglichen werden.
zu f) Zweckgebundene Einnahmen (D 2)
Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen ergaben sich im Rahmen der Haushaltswirtschaft in den Kapiteln 3340, 3511, 3711, 3712, 3721, 3730, 3731, 3732, 3733, 3734, 3735, 3736, 3782, 3930, 3932, 4000, 4010, 4011, 4020, 4060, 4110, 4211, 4212, 4720, 5940, 5950.
zu g) Besondere Ermächtigung im Haushaltsplan (M 1)
Für höhere Ausgaben bei der IuK-Technik aufgrund Mehreinnahmen bei 35 12/119 24 (35 12/511 43) 2.400,00 EUR Für den Neukauf von Medien im Rahmen des „Bestseller-Projekts“ (37 23/523 06) 14.669,47 EUR
Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte Einsparungen bei der Hausreinigung (37 31/517 31) 7.939,80 EUR
Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte Einsparungen bei der Hausreinigung (37 32/517 31) 2.799,59 EUR
Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte Einsparungen bei der Hausreinigung (37 33/517 31) 21.281,41 EUR
Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte Einsparungen bei der Hausreinigung (37 34/517 31) 2.851,26 EUR
Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte Einsparungen bei der Hausreinigung (37 35/517 31) 11.928,97 EUR
Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte Einsparungen bei der Hausreinigung (37 36/517 31) 66.287,66 EUR
Motivationsbonus für durch Eigenleistung der Schulen erzielte Einsparungen bei der Hausreinigung (37 82/517 31) 7.750,10 EUR
zu h) Erhöhung der Zuweisung (M 2)
Sämtliche Einzelbewilligungen ergeben sich aus der beigefügten 11.438.280,88 EUR
zu i) Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M 5)
Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderaus- gaben für Personalausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft bei diversen Buchungsstellen erbracht. (33 20/462 01) 503.000,00 EUR Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderaus- gaben für Personalausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft bei diversen Buchungsstellen erbracht. (33 40/462 01) 834.000,00 EUR Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderaus- gaben für Personalausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft bei diversen Buchungsstellen erbracht. (33 60/462 01) 401.000,00 EUR
Übersicht über die Verwendung der Personalmittel
Grundsätzliches
Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 422 01, 425 01 und 426 01 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte, Angestellte und Arbeiter) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Als Stellenrahmen gelten jeweils die in den Stellenplänen des Vorjahres für den Bereich der Bezirksverwaltung ausgewiesenen Gesamtzahlen der Stellen nach Art der Dienstkräfte und Gruppen unter Einschluss der zulässigen Fortschreibungen und die Stellenvermerke zum Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.
Die Ausgaben der Titel
- 443 04 - Beiträge an die Landesunfallkasse für Arbeitnehmer - 443 79 - Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte - 453 00 - Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen
werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 33 04 bewirtschaftet.
Die Ausgaben der Titel
- 411 02 - Aufwendungen für Bezirksverordnete - 412 01 - Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige - 412 10 - Aufwendungen für Beiräte - 427 01 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen - 427 90 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen - 427 91 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen - 427 92 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln - 427 94 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen
werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den LuV/SE eigenständig bewirtschaftet.
Die Ausgaben der Titel
- 441 00 - Beihilfen für Dienstkräfte
sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zur ”Teilglobalsumme Personal” gehören, werden sie hier jedoch in der Gesamtbetrachtung mit aufgeführt.
Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 422 01, 425 01, 426 01, 425 11, 426 11)
Die Ansätze sind auf der Basis bezirksindividueller Durchschnittssätze gebildet worden. Diese waren grundsätzlich auskömmlich. Allerdings haben die Erhöhung des VBL-Sanierungsgeldes im Tarifbereich (Gruppen 425 und 426) sowie die Einmalzahlungen im Besoldungs- und Tarifbereich (Gruppen 422, 425 und 426) zu Mehrausgaben in Höhe von rd. 1,4 Mio € geführt. Da diese Sachverhalte im Jahresabschluss von der Senatsverwaltung für Finanzen basiskorrigiert wurden, soll nachfolgend nur auf die Mehrausgaben eingegangen werden, die darüber hinaus entstanden sind.
In vielen Bereichen konnten zum Teil beträchtliche Einsparungen erzielt werden. Ursache hierfür sind freigewordene von den Organisationseinheiten für eine sofortige Wiederbesetzung finanzierte Stellen, die jedoch nicht sofort wiederbesetzt worden sind. Die Nichtwiederbesetzung erfolgte dabei zum Teil freiwillig, um Personalmittel in Sachmittel umzuwandeln oder um künftig ein gutes Budgetierungsergebnis zu erzielen, zum Teil aber auch gezwungenermaßen, da insbesondere Fachpersonal aufgrund der berlinweit geltenden Einstellungsbeschränkungen nur schwer gewonnen werden konnte. Außerdem sind in drei Abteilungen pauschale Minderausgaben veranschlagt worden (s. u.).
Im Kapitel 33 90 werden die Zahlungen an die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte geleistet, die nicht mehr zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) versetzt werden, da sie z. B. wegen des Beginns der Freistellungsphase in der Altersteilzeit nicht mehr vermittelbar sind. Diese Zahlungen werden normalerweise vom ZeP erstattet. Für das Haushaltsjahr 2008 erfolgte die Erstattung jedoch so spät, dass die Einnahme erst für das Haushaltsjahr 2009 gebucht werden konnte. Demgegenüber wurde im Haushaltsjahr 2008 die Erstattung des Haushaltsjahres 2007 gebucht, was den Negativbetrag beim Titel 426 01 erklärt.
Die Mehrausgaben im Fachbereich Vermessung des Bauordnungsamtes (Kapitel 46 20) beruhen darauf, dass bei der Ansatzbildung verschiedene Tatbestände nicht berücksichtigt wurden bzw. werden konnten (z. B. Beendigung einer Zeitrente, unfinanzierte Vertretung und unfinanzierte Weiterbeschäftigung einer ehemaligen Auszubildenden, Wiedereinrichtung einer ursprünglich weggefallenen Stelle).
Weiterhin entstehen Mehrausgaben bei abweichend besetzten Stellen, wenn Planstellen für Beamte mit Angestellten besetzt werden. Dies hat Einsparungen bei Titel 422 01 und Mehrausgaben bei Titel 425 01 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 39 10), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 40 40) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 41 10) zu erkennen ist.
Planmäßige Dienstkräfte – Fremdfinanzierung (Titel 422 31 und 425 30)
Diese beiden Titel sind im Kapitel 39 60 (Leistungen nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der Bundesagentur für Arbeit eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks für nichtkommunale Aufgaben herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 236 08 gegenüber.
Planmäßige Dienstkräfte (Titel 422 35)
Für die nach der sogenannten „55er-Regelung“ beurlaubten Beamtinnen und Beamten sind die Ansätze in Anpassung auf das zu erwartende Rechnungsergebnis gebildet worden.
Ausbildungsmittel (Titel 422 11, 422 21, 425 21, 425 22, 426 21)
Seitens der Senatsverwaltung für Finanzen wurde vorgegeben, Ausbildungsmittel in Höhe von 1.778.000 € zu veranschlagen. Tatsächlich wurden jedoch nur rd. 1.275.000 € verausgabt. Nachfolgend wird erläutert, warum die Ausbildungsmittel nicht vollständig verwendet werden konnten.
Bei der Ansatzbildung des Titels 422 11 wurden Mittel für 2,5 Beamten/Beamtinnen zur Anstellung berücksichtigt. Tatsächlich wurden nur noch Mittel für eine Dienstkraft benötigt.
Aus Kapazitätsgründen können nicht alle Ausbildungspositionen im Baubereich (Kapitel 46 20 und 47 20) besetzt werden. Darüber hinaus ergeben sich wie jedes Jahr Einsparungen aufgrund eines Ausbildungsendes vor dem 1. September – teilweise über ein halbes Jahr wegen besonders guter Leistungen – oder Abbruch der Ausbildung.
Die Ansätze bei den Mitteln für Praktikanten und Praktikantinnen (Titel 425 22) wurden nach Vorgaben seitens der zuständigen Senatsfachverwaltungen gebildet. Tatsächlich werden die Mittel kaum noch benötigt, da aufgrund veränderter Vorschriften nur noch selten Bewerbungen eingehen, die einen Anspruch auf ein bezahltes Berufspraktikum nach sich ziehen.
Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben (Titel 422 50, 425 50, 426 50, 441 00)
Aus den Titeln für den Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (Titel 422 50, 425 50 und 426 50) werden die Prämien für ausscheidewillige Dienstkräfte gezahlt. Analog zur Zahlung an die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte (Kapitel 33 90) erfolgt hier ebenfalls ein Erstattung durch den ZeP, so dass im Jahresendergebnis der Bezirkshaushalt nicht belastet wird. Im Jahr 2008 sind für 14 Dienstkräfte insgesamt 1.342.245,31 € an Prämien gezahlt worden. Der im Rechnungsergebnis ausgewiesene negative Betrag bei Titel 425 50 beruht auf einer nachträglichen Erstattung des ZeP für eine in 2007 mit Prämie ausgeschiedene Dienstkraft.
Die Ansätze für die Beihilfen (Titel 441 00) wurden auf der Grundlage der Istbeträge des Jahres 2006 gebildet. Dabei war eine jährliche Preissteigerungsrate von 3 % vorzusehen. Aufgrund des Personalrückgangs wurden die Ansätze nur zu 97,5 % ausgeschöpft. Unabhängig hiervon sind diese Ausgaben antragsabhängig, so dass der Bezirk darauf keinen Einfluss nehmen kann.
Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben (Titel 462 01)
Bei der Haushaltsplanaufstellung 2008/2009 sind für das Haushaltsjahr 2008 in folgenden Bereichen pauschale Minderausgaben für Personalausgaben veranschlagt worden:
-503.000 € im Kapitel 33 20 – Geschäftsbereich Jugend, Schule und Umwelt -834.000 € im Kapitel 33 40 – Geschäftsbereich Soziales und Sport -401.000 € im Kapitel 33 60 – Geschäftsbereich Bauen, Stadtplanung und Naturschutz
Dabei sind die pauschalen Minderausgaben der Kapitel 33 20 und 33 60 vollständig durch (z. T. befristete) Stelleneinsparungen aufgelöst worden, während das Amt für Soziales und Sport seine Personalmittelansätze nur um rund 202.000 € unterschreiten konnte. Aufgrund der frühzeitig absehbaren hohen Einsparung bei den Personalausgaben des gesamten Bezirks hat es das Bezirksamt geduldet, dass die restlichen 632.000 € nicht titelscharf aufgelöst worden sind.
Kopp Bezirksbürgermeister
Seite 15
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirks-verwaltungsgesetzes die mit
Einnahmen von 400.702.655,98 €
Ausgaben von 395.610.920,96 € und einem
Überschuss von 5.091.735,02 €
abschließende Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2008 mit der Einschränkung, dass die in die Bezirksrechnung eingeflossenen Einnahmen des Ordnungsamtes um einen heute noch nicht näher bezifferbaren Betrag niedriger ausgefallen sind. Nach den im Sommer 2010 bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten im Ordnungsamt sind im Haushaltsjahr 2008 erzielte Einnahmen in erheblichem Umfang nicht ordnungsgemäß verbucht worden.
Die Vorlage wurde in sechs Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und in der 36. Sitzung am 22.11.2010 bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Breidenbach Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 15.12.2010 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirks-verwaltungsgesetzes die mit
Einnahmen von 400.702.655,98 €
Ausgaben von 395.610.920,96 € und einem
Überschuss von 5.091.735,02 €
abschließende Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2008 mit der Einschränkung, dass die in die Bezirksrechnung eingeflossenen Einnahmen des Ordnungsamtes um einen heute noch nicht näher bezifferbaren Betrag niedriger ausgefallen sind. Nach den im Sommer 2010 bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten im Ordnungsamt sind im Haushaltsjahr 2008 erzielte Einnahmen in erheblichem Umfang nicht ordnungsgemäß verbucht worden.
Rögner-Francke BVVorsteher |
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