Drucksache - 1271/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die ehemaligen Planungsflächen der Trasse für die B 101 für den "Quartierspark" für die Investitionsplanung 2011- 2015 eine entsprechende Maßnahme zu erarbeiten und der BVV vorzulegen.
Begründung:
Der Stadtplanungsausschuss hat sich einmütig für die vom Stadtplanungsamt vorgeschlagene Variante Nord C für die Planung des Quartiersparks auf der ehemaligen Trasse für die B 101 ausgesprochen.
Eine konkrete Investitionsmaßnahme, im Zuge derer die Anpassung der bestehenden Bebauungspläne und die Klärung von Rückübertragungsansprüchen vorzunehmen wäre, steht bisher noch aus.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9. November 2009
Für die Fraktion der SPD
Karnetzki Semler
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Der Antrag wurde am 08.12.2009 in der 37. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 07.01.2010 in der 45. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und gegen den Willen der Antrag stellenden Fraktion wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die ehemaligen Planungsflächen der Trasse für die B 101 für den "Quartierspark" eine entsprechende Maßnahme zu erarbeiten und der BVV vorzulegen.“
Begründung: Unverändert.
Die Änderung wurde mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 20.01.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die ehemaligen Planungsflächen der Trasse für die B 101 für den "Quartierspark" eine entsprechende Maßnahme zu erarbeiten und der BVV vorzulegen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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