Drucksache - 1244/III  

 
 
Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einmündung Scharfestraße/Clayallee
Status:öffentlichAktenzeichen:828
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Wilhelm 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.10.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Empfehlung
03.11.2009 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
26.11.2009 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.12.2009 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 13.10.2009
BE WiVerk vom 26.11.2009
Beschluss vom 16.12.2009
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.06.2011

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

An der Einmündung Scharfestraße/Clayallee wird auf beiden Seiten auf einer Länge von ca. 12 Metern absolutes Halteverbot angeordnet.

 

Begründung:

Das Abbiegen von Lieferanten in die Scharfestraße wird durch dort parkende Fahrzeuge unmöglich gemacht; selbst die Feuerwehr kommt nicht durch.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.10.2009

 

 

Für die CDU-Fraktion

 

 

H i p p e                            W i l h e l m

 

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Der Antrag wurde am 26.11.2009 in der 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 16.12.2009 beschlossen:

 

An der Einmündung Scharfestraße/Clayallee wird auf beiden Seiten auf einer Länge von ca. 12 Metern absolutes Halteverbot angeordnet.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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