Drucksache - 1198/III  

 
 
Betreff: Nutzungs- und Gestaltungssatzung auch für die Schloßstraße?
Status:öffentlichAktenzeichen:820
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Dr. Fest 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Empfehlung
06.10.2009 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
03.11.2009 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
26.11.2009 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
08.12.2009 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.12.2009 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 08.08.2009
BE WiVerk vom 26.11.2009
BE Stapl vom 08.12.2009
Beschluss vom 16.12.2009

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine Gestaltungssatzung nach dem Vorbild der Nachbarbezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg für den Bereich Tauentzienstraße sowie des Bezirks Mitte für den Alexanderplatz auch für die Schloßstraße und Hermann-Ehlers Platz möglich ist. Dabei sollen insbesondere die Fragen des öffentlichen Alkoholkonsums, des Bettelns und des Taubenfütterns Berücksichtigung finden.

 

Begründung:

 

Das Problem öffentlichen Alkoholkonsums als Ausgangspunkt für Lärmbelästigung, Müll und Straftaten hat verschiedene deutsche Städte dazu veranlasst, sog. Verbotsverordnungen für bestimmte, besonders betroffene Gebiete zu erlassen. Dies betrifft auch mehrere Berliner Bezirke. Im Dezember 2008 hat der Bezirk Mitte von Berlin ein Alkoholverbot für den Alexanderplatz und einzelne Grünflächen erlassen, um dem öffentlichen Alkoholkonsum vorzubeugen. In der Folge können Mitarbeiter des Ordnungsamtes gegen entsprechende Verstöße vorgehen. Im Juli 2009 gab der Stadtrat für Wirtschaft und Ordnung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Schulte (SPD) bekannt, eine weiter gefasste Nutzungs- und Gestaltungssatzung zusammen mit dem Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin für den Bereich zwischen Wittenbergplatz, Tauentzienstraße und Breidscheidplatz ausgearbeitet zu haben. Gegenstand der Satzung sei unter anderem ein Verbot des Bettelns, Taubenfütterns, Bauchladenhandels und Musizierens mit Verstärkeranlagen. Mit dieser Entwicklung an den meistfrequentierten Zentren dieser Stadt besteht die Gefahr eines Verdrängungseffekts. Gerade für die Schloßstraße als weitere große Einkaufsstraße ist die Gefahr hier als besonders groß einzustufen, da es bereits erste Anzeichen in dieser Hinsicht auf dem Hermann-Ehlers-Platz und am U-Bhf. Schloßstraße gibt. Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat unterdessen im Juli 2009 die Freiburger Alkoholverbotssatzung für rechtswidrig erklärt, dabei jedoch auch nähere Voraussetzungen für eine grundsätzlich mögliche Verbotsverordnung benannt. Daher besteht hinreichend Anlass, hier die Möglichkeiten für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf rechtzeitig zu prüfen.

 

 

Berlin-Steglitz-Zehlendorf, den 08.08.2009

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

H i p p eDr. F e s t

 

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Der Antrag wurde am 26.11.2009 in der 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine Gestaltungssatzung nach dem Vorbild der Nachbarbezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg für den Bereich Tauentzienstraße sowie des Bezirks Mitte für den Alexanderplatz auch für die Schloßstraße und Hermann-Ehlers Platz möglich ist.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr wurde am 08.12.2009 in der 37. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine Gestaltungssatzung nach dem Vorbild der Nachbarbezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg für den Bereich Tauentzienstraße sowie des Bezirks Mitte für den Alexanderplatz auch für die Schloßstraße und Hermann-Ehlers Platz möglich ist. Das Ergebnis der Prüfung ist der BVV vor Ergreifen weiterer Maßnahmen zuzuleiten.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 16.12.2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine Gestaltungssatzung nach dem Vorbild der Nachbarbezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg für den Bereich Tauentzienstraße sowie des Bezirks Mitte für den Alexanderplatz auch für die Schloßstraße und Hermann-Ehlers Platz möglich ist. Das Ergebnis der Prüfung ist der BVV vor Ergreifen weiterer Maßnahmen zuzuleiten.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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