Drucksache - 1166/III (neu)  

 
 
Betreff: Verkehrssicherung S-Bahnhof Osdorfer Straße
Status:öffentlichAktenzeichen:739
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Karnetzki, Semler
2. Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.09.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 14.09.2009
Beitritt CDU vom 22.09.2009
Beschluss vom 23.09.2009
dazu gehörige Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.12.2013 (Zwischennachricht)

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wir ersucht zu prüfen, ob im Bereich der Unterführung des S-Bahnhofs Osdorfer Straße der Fahrradverkehr erlaubt werden kann und dies - bei positivem Ergebnis - konkret geregelt wird.

 

Begründung:

 

Nicht nur ortskundige Radfahrer werden - auch nach dem Ausbau der Hildburghauser Straße - wie bisher - nicht den neuen Fahrradweg am Blankertzweg benutzen, sondern gradlinig in beiden Richtungen zur Osdorfer Straße durch die Unterführung des S- Bahnhofs Osdorfer Straße - rechtswidrig - fahren.

 

Dadurch kommt es zwangsläufig zu gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern, so dass eine Regelung im Sinne der Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr notwendig ist.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. September 2009

 

 

Für die Fraktion der SPD                                                        Für die Fraktion der CDU

 

 

Karnetzki                             Semler                                                        Hippe

 

 

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Die BVV hat in ihrer 31. Sitzung am 23.09.2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wir ersucht zu prüfen, ob im Bereich der Unterführung des S-Bahnhofs Osdorfer Straße der Fahrradverkehr erlaubt werden kann und dies - bei positivem Ergebnis - konkret geregelt wird.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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