Drucksache - 1164/III  

 
 
Betreff: BVV-Beschluss Nr. 717 vom 17. Juni 2009.
Zustimmung zum Ausbau der Hildburghauser Straße von Bezirksgrenze bis Blanckertzweg und des Blankertzweges (Drucksache 1037/III)
Status:öffentlichAktenzeichen:788
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.09.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin vertagt   
21.10.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 15.09.2009
Anlage 1
Anlage 2
Beschluss vom 21.10.2009
vgl. hierzu: BVV-Beschluss Nr. 717 (Drs. Nr. 1037/III)

1

 

1.  Gegenstand der Vorlage:          BVV-Beschluss Nr. 717 vom 17. Juni 2009

                                                           Zustimmung zum Ausbau der Hildburghauser Straße von

                                                           Bezirksgrenze bis Blanckertzweg und des Blanckertzweges

                                                            Drucksache Nr. 1037/III

 

2.  Berichterstatter:                             Bezirksstadtrat Stäglin

 

3.       Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen:

 

„Auf Grund der vorgelegten Ergebnisse der Radverkehrszählungen vom 24.6.2009 am Knoten Blanckertzweg / Hildburghauser Straße und auf Grund der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – VII B 34 – vom 20.7.2009 wird der Anlage von Radfahrangebotsstreifen im Blanckertzweg beim Ausbau des Straßenzuges Hildburghauser Straße – Blanckertzweg nunmehr zugestimmt“.


Zuletzt am 17. Juni 2009 hatte die Bezirksverordnetenversammlung den folgenden Beschluss gefasst:

 

     Die BVV hat die folgende Vorlage des Bezirksamtes

 

„Der vom Bezirksamt nunmehr vorgelegten Variante zum Ausbau der Hildburghauser Straße von Bezirksgrenze bis Blanckertzweg und des Blanckertzweges wird mit folgenden Änderungen gegenüber der ursprünglichen Variante zugestimmt:

 

            Die ursprünglich vorgesehenen kurzen baulichen Radwegabschnitte in der Hildburghauser Straße zwischen Oberhofer Weg und verlängerter Georgenstraße sowie im Bereich der Geraer Straße werden nicht gebaut.

            An der Einmündung Hildburghauser Straße / Geraer Straße wird eine Mittelinsel angelegt.“

 

     mit der folgenden Maßgabe beschlossen:

 

            „Die BVV stimmt der vom Bezirksamt mit Vorlage BVV-Drs. Nr. 1037/III vorgeschlagenen Ausbauvariante unter der Maßgabe zu, dass der Fahrradverkehr primär über die Hildburghauser Straße durch den Tunnel unter der S-Bahn auf die Osdorfer Straße geleitet wird unter Verzicht auf die Radfahrangebotsstreifen im Blanckertzweg.“

 

Das Bezirksamt hat zu dem zuvor genannten BVV-Beschluss eine Verkehrszählung der Radfahrer am Knoten Blanckertzweg / Hildburghauser Straße durchgeführt und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung um Stellungnahme gebeten. Dies führte zu folgenden Ergebnissen:

 

Das Ergebnis der Verkehrszählung der Radfahrer, die am Mittwoch, den 24. Juni 2009 in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr durchgeführt wurde, ist in  Anlage 1  dargestellt. Die Zählung ergab, dass immerhin etwa 20 % der Radfahrer schon jetzt den Blanckertzweg befahren, obwohl die baulichen Voraussetzungen für das Radfahren im Blanckertzweg derzeit als eher schlecht einzustufen sind. Bessere Radverkehrsanlagen im Blanckertzweg werden dazu führen, dass die vorhandenen Radfahrer sicher geführt werden und dass zusätzlicher Radverkehr an dieser Stelle induziert werden kann.

 

Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 20. Juli 2009 zu dem BVV-Beschluss Nr. 717 vom 17. Juni 2009 ist  Anlage 2  zu entnehmen.

 

Sowohl die Verkehrszählung als auch die Stellungnahme der SenStadt haben das Bezirksamt veranlasst, bei dem Ausbau des Blanckertzweges weiterhin separate Radverkehrsanlagen in Form von Radfahrangebotsstreifen auf der Fahrbahn vorzusehen. Dabei hat sich das Bezirksamt von folgenden Überlegungen leiten lassen:

 

·         Gewinn an Verkehrssicherheit für die Radfahrer im Blanckertzweg

      (Die Verkehrserhebung hat ergeben, dass in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr immerhin            108 Radfahrer im Blanckertzweg gezählt wurden.)

 

·         Einhaltung der technischen Vorschriften für die Planung und den Bau von Straßen

      (Nach der RASt 06 als auch nach der AV Geh- und Radwege sollen separate Radverkehrs-   anlagen angelegt werden.)

 

·         Einhaltung der Zuständigkeitsvorschriften im Land Berlin

      (Nach Nr. 10 (4) ZustKat AZG obliegt der Hauptverwaltung die Planung der Hauptverkehrs-     straßen mit vorwiegend überbezirklicher Funktion, zu denen der Straßenzug Hildburghauser           Straße – Blanckertzweg zweifellos gehört.)

 

·         Erfüllung des vom Bezirksamt beschlossenen Nachhaltigkeitsziels Nr. 5 „Förderung des Radverkehrs“ durch Schaffung radfahrerfreundlicher Verkehrsanlagen

 

·         Unmittelbare Anwohner am Blanckertzweg haben in den Stellungnahmen ausdrücklich den geplanten Bau von Radverkehrsanlagen begrüßt.

 

 

Die Erwägung des Bezirksamtes, die Bezirksverordnetenversammlung lediglich durch eine Vorlage zur Kenntnisnahme über diese Variante zu unterrichten, ist auf erhebliche Bedenken des Rechtsamtes gestoßen, da dadurch die Rechte der BVV verletzt werden könnten.

 

Es wird gebeten, der Entscheidung des Bezirksamtes nunmehr zuzustimmen und den Beschluss Nr. 717 als erledigt anzusehen.

 

 

Norbert Kopp                                                                                          Barbara Loth

Bezirksbürgermeister                                                                            Bezirksstadträtin

 






 

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Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 21.10.2009 beschlossen:

 

Die Vorlage ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

 
 

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