Drucksache - 1164/III
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1. Gegenstand der Vorlage: BVV-Beschluss Nr. 717 vom 17. Juni 2009 Zustimmung
zum Ausbau der Hildburghauser Straße von Bezirksgrenze
bis Blanckertzweg und des Blanckertzweges Drucksache
Nr. 1037/III 2. Berichterstatter:
Bezirksstadtrat
Stäglin 3.
Die
Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen: „Auf Grund der vorgelegten
Ergebnisse der Radverkehrszählungen vom 24.6.2009 am Knoten Blanckertzweg /
Hildburghauser Straße und auf Grund der Stellungnahme der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung – VII B 34 – vom 20.7.2009 wird der Anlage von
Radfahrangebotsstreifen im Blanckertzweg beim Ausbau des Straßenzuges
Hildburghauser Straße – Blanckertzweg nunmehr zugestimmt“.
Die BVV hat die
folgende Vorlage des Bezirksamtes „Der vom Bezirksamt nunmehr vorgelegten
Variante zum Ausbau der Hildburghauser Straße von Bezirksgrenze bis
Blanckertzweg und des Blanckertzweges wird mit folgenden Änderungen gegenüber
der ursprünglichen Variante zugestimmt: Die
ursprünglich vorgesehenen kurzen baulichen Radwegabschnitte in der
Hildburghauser Straße zwischen Oberhofer Weg und verlängerter Georgenstraße
sowie im Bereich der Geraer Straße werden nicht gebaut. An
der Einmündung Hildburghauser Straße / Geraer Straße wird eine Mittelinsel
angelegt.“ mit
der folgenden Maßgabe beschlossen: „Die
BVV stimmt der vom Bezirksamt mit Vorlage BVV-Drs. Nr. 1037/III vorgeschlagenen
Ausbauvariante unter der Maßgabe zu, dass der Fahrradverkehr primär über die
Hildburghauser Straße durch den Tunnel unter der S-Bahn auf die Osdorfer Straße
geleitet wird unter Verzicht auf die Radfahrangebotsstreifen im Blanckertzweg.“ Das Bezirksamt hat zu dem zuvor
genannten BVV-Beschluss eine Verkehrszählung der Radfahrer am Knoten
Blanckertzweg / Hildburghauser Straße durchgeführt und die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung um Stellungnahme gebeten. Dies führte zu folgenden
Ergebnissen: Das Ergebnis der Verkehrszählung der
Radfahrer, die am Mittwoch, den 24. Juni 2009 in der Zeit von 7.00 bis 16.00
Uhr durchgeführt wurde, ist in Anlage
1 dargestellt. Die Zählung
ergab, dass immerhin etwa 20 % der Radfahrer schon jetzt den Blanckertzweg
befahren, obwohl die baulichen Voraussetzungen für das Radfahren im
Blanckertzweg derzeit als eher schlecht einzustufen sind. Bessere
Radverkehrsanlagen im Blanckertzweg werden dazu führen, dass die vorhandenen Radfahrer
sicher geführt werden und dass zusätzlicher Radverkehr an dieser Stelle
induziert werden kann. Die Stellungnahme der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 20. Juli 2009 zu dem BVV-Beschluss
Nr. 717 vom 17. Juni 2009 ist Anlage
2 zu entnehmen. Sowohl die Verkehrszählung als auch
die Stellungnahme der SenStadt haben das Bezirksamt veranlasst, bei dem Ausbau
des Blanckertzweges weiterhin separate Radverkehrsanlagen in Form von
Radfahrangebotsstreifen auf der Fahrbahn vorzusehen. Dabei hat sich das
Bezirksamt von folgenden Überlegungen leiten lassen: ·
Gewinn
an Verkehrssicherheit für die Radfahrer im Blanckertzweg (Die
Verkehrserhebung hat ergeben, dass in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr immerhin 108 Radfahrer
im Blanckertzweg gezählt wurden.) ·
Einhaltung
der technischen Vorschriften für die Planung und den Bau von Straßen (Nach der RASt 06
als auch nach der AV Geh- und Radwege sollen separate Radverkehrs- anlagen angelegt werden.) ·
Einhaltung
der Zuständigkeitsvorschriften im Land Berlin (Nach Nr. 10 (4)
ZustKat AZG obliegt der Hauptverwaltung die Planung der Hauptverkehrs- straßen mit vorwiegend
überbezirklicher Funktion, zu denen der Straßenzug Hildburghauser Straße
– Blanckertzweg zweifellos gehört.) ·
Erfüllung
des vom Bezirksamt beschlossenen Nachhaltigkeitsziels Nr. 5 „Förderung des
Radverkehrs“ durch Schaffung radfahrerfreundlicher Verkehrsanlagen ·
Unmittelbare
Anwohner am Blanckertzweg haben in den Stellungnahmen ausdrücklich den geplanten
Bau von Radverkehrsanlagen begrüßt. Die Erwägung des Bezirksamtes, die
Bezirksverordnetenversammlung lediglich durch eine Vorlage zur Kenntnisnahme
über diese Variante zu unterrichten, ist auf erhebliche Bedenken des
Rechtsamtes gestoßen, da dadurch die Rechte der BVV verletzt werden könnten. Es wird gebeten, der Entscheidung
des Bezirksamtes nunmehr zuzustimmen und den Beschluss Nr. 717 als erledigt
anzusehen. Norbert Kopp Barbara
Loth Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin --------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat
in ihrer 32. Sitzung am 21.10.2009 beschlossen: Die Vorlage
ist abgelehnt. Rögner-Francke BVVorsteher |
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