Das
Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
- Wie weit ist inzwischen das
Projekt zur Optimierung der Ordnungsämter gediehen und wie erfolgreich ist
die bezirkliche Zusammenarbeit?
- Die Rahmenzielvereinbarung über
die Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter sieht u. a. die
"Serviceorientierte Bündelung von Dienstleistungen" durch
Verlagerung weiterer Aufgaben in die Ordnungsämter vor:
a) Sind diese Aufgaben in Art und
Umfang bereits genau spezifiziert?
b) Wie will das BA den Spagat zwischen
Ordnungsbehörde und modernem Dienstleistungszentrum bewältigen und insbesondere
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür sensibilisieren, bürgerfreundlich zu
arbeiten?
- Wie will das BA eine
ausreichende Personal- und Finanzmittelausstattung des Ordnungsamtes
sicherstellen?
- Hält das BA die bisher
bestehende Struktur des Ordnungsamtes für geeignet, die Leistungsfähigkeit
und den Service-Anspruch des Leitbildes und der Rahmen-Zielvereinbarung
der Berliner Ordnungsämter langfristig zu erfüllen?
- Welche Maßnahmen wurden bisher
im Rahmen des Controlling durch das zu entwickelnde Monitoring-System
umgesetzt bzw. sind vorgesehen? Im Leitbild des BA heißt es:
"Rücksichtslosigkeit, Bequemlichkeit und Egoismus" der
Steglitz-Zehlendorfer - gibt es einen diesbezüglichen Vergleich vor und
nach der Einführung des Ordnungsamtes?
- Im Rahmen der Weiterentwicklung
der Berliner Ordnungsämter wird "präventiven Aufgaben zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ein hoher
Stellenwert beigemessen. Glaubt das BA, dass das Ordnungsamt diese Aufgabe
erfüllen kann, wenn zeitgleich in ihrem Leitbild die Berliner
Ordnungsämter genau diese "Beseitigung sozialer Konflikte und deren
Auswirkungen" aus ihrem Leistungsspektrum ausschließt?
Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 21. April 2009
Für die
Fraktion der FDP
Rolf
Breidenbach, Jan Ziegenhagen, Kay Heinz Ehrhardt
Antwort des
Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
die o.g. Große Anfrage beantworte ich wie
folgt:
1.
Wie weit
ist inzwischen das Projekt zur Optimierung der Ordnungsämter gediehen und wie
erfolgreich ist die bezirkliche Zusammenarbeit?
Das Projekt zur
Optimierung der Ordnungsämter ( ProOrdOpt) zielte darauf ab, die Aufgaben der Ordnungsämter
aufgrund ihrer inhaltlichen Abhängigkeit synchron und unter Berücksichtigung
aller gesamtstädtischen und bezirklichen Ziele umzusetzen.
In diesem Projekt wurden deshalb die Interessen aller Akteure
(Senatsverwaltungen, Bezirksämter, Polizei, Verkehrslenkung Berlin, Feuerwehr)
zu einer Gesamtstrategie zusammengefasst und in einer optimierten Aufbau- und
Ablauforganisation umgesetzt.
Den Anforderungen an einen gesamtstädtischen Dienstleistungsprozess folgend
haben der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres und die für die
Ordnungsämter zuständigen Bezirksamtsmitglieder vereinbart, mit einer
Rahmenzielvereinbarung gemeinsame Zielstellungen zu vereinbaren.
Erster Erfolg dieses Projekts ist der Abschluss der Rahmenzielvereinbarung für
den Leistungszeitraum 2009, geschlossen zwischen der Senatsverwaltung für
Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.
Gleichlautende Rahmenzielvereinbarungen haben nahezu alle Bezirksämter
unterzeichnet.
Die Leitstelle Bürgerdienste moderiert die Abstimmungsprozesse der
Ordnungsämter im Hinblick auf eine gemeinsame weitere Entwicklung in der Rolle
als zentraler Ansprechpartner.
Die Projektarbeiten sind abgeschlossen. Am 07.04.2009 hat sich der Senat mit
dem Projektabschlussbericht befasst, wobei die förmliche Beschlussfassung bis
zur Stellungnahme des RdB zurückgestellt wurde. Der RdB wird sich am 14.05.2009
mit den Schlussfolgerungen aus der Evaluation der Ordnungsämter befassen.
Danach wird sich das Abgeordnetenhaus damit befassen.
Parallel zur Senats-, RdB-, Abgeordnetenhausbefassung beginnt bereits die
Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Projektes:
Schwerpunkt ist die Fortführung der Optimierung von Geschäftsprozessen,
Ermittlung von Online-Prozessen und Schaffung einheitlicher IT-Strukturen sowie
die Implementierung der einheitlichen Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (
ZAB ) in allen Bezirken. Es erfolgt eine zunehmende Verlagerung der
Projektverantwortung auf die bezirkliche Ebene. Das zentrale Controlling
erfolgt durch SenInnSport. Im Rahmen der Gesprächsrunden mit den
Bezirksstadträten werden diese regelmäßig über den Umsetzungsstand informiert.
Geplant ist außerdem ein IT-gestütztes Kunden- und Fallmanagement.
Inwieweit sich die Zusammenarbeit der Bezirke mit den Senatsverwaltungen seit
Inkrafttreten der Rahmenzielvereinbarung verbessert hat, kann noch nicht
festgestellt werden, da sie erst seit 4 Monaten gilt.
2. Die Rahmenzielvereinbarung über die
Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter sieht u.a. die
"Serviceorientierte Bündelung von Dienstleistungen" durch Verlagerung
weiterer Aufgaben in die Ordnungsämter vor:
a) Sind diese Aufgaben in Art und Umfang bereits genau spezifiziert?
b) Wie will das BA den Spagat zwischen Ordnungsbehörde und modernem Dienstleistungszentrum bewältigen und
insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür sensibilisieren,
bürgerfreundlich zu arbeiten?
a) Im Rahmen des Projekts ist eine Absprache zur Einrichtung einer sog.
Mindest -ZAB (Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle) mit einheitlichen
Angeboten zu den Lebenslagen "Eröffnung eines Gewerbes und
Gewerbeausübung", "Veranstaltungen", "Lärm",
"Abfall und Sauberkeit im öffentlichen Raum" erfolgt. Weitere
Aufgaben können im Rahmen der Ämterstruktur 2011 hinzukommen.
b) Das eben beschriebene Projekt ProOrdOpt war Bestandteil des
Verwaltungs-Modernisierungsprogramms "ServiceStadtBerlin", das zum
Ziel hat, die Dienstleistungsqualität der Berliner Verwaltung insgesamt zu
erhöhen.
Die Berliner Ordnungsämter befinden sich seitdem in einem ständigen
Veränderungsprozess, der als Ziel eine Verbesserung der Dienstleistungsqualität
hat.
Zur Entwicklung eines Dienstleistungszentrum sind mehrere Maßnahmen geplant:
Zunächst einmal wurde ein gemeinsames Leitbild mit den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der bezirklichen Ordnungsämter entwickelt, außerdem ein
gemeinsames LOGO und eine einheitliche Beschilderung mit hohem
Wiedererkennungswert.
Durch Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahmen werden Arbeitsabläufe
optimiert und verbessert und Personal entsprechend seiner Qualifikation
eingesetzt.
Außerdem sind regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen, Teambesprechungen und
Bildung von Arbeitsgruppen geplant.
Die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes leisten ihre Arbeit bereits jetzt
zunehmend bürger/innenfreundlich.
Mittels Fort- und Weiterbildung werden sie in Zukunft daran arbeiten, ihr
bürgerfreundliches Verhalten noch weiter zu verbessern.
So wird z.B. derzeit dem Wunsch der Mitarbeiter/innen entsprochen, ein
Deeskalationstraining durchzuführen. Grund für diesen Wunsch waren die
vielfältigen Begebenheiten, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Ordnungsamtes mit aggressiven Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert sind.
Dieses Beispiel belegt, wie sehr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst
daran interessiert sind, ihr Verhaltensspektrum zu erweitern und zu schulen.
3. Wie will das BA eine ausreichende
Personal- und Finanzmittelausstattung des Ordnungsamts sicherstellen?
Eine "ausreichende
Personal- und Finanzmittelausstattung des Ordnungsamtes" ist schwer zu
definieren.
Sicher
wäre es wünschenswert, die Personalausstattung zu verbessern, denn mehr
Personal bedeutet auch mehr Präsenz vor Ort.
Leider führt aber mehr Personal nicht automatisch dazu, dass dem Wunsch vieler
Bürgerinnen und Bürger, das Ordnungsamt möge immer und überall im Bezirk
präsent sein, entsprochen werden kann. Dies ist nicht zu leisten.
Dies ist auch im "Leitbild der Berliner Ordnungsämter" deutlich so
benannt worden.
Abgesehen davon stellt das BA eine ausreichende Personal- und
Finanzmittelausstattung des Ordnungsamts durch folgende Maßnahmen sicher:
1. Der Teil der von der Senatsfinanzverwaltung dem BA zugewiesenen Globalsumme,
der zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben des Ordnungsamts, zur
Sicherstellung der bezirklichen Ziele auf diesem Gebiet und zur Einhaltung der
Dienstleistungsqualitäten notwendig ist, wird der zuständigen Abteilung
ungekürzt zugeteilt.
Das hierfür notwendige Personal wird - soweit es aus dem o.g. Teil finanziert
werden kann - bereit gestellt.
Gesetzlich vorgegebene Aufgaben des Ordnungsamts sind die im
Mindestaufgabenkatalog in der Anlage der Rahmen-Zielvereinbarung aufgeführten
Verwaltungsleistungen ( mit Ausnahme der Überwachung der Umweltzone) sowie die
Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht. Das BA misst der
Dienstleistungsqualität einen hohen Stellenwert zu und ist bestrebt, hierfür
die notwendigen personellen und finanziellen Mittel einzusetzen.
Bezirkliche Ziele sind notwendige Handlungsschwerpunkte aufgrund der
bezirklichen Besonderheiten. Sie ergeben sich aus Hinweisen der
Steglitz-Zehlendorfer Bürgerinnen und Bürger und den BVV-Beschlüssen.
2. Gem. 1.2. Nr. 4 der Rahmen-Zielvereinbarung werden besonders engagierte
Bezirke gefördert. Das BA strebt an, vom hierfür eingerichteten
Innovationsfonds zu profitieren.
3. Das BA wird im Rahmen der unter Punkt 7.4. der Rahmen-Zielvereinbarung
vereinbarten Nachverhandlungen bei wesentlichen Änderungen zusätzliches
Personal bzw. finanzielle Mittel einfordern.
4.
Hält das BA die bisher bestehende Struktur des Ordnungsamtes für geeignet, die
Leistungsfähigkeit und den Service-Anspruch des Leitbildes und der
Rahmen-Zielvereinbarung der
Berliner Ordnungsämter langfristig zu erfüllen?
Die
Organisationsstruktur des Ordnungsamtes wird im Rahmen des Projektes "Service-StadtBerlin" bis
2011 angepasst und verbessert.
Es wird ein aufgabenorientiertes Organisationsmodell zur Umsetzung nach der
Ämterstruktur 2011 erarbeitet.
In einem ersten Schritt wurden in Steglitz-Zehlendorf als landesweit einem der
ersten Bezirke das Ordnungsamt, das Gewerbeamt und das Veterinär- und
Lebensmittelaufsichtsamt in einer Verwaltungseinheit zusammengefasst, so wie es
ab 2011 in allen Bezirken erfolgen muss.
Die Zeit bis 2011 werden wir nutzen, um die Arbeitsabläufe und Inhalte ständig
zu verbessern um den Anforderungen an eine moderne, serviceorientierte
Verwaltung gerecht werden zu können.
Hierzu gehört auch die Einrichtung der vereinbarten Mindest-ZAB, um
einheitliche, bürgernahe und effiziente Strukturen und Prozesse zu schaffen,
die es dem Ordnungsamt ermöglicht, qualitativ hochwertige Leistungen auf
schnellen Wege und von zentraler Stelle für den Bürger zu erbringen.
5.
a) Welche Maßnahmen wurden bisher
im Rahmen des Controlling durch das zu entwickelnde Monitoring - System
umgesetzt bzw. sind vorgesehen?
b) Im Leitbild des BA heißt es
"Rücksichtslosigkeit, Bequemlichkeit, und Egoismus" der
Steglitz-Zehlendorfer- gibt es einen diesbezüglichen Vergleich vor und nach der
Einführung der Ordnungsämter?
a) Bisher wurden noch
keine Maßnahmen im Rahmen des Controlling landesweit umgesetzt. Allerdings
werden bereits jetzt vereinzelt Testtelefonate durchgeführt.
Im Rahmen des Aufbaus eines Kennzahlensystems für die Berliner Ordnungsämter
wurden einheitliche Indikatoren und Kennzahlen erarbeitet.
Diese sind z.B. Zahl der Standardleistungen, die einheitlich angeboten werden,
Mindestöffnungszeiten, telefonische Erreichbarkeit, Gesamtzufriedenheit
Mitarbeiter und Kunde, Gesundheitsquote, Fortbildungstage, Einsatzstunden
Außendienst . Hieran können Stärken und Schwächen analysiert und Best -
Practice - Beispiele identifiziert und verbreitert werden. Weitere
Steuerungsindikatoren werden für das Haushaltsjahr 2010/2011 vorbereitet.
Die Kennzahlen aus dem Monitoring zur Zielerreichung aller Themenbereiche
werden gem. 7.3 der Rahmen-Zielvereinbarung halbjährlich, spätestens sechs
Wochen nach dem Stichtag ( 30.6. bzw. 31.12. ) der Leitstelle des LABO zur
Verfügung gestellt. Diese übergibt dann die aufbereiteten Berichte an die
Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die sie dann im Internet
veröffentlicht.
Die auf der Basis der ermittelten Zielerreichung einzuleitenden Analysen und
Auswertungsgespräche erfolgen getrennt zu den jeweiligen Handlungsfeldern unter
Federführung der jeweils Verantwortlichen in der Senatsverwaltung für Inneres
und Sport und unter Einbeziehung der jeweiligen Bezirksvertreter.
b) Bei dem zitierten Leitbild handelt es sich um ein von den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Berliner Ordnungsämter gemeinsam erarbeitetes Leitbild,
das nicht nur für Steglitz-Zehlendorf, sondern für alle Berliner Ordnungsämter
gilt.
Von einer Rücksichtslosigkeit der Steglitz-Zehlendorfer ist dort nicht die
Rede.
Es heißt dort wörtlich: "Mit unserer Arbeit wollen wir das friedliche
Miteinander fördern und dazu beitragen, die Lebensqualität für alle zu erhalten
bzw. zu verbessern. Maßnahmen, die wir gegen Einzelne ergreifen müssen, führen
wir zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sauberkeit und Ordnung und zur
Gefahrenabwehr im Sinne und zum Wohle der Gemeinschaft aller Bürgerinnen durch,
sowohl das präventive Wirken als auch auch die Durchsetzung der gesetzlichen
Spielregeln zielen auf den rücksichtsvollen Umgang miteinander und dienen dem
Schutz vor Rücksichtslosigkeit, Bequemlichkeit und Egoismus."
Vergleiche des Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger vor und nach der
Einführung der Ordnungsämter sind mir nicht bekannt.
6.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter wird
"präventiven Aufgaben zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ein hoher
Stellenwert beigemessen. Glaubt das BA, dass das Ordnungsamt diese Aufgabe
erfüllen kann, wenn zeitgleich in ihrem Leitbild die Berliner Ordnungsämter
genau diese "Beseitigung sozialer Konflikte und deren Auswirkungen"
aus ihrem Leistungsspektrum ausschließt?
Wenn präventiven
Aufgaben ein hoher Stellenwert beigemessen wird, heißt das nicht, dass dem
Ordnungsamt gleichzeitig die Beseitigung sozialer Konflikte obliegt.
Hierzu gehören eine Vielzahl von Maßnahmen, wobei das Ordnungsrecht nur ein
kleiner Teil davon ausmacht.
Unter präventiver Arbeit der Berliner Ordnungsämter fallen z.B.
ordnungsrechtliche Maßnahmen im Bereich des Jugendschutzes , des Nichtraucherschutzes
oder bestimmte Aufklärungsaktionen (u. a. Flyer zu Hundeaktion,
Öffentlichkeitskampagnen zur Aktion "Rad fahren").
Die Beseitigung sozialer Konflikte ist nicht Kernaufgabe des Ordungsamts. Die
Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass die Öffentlichkeit dies gerade annimmt.
Jüngstes Beispiel ist die Problematik des Alkoholmissbrauchs durch Jugendliche.
Das BA Steglitz-Zehlendorf hat mit seinem 11 - Punkte - Plan verdeutlicht, dass
das Ordnungsrecht allein nicht ausreicht. Es ist nur ein Teil eines
umfangreichen Maßnahmekatalogs.
Gerade deshalb haben die Berliner Ordnungsämter folgende Erklärung in ihr
Leitbild aufgenommen:
"Was wir nicht leisten können, ist die Beseitigung sozialer Konflikte in
der Gesellschaft und deren Auswirkungen. Die täglich auch im öffentlichen Raum
sichtbaren Folgen dieser Konflikte und Probleme lassen sich nicht mit dem
Ordnungsrecht beheben."
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Loth
Bezirksstadträtin