Drucksache - 1003/III (neu)
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass im BezVerwG eine eindeutige Regelung für die Handhabung der
Ansatzänderungen im zweiten Jahr eines Doppelhaushaltes getroffen wird, bei der
die Zuständigkeit der BVV nach §12 Absatz 1 nicht untergraben wird. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 09.03.2009 Für die
Fraktion GRÜNE Für
die Fraktion der SPD Markl-Vieto Hampel Karnetzki ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 26.03.2009 in der 31. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten
und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei keiner
Enthaltung abgelehnt. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen. Buchta Ausschussvorsitzender ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat
in ihrer 28. Sitzung am 29.04.2009 beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass im BezVerwG eine eindeutige Regelung für die Handhabung der
Ansatzänderungen im zweiten Jahr eines Doppelhaushaltes getroffen wird, bei der
die Zuständigkeit der BVV nach §12 Absatz 1 nicht untergraben wird. Rögner-Francke BVVorsteher |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |