Drucksache - 0985/III
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Die
BVV möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, die Energieausweise aller Liegenschaften des Bezirks,
in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden, bis zum 31.07.2009 im
Internet zu veröffentlichen. Begründung: Gemäß
geltender Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) besteht für Liegenschaften, in
denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden, die Pflicht, ab dem
01.07.2009 einen Energieausweis zu haben und ihn gut sichtbar auszuhängen. Mit
der Veröffentlichung der Energieausweise im Internet kann mit geringem Aufwand
Transparenz über den Umgang mit Energie hergestellt werden. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 07.02.2009 Für
die Fraktion GRÜNE Markl-Vieto
U.
Köhne ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Der
Antrag wurde am 04.03.2009 in der 19. Sitzung des Umweltausschusses beraten und
von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen. Kronhagel Ausschussvorsitzender |
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