Drucksache - 0935/III
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Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, für das an die Ladenzeile südlich des S-Bahnhof
Nikolassee anschließende Gelände bis zur Parallelstraße einen Bebauungsplan
aufzustellen, der direkt im Anschluss an die Ladenzeile in gleicher Art und
Gestaltung, insbesondere durchbrochen mit durchsichtigen Glasscheiben, die
Errichtung eines Supermarktes der Verkaufsfläche 500-600 m² ermöglicht, sodann
daran anschließend eine Parkfläche für maximal 30 Fahrzeuge und sodann bis zur
Parallelstraße Grünfläche vorsieht. Dabei ist die Gestaltung des Bauwerkes in
einer Gestaltungssatzung inzident festzulegen. Begründung: Am
beschriebenen Platz besteht die Notwendigkeit der Ausweisung einer Fläche zum
Betrieb eines Supermarktes, allerdings nicht in jeglicher Größenordnung,
sondern begrenzt auf 500-600 m² Verkaufsfläche. Von Seiten der beantragenden
Fraktion wird gewünscht, dass ein kleiner Nachversorger einzieht, kein
Billigdiscounter wie Lidl oder Aldi. Bei einer Verkaufsfläche von bislang
geplanten 900 m², die für Vollsortimenter zu gering ist, aber genau richtig für
Billig-Discounter, ist abzusehen, dass ein Lidl oder Aldi-Markt eröffnet wird.
Dies gilt es zu verhindern. Gegenüber
den Entwürfen des Bauantragsstellers ist darauf zu achten, dass ein langsames
Auslaufen der Bebauung Richtung Nikolassee stattfindet, eine Baulücke zur
bestehenden Bebauung ist städtebaulich nicht wünschenswert. Es muss vielmehr
ein Ausklang der Bebauung nach Süden gefunden werden. Daher ist das Gebäude an
die vorhandene Bebauung heranzusetzen, sodann Parkplätze anzuordnen und
ungefähr ein Drittel der Gesamtfläche ist als Grünfläche, insbesondere zu den
drei ortsbildprägenden Bäumen hin, auszuweisen. Gleichfalls sollen möglichst
die bestehenden Bäume an der Bahnböschung erhalten bleiben. Der
Hohenzollernplatz und die Alemannenstraße sind ein städtebaulich äußerst
sensibles Gebiet. Die Bebauung hat weder durch 2. Weltkrieg, noch durch Architekturversuche
danach gelitten. Der Platz ist im unverschandelnden Zustand. Dies muss so
bleiben, insbesondere der vorgelegte Bebauungsentwurf mit weitgehend
intransparenten Scheiben im Rahmen
preisorientierter Architektur wird der städtebaulichen Gesamtlage nicht
gerecht, vielmehr ist eine Angleichung an die vorhandene Bebauung gestalterisch
vorzunehmen, was durch die Gestaltungssatzung festgelegt werden muss. Es
besteht ein Planerfordernis, da bei der gegenwärtigen Bebauungsabsicht eine
Ausnutzung des Grundstückteiles, das bebaut werden soll, von annährend 1,0 GRZ
erreicht würde, was nirgendwo in der Gegend der Fall ist, nicht einmal die
jetzige Ladenzeile hat in dieser Weise die GRZ ausgeschöpft. Im Übrigen ist
eine deutliche Auflockerung der Grundstücke südlich der Ladenzeile erkennbar.
Eine Bebauung in der vorgetragenen Weise wäre gegenüber den Anliegern auf der
Ostseite der Alemannenstraße rücksichtslos, die entstehende Spannung ist so nur
aufgrund eines Bebauungsplanes lösbar. Im Übrigen ist bereits wegen der
Gestaltungsanforderung des Hohenzollernplatzes ein Plan erforderlich. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 12.01.2009 Für die
CDU-Fraktion Hippe Mückisch ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 12.05.2009 in der 30. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
und Naturschutz beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen. Hampel Ausschussvorsitzender |
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