Drucksache - 0935/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan für das Gelände am S-Bahnhof Nikolassee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Mückisch 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.01.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
10.02.2009 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
10.03.2009 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
07.04.2009 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
12.05.2009 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 12.01.2009
Zurückziehung vom 12.05.2009

Die BVV möge beschließen:

Zurückgezogen! 

 

 


Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das an die Ladenzeile südlich des S-Bahnhof Nikolassee anschließende Gelände bis zur Parallelstraße einen Bebauungsplan aufzustellen, der direkt im Anschluss an die Ladenzeile in gleicher Art und Gestaltung, insbesondere durchbrochen mit durchsichtigen Glasscheiben, die Errichtung eines Supermarktes der Verkaufsfläche 500-600 m² ermöglicht, sodann daran anschließend eine Parkfläche für maximal 30 Fahrzeuge und sodann bis zur Parallelstraße Grünfläche vorsieht. Dabei ist die Gestaltung des Bauwerkes in einer Gestaltungssatzung inzident festzulegen.

 

Begründung:

 

Am beschriebenen Platz besteht die Notwendigkeit der Ausweisung einer Fläche zum Betrieb eines Supermarktes, allerdings nicht in jeglicher Größenordnung, sondern begrenzt auf 500-600 m² Verkaufsfläche. Von Seiten der beantragenden Fraktion wird gewünscht, dass ein kleiner Nachversorger einzieht, kein Billigdiscounter wie Lidl oder Aldi. Bei einer Verkaufsfläche von bislang geplanten 900 m², die für Vollsortimenter zu gering ist, aber genau richtig für Billig-Discounter, ist abzusehen, dass ein Lidl oder Aldi-Markt eröffnet wird. Dies gilt es zu verhindern.

 

Gegenüber den Entwürfen des Bauantragsstellers ist darauf zu achten, dass ein langsames Auslaufen der Bebauung Richtung Nikolassee stattfindet, eine Baulücke zur bestehenden Bebauung ist städtebaulich nicht wünschenswert. Es muss vielmehr ein Ausklang der Bebauung nach Süden gefunden werden. Daher ist das Gebäude an die vorhandene Bebauung heranzusetzen, sodann Parkplätze anzuordnen und ungefähr ein Drittel der Gesamtfläche ist als Grünfläche, insbesondere zu den drei ortsbildprägenden Bäumen hin, auszuweisen. Gleichfalls sollen möglichst die bestehenden Bäume an der Bahnböschung erhalten bleiben.

 

Der Hohenzollernplatz und die Alemannenstraße sind ein städtebaulich äußerst sensibles Gebiet. Die Bebauung hat weder durch 2. Weltkrieg, noch durch Architekturversuche danach gelitten. Der Platz ist im unverschandelnden Zustand. Dies muss so bleiben, insbesondere der vorgelegte Bebauungsentwurf mit weitgehend intransparenten Scheiben im Rahmen  preisorientierter Architektur wird der städtebaulichen Gesamtlage nicht gerecht, vielmehr ist eine Angleichung an die vorhandene Bebauung gestalterisch vorzunehmen, was durch die Gestaltungssatzung festgelegt werden muss.

 

Es besteht ein Planerfordernis, da bei der gegenwärtigen Bebauungsabsicht eine Ausnutzung des Grundstückteiles, das bebaut werden soll, von annährend 1,0 GRZ erreicht würde, was nirgendwo in der Gegend der Fall ist, nicht einmal die jetzige Ladenzeile hat in dieser Weise die GRZ ausgeschöpft. Im Übrigen ist eine deutliche Auflockerung der Grundstücke südlich der Ladenzeile erkennbar. Eine Bebauung in der vorgetragenen Weise wäre gegenüber den Anliegern auf der Ostseite der Alemannenstraße rücksichtslos, die entstehende Spannung ist so nur aufgrund eines Bebauungsplanes lösbar. Im Übrigen ist bereits wegen der Gestaltungsanforderung des Hohenzollernplatzes ein Plan erforderlich.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12.01.2009

 

 

Für die CDU-Fraktion

 

 

Hippe                                                   Mückisch

 

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Der Antrag wurde am 12.05.2009 in der 30. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Hampel

Ausschussvorsitzender

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen