Drucksache - 0933/III  

 
 
Betreff: Investitionsplanung 2009 - 2013
Status:öffentlichAktenzeichen:612
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.01.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
29.01.2009 
29. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.02.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 20.01.2009
Anlage zur BA-Vorlage Drs. Nr. 933-II
BE Haushalt vom 29.01.2009
Beschluss vom 18.02.2009

Inhalt wird noch eingefügt

 

1. Gegenstand der Vorlage: Anmeldungen für die Investitionsplanung 2009 bis 2013

 

2.     Berichterstatter:     Bezirksbürgermeister  Kopp

 

3.                   Beschlußentwurf:                   Den vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen für die

                                           Investitionsplanung 2009 bis 2013 wird zugestimmt.

 

4.     Begründung:

 

Nach Nr. 1.6 AV § 31 LHO haben die Bezirke der Senatsverwaltung für Finanzen Anmeldungen zur Investitionsplanung einzureichen. Das beigefügte Druckstück stellt die Anmeldungen zur Investitionsplanung 2009 bis 2013 dar.

Grundlage für die Anmeldungen zur Investitionsplanung 2009 bis 2013 ist die vom Senat/
Abgeordnetenhaus beschlossene Investitionsplanung 2007 bis 2011. Dabei durfte das von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebene Finanzvolumen für die einzelnen Planungsjahre nicht überschritten werden. Dieses setzt sich zusammen aus einer pauschalen Zuweisung
(2010: 5.613 T€ und ab 2011 je 7.016 T€) sowie aus einer gezielten Zuweisung für die großen Baumaßnahmen „Neubau (Ersatzbau) der Kopernikus-Oberschule im Ortsteil Lichterfelde“ (37 34/ 701 04) in Höhe von 8.877 T€ (2010: 6.000 T€; 2011: 2.877 T€), „Neubau einer Grundschule mit Sporthalle und einer Kindertagesstätte, Curtiusstraße“ (37 36/701 04) in Höhe von 583 T€ (Hj. 2010) und „Umbau des Straßenzuges Hildburghauser Straße von Kruseweg bis Blanckertzweg“ (42 12/725 05) in Höhe von 1.983 T€ (Hj. 2010). Es ist zu erwarten, dass die -teils unrealistischen- Ratenbildungen (Zuweisungen) für die großen Baumaßnahmen im Rahmen der Revision durch SenFin angepasst werden.

Bezüglich der aus der Pauschalen Zuweisung zu finanzierenden Baumaßnahmen enthält
das beigefügte Druckstück - neben der Anpassung von Raten an den jeweiligen aktuellen
Planungsstand bzw. tatsächlichen Baufortschritt sowie neben der Berücksichtigung neuer
Gesamtkosten und aktualisierter Finanzierungsdarstellungen - auch 23 Neuanmeldungen, von denen 4 Maßnahmen dem Tiefbau, 10 Maßnahmen dem Grün- und Sportflächenbereich und 7 Maßnahmen dem Hochbau zuzuordnen sind. Die vorgenannten Neuanmeldungen beinhalten ein Investitionsvolumen von 21,6 Mio. €.

Bei den Neuanmeldungen musste ein Balanceakt - zwischen Prioritätensetzungen für die einzelnen Maßnahmen einerseits und andererseits einer halbwegs realistischen Ratenbildung unter Einhaltung der Jahresraten, der Berücksichtigung der bereits in der Investitionsplanung befindlichen Maßnahmen und der Beibehaltung einer gewissen Reserve - vollzogen werden.

Dies war nur möglich, indem bei fünf größeren Bauvorhaben 3 bzw. 4 Jahresraten in die Investitionsplanung eingestellt wurden.

Da es jedoch in der Vergangenheit oftmals zu bauseitigen Verzögerungen beim „ersten Spatenstich“ (Probleme bei Vorplanung, Ausschreibung, BPU-Erstellung), bzw. im Umkehrschluss zu politischen Willensbildungen kam, die ein Vorziehen von Maßnahmen wünschenswert erschienen ließen, ist durch diese Vorgehensweise sogar ein flexibler und effektiver Bauablauf innerhalb der jeweiligen Jahresschiene möglich.

Durch diese Flexibilität kann -bezüglich der Finanzierung- zugesagt werden, dass alle Baumaßnahmen der Zweckzuweisung innerhalb von maximal 2 Jahren ausfinanziert werden können.

Bei der Darstellung in der Spalte „Rest ab 2014“ handelt es sich um Ausfinanzierungsraten, wenn sie im Zusammenhang mit Ansätzen des Hj. 2013 stehen. In allen anderen Fällen handelt es sich um technische Raten, bei denen die Finanzierung in der Haushaltswirtschaft 2009 erfolgen soll, bzw. in der Haushaltswirtschaft 2008 erfolgt ist. Die technischen Raten dienen zur Darstellung der anerkannten Kosten lt. BPU bzw. Ergänzungsunterlagen in der Spalte „Gesamtfinanzierung“.

Die im Einzelplan 59 bei 59 50/719 01 (Pauschale Zuweisungen für Investitionen) veranschlagten und noch nicht verplanten Beträge sind für unvorhergesehene Gesamtkostenerhöhungen, mögliche Vorfinanzierungen aufgrund von Baufortschritten bei der Ausfinanzierung von Maßnahmen und für zu erbringende Eigenanteile für Sondermaßnahmen vorgesehen. Bei den vorgenannten Sondermaßnahmen handelt es sich um Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen, die bei der Hauptverwaltung etatisiert sind und aus den unterschiedlichsten deutschen und europäischen Förderprogrammen mitfinanziert werden (z.B. IZBB, EFRE, GA-Mittel, UEP).

Auch die bis 2007 praktizierte Umwandlung von Investitions- in Unterhaltungsmittel (in Höhe von bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung) soll mit diesen Ansätzen als Option offen gehalten werden.

Das Bezirksamt ist sich darüber im klaren, dass es sich bei den Ansätzen der Pauschalen Zuweisungen für Investitionen um den sogenannten „Tropfen auf dem heißen Stein“ handelt, wollte jedoch mit der Vielzahl der Neuanmeldungen einen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt im Bereich des Baugewerbes setzen. Für angekündigte Konjunkturprogramme kann bei Bedarf eine ggf. zu erbringende Eigenbeteiligung aus nicht verbrauchten Beträgen aus der Rücklage der pauschalen Zuweisung in den Haushalt eingespeist werden. Dies gilt gleichermaßen für weitere in der Planung befindliche Maßnahmen wie das Projekt „Energetische Sanierung Rathaus Zehlendorf“ (Projekt SARAZENU).

 

 

 

K o p p

Bezirksbürgermeister           

 

 

Die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 29.01.2009 in der 29. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei einer Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 18.02.2009 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Den vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen für die Investitionsplanung 2009 bis 2013 wird zugestimmt.

 

 

Ronnisch

Stellv. BVVorsteher

 

 
 

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