Drucksache - 0908/III
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass die Zuständigkeit der bezirklichen Straßenverkehrbehörde innerhalb der
Straßeneingruppierung nach STEP Verkehr um mindestens eine Stufe erweitert
wird. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 02.12.2008 Für die
Fraktion GRÜNE Markl-Vieto
Hampel Der
Antrag wurde am 06.01.2009 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
und Verkehr beraten und wie folgt geändert: „Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass die Zuständigkeit der bezirklichen Straßenverkehrbehörde innerhalb der
Straßeneingruppierung nach STEP Verkehr um mindestens eine Stufe erweitert wird
und die dafür notwendigen personellen und finanziellen Mittel dem Bezirk
zuzuweisen.“ Die
SPD-Fraktion ist dem Antrag beigetreten. Bei einer
Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und
keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. Dem
federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung
empfohlen. Wilhelm Ausschussvorsitzender Der
Antrag wurde am 29.01.2009 in der 29. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten
und wie folgt geändert: „Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass die Zuständigkeit der bezirklichen Straßenverkehrbehörde innerhalb der
Straßeneingruppierung nach STEP Verkehr um mindestens eine Stufe erweitert wird
und die dafür notwendigen personellen und finanziellen Mittel dem Bezirk
zugewiesen werden.“ Bei
einer Abstimmung wurde
der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner
Enthaltung angenommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen. Buchta Ausschussvorsitzender -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat
in ihrer 26. Sitzung am 18.02.2009 beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass die Zuständigkeit der bezirklichen Straßenverkehrbehörde innerhalb der
Straßeneingruppierung nach STEP Verkehr um mindestens eine Stufe erweitert wird
und die dafür notwendigen personellen und finanziellen Mittel dem Bezirk
zugewiesen werden. Ronnisch Stellv.
BVVorsteher |
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