Drucksache - 0883/III
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1. Gegenstand
der Vorlage: Bezirksrechnung
Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2007 2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister
Kopp 3. Beschlußentwurf: Die
Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2007 wird gemäß § 12
Abs.2 Nr.3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluß
für das Haushaltsjahr 2007 weist einen Überschuß von 11.638.732,79 EUR
aus. 4. Begründung: Der § 4 Abs.3 des
Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet den Bezirk, nach Schluß des
Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die
Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs.2 Nr.3 BezVG über die
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das
Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und
Vermögensrechnung. Auf der Grundlage der
Globalsummenzuweisung nach 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die
Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen,
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von
Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach,
mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten
Einzelfällen gewirtschaftet hat. Die Bezirkshaushaltsrechnung
besteht nach Nr. 12 der Ausführungsvorschriften zu § 80 der
Landeshaushaltsordnung (AV LHO) aus -
der Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden
Einzelplan die Abschlußbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet
werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 59, und -
den Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300)
, die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die
Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben
ausgewiesen und ausgerechnet. Für jedes Kapitel wird das Ergebnis errechnet. Der Bezirkshaushaltsrechnung sind
als Anlagen beizufügen -
der kassenmäßige Abschluß nach § 82 LHO, der den
tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen
Haushaltsjahres (Ist-Abschluß) zeigt, -
eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen
Grundvermögen-, untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen, -
eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und
Vorschüsse, -
eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber
dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen ( Tabelle 312), -
eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320) , und -
eine Nachweisung der in Anspruch genommenen
Verpflichtungsermächtigungen. Die überwiegend aus den vorstehend
genannten Ausdrucken bestehende Bezirkshaushaltsrechnung kann der
Bezirksverordnetenversammlung daher nur in einfacher Ausfertigung vorgelegt
werden. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten für ihre
Beratungen zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über
die Einzelpläne 31 bis 59 („ Tabelle 300 “). Grundlagen der Haushaltswirtschaft Der Haushaltsplan (Haupt- und
Bezirksverwaltungen) ist wie folgt festgestellt worden: ·
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 8.Dezember 2005 das
Haushaltsgesetz für die Jahre 2006/2007 (Haushaltsgesetz 2006/2007 - HG 06/07)
beschlossen und nach dessen Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom
19.12.2005 (GVBl S. 774) zum 1.1.2006 in Kraft gesetzt. ·
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 22.Oktober 2007 das
Nachtragshaushaltsgesetz für die Jahre 2006/2007 (Nachtragshaushaltsgesetz
2006/2007 - NHG 06/07) beschlossen und nach dessen Verkündung im Gesetz- und
Verordnungsblatt vom 3.11.2007 (GVBl S. 542) zum 1.1.2006 in Kraft gesetzt. Im Rahmen der
Globalsummenzuweisung für die Bezirke nach 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) zur
Aufstellung des Doppelhaushalts 2006/2007 hat die Senatsverwaltung für Finanzen
mit Schreiben vom 12.04.2005 bereits angekündigt, auf der Grundlage der Kosten-
und Leistungsrechnungs-Jahresabschlüsse 2005 eine Neuberechnung der
Produktbudgets( sog. Fortschreibung) vorzunehmen. Die 1.Fortschreibung der
Globalsummen 2007 aufgrund der Neuberechnung des Produktsummenbudgets (PSB)
wurde den Bezirken mit Schreiben der SenFin II D vom 30. Mai 2006 übermittelt.
Nach der ersten Fortschreibung der Globalsummen 2007 sind Sachverhalte eingetreten,
die die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 26.09.2006 zu einer
zweiten Fortschreibung der Globalsumme 2007 veranlaßt haben. Die Fortschreibungen der
Budgetzuweisungen 2007 durch die Senatsverwaltung für Finanzen sowie die
Neubildung des Bezirksamtes erforderten eine LuV/SE-weise Neuberechnung der
Abteilungsbudgets. Die haushaltswirtschaftliche
Umsetzung der sich aus der Neuberechnung des Budgets ergebenen Anpassungen der
bisherigen Ansätze 2007 an die neuen Eckwerte 2007 erfolgte durch
Sperrenverhängung und durch Aufbuchung des Betrages (durch Zulassung von
Mehrausgaben zum Buchungsschlüssel M3 - Ergänzungsplan). Die Bezirksverordnetenversammlung
wurde im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme über die Neuberechnung der
Budgeteckwerte (Drs.Nr.0216/III) in der 7. Sitzung am 21.03.2007 und über die
Umsetzungen der Budgeteckwerte der Abteilungen (Drs.Nr.0259/III) in der 9.
Sitzung am 16.05.2007 informiert. Im folgenden werden einige
Hinweise zum Abschlußergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam
bewirtschafteten Personalausgaben gegeben. Neben der haushaltsrechtlichen
Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war
für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das 1.
Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2007 - 1.HWR 07 der Senatsverwaltung für
Finanzen vom 13.12.2006 maßgebend. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 war mit einem
Haushaltsvolumen von 368.284.500 EUR in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen.
Ergebnisse
der Haushaltswirtschaft
Maßgeblich für den Abschluss der
Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil
IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landeshaushaltsordnung
(LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen AV LHO / Verwaltungsvorschriften
für das Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens
ProFiskal (VVOrgProFiskal) vom 20. Oktober 2004. Das Abschlussrundschreiben 2007 -
AbRdSchr07 für den Abschluß der Bücher und des Vermögensnachweises wurde den
Bezirken mit Schreiben SenFin II B vom 29. November 2007 bekannt gegeben. Ist-Abschluss Für das
Haushaltsjahr 2007 wird erneut ein Ist-Abschluss vorgelegt. Grundlage dafür ist
die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber
Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)
Mehrausgaben
Im Haushaltsjahr 2007 wurden
folgende Mehrausgaben geleistet (die in Klammern gesetzten Angaben weisen auf
die in der Tabelle 300 nachgewiesenen Arten der Mehrausgaben hin): a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A
1) 644.873,18
EUR b) Verstärkungsmittel der
Bezirkshaushaltspläne (B 1) 98.481,36
EUR c) Verfügungsmittel der
Bezirkshaushaltspläne (B 2) 51.699,96
EUR d) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben
(B 3) 13.976,10
EUR e) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B
4) 6.260,00
EUR f) Deckungsfähigkeit (D 1) 10.018.173,11
EUR g) Zweckgebundene Einnahmen (D 2) 1.273.349,69
EUR h) Besondere Ermächtigung im Haushaltsplan
(M 1) 505.598,27
EUR i) Erhöhung der Zuweisung (M 2) 39.727.841,05
EUR j) Mehrausgaben aufgrund eines
Ergänzungsplans (M 3) 7.933.203,56
EUR k) Ausgleich veranschlagter Minderausgaben
(M 5) 3.468.000,00
EUR Summe der
Mehrausgaben 63.741.456,28
EUR zu a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich Sämtliche
Einzelbewilligungen ergeben sich aus der beigefügten 644.873,18
EUR zu b) Verstärkungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B
1) Für die
Zahlung von Sitzungsgeldern an Bezirksverordnete (31 00/411
02 6.841,00
EUR Für die
Inanspruchnahme von Dienstleistungen der „Geschäftsstelle Produktkatalog der
Bezirke“ beim Bezirksamt Pankow von Berlin (Finanzierungsanteil
des Bezirks Steglitz-Zehlendorf) (33 01/981
19 20.665,06
EUR Für
Bewirtschaftungsausgaben der vom Fachbereich Objektmanagement verwalteten
eigenen Bürodienstgebäude (33 08/517
01 13.033,90
EUR Für die
kleine bauliche Unterhaltung der Schulen (Leistikow-Schule) (37 30/519
10 9.677,91
EUR Für
Grundstücksbewirtschaftung Neustandort der Kopernikus-OS an der
Goerzallee/Osteweg (37 34/517
01 48.263,49
EUR zu c) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B
2) Zur
Finanzierung der Behindertenbeauftragten (33 40/427
01) 2.400,00
EUR Prämienzahlung
für besondere Leistungen nach den geltenden Vorschriften an zwei Mitarbeiter
aus dem BA Mitte (35 11/459
03) 105,14
EUR Für das
Projekt „Monitoringsystem Berliner Bürgerämter 2. Projektphase“. (35 11/671
01) 3.899,70
EUR Für den
Bezug von Gärtnerwaren im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung mit dem BA
Tempelhof-Schöneberg 39 30/981
19 2.871,50
EUR Für die
Beauftragung einer Firma für Hausmeisterdienste in den städtischen
Seniorenwohnhäusern 39 31/540
10 6.190,72
EUR Für den
Umzug der Jugendfreizeiteinrichtung Flemmingstrasse nach bauaufsichtlicher
Sperrung des Gebäudes 40 11/540
10 3.074,96
EUR Für
Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Grundstücksübertragung Schweizer Viertel/
Kita Baseler Str. und Mc Nair vom Bund. 40 21/821
64 11.947,00
EUR Für
gewährten Rechtsschutz einer Mitarbeiterin im Jugendamt 40 40/443
79 616,88
EUR Für
Restzahlungen von Krankenhilfeleistungen aus Vorjahren aufgrund verspäteter
Abrechnungen 40 44/636
01 105,58
EUR Für
Restzahlungen von Krankenhilfeleistungen aus Vorjahren aufgrund verspäteter
Abrechnungen 40 44/636
15 1.670,32
EUR Für
Restzahlungen von Krankenhilfeleistungen aus Vorjahren aufgrund verspäteter
Abrechnungen 40 44/636
55 441,60
EUR Zur
Finanzierung eines Transportes im Rahmen eines Leasing- vertrages 40 60/518
02 3.474,84
EUR Für
Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Grundstücksübertragung Schweitzer
Viertel/Kita Baseler Str. und Mc Nair vom Bund. 42 12/821
64 9.913,00
EUR Für die
Zahlung von Fernseh- und Rundfunkgebühren für das zum 1.3.07 übertragende
Objekt „Zum Heckeshorn 8“ mit 26 Mietparteien 59 09/511
01 1.087,84
EUR Mietzahlung
für die Ersatzwohnung für Ehepaar Müller wegen Sanierung des denkmalgeschützten
Gebäudes Königsweg 55 in Zehlendorf 59 09/518
01 3.900,88
EUR zu d) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben B3 = 13.976,10 EUR zu e) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben B4 = 6.260,00 EUR In der Tabelle 300 ausgewiesene Mehrausgaben (B3 und
B4) bei den 20.236,10
EUR Ansätze im Haushaltsplan für das Jahr 2007 Sämtliche Einzelbewilligungen aus
Sondermitteln der BVV ergeben sich aus der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 2)
zu f) Deckungsfähigkeit (D 1) In der Haushaltswirtschaft mußten Mehrausgaben durch
Deckungs- fähigkeit bei diversen Titeln ausgeglichen werden.
Die Titel sind in der Tabelle 300 in den Erläuterungen zu Spalte 13 mit D1
gekennzeichnet. zu g) Zweckgebundene Einnahmen (D 2) Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen
ergaben sich im Rahmen der Haushaltswirtschaft in den Kapiteln 3340, 3511,
3711,3712, 3721, 3730, 3732, 3733, 3735, 3736, 3782, 3930, 3932, 4010, 4011,
4020, 4030, 4040, 4060, 4110, 4211, 4212, 5940, 5950 zu h) Besondere Ermächtigung im Haushaltsplan (M 1) Für die Bundesdruckerei zur Herstellung von
Reisepässen mit biometrischen Daten (35 11/511 01) 450.556,02
EUR Für den Neukauf von Medien im Rahmen des Projekts „
Bestseller gegen Entgeld“ (37 23/523 06) 23.777,20
EUR Motivationsbonus für durch Eigenleistungen der
Schulen erzielte Einsparungen bei der Hausreinigung (37 31/517 31) 2.007,61
EUR Motivationsbonus für durch Eigenleistungen der
Schulen erzielte Einsparungen bei der Hausreinigung (37 32/517 31) 3.892,94
EUR Motivationsbonus für durch Eigenleistungen der
Schulen erzielte Einsparungen bei der Hausreinigung (37 33/517 31) 10.221,28
EUR Motivationsbonus für durch Eigenleistungen der
Schulen erzielte Einsparungen bei der Hausreinigung (37 34/517 31) 4.347,93
EUR Motivationsbonus für durch Eigenleistungen der
Schulen erzielte Einsparungen bei der Hausreinigung (37 35/517 31) 1.808,66
EUR Motivationsbonus für durch Eigenleistungen der
Schulen erzielte Einsparungen bei der Hausreinigung (37 36/517 31) 8.986,63
EUR zu i) Erhöhung der Zuweisung (M 2) Sämtliche
Einzelbewilligungen ergeben sich aus der beigefügten 39.727.841,05 EUR Die Titel sind in der Tabelle 300 in den Erläuterungen
zu Spalte 13 mit M2 gekennzeichnet. zu j) Mehrausgaben aufgrund eines Ergänzungsplans (M 3) Haushaltswirtschaftliche
Umsetzung der sich aus der Neuberechnung des Budgets 2007 ergebenen Anpassung
der bisherigen Ansätze 7.933.203,56
EUR Die Titel sind in der Tabelle 300 in den
Erläuterungen zu Spalte 13 mit M3 gekennzeichnet. zu k) Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M 5) Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen
Minderausgaben für Personalausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft bei diversen Buchungsstellen erbracht. 33 40/462 01 1.210.000,00
EUR Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen
Minderausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft bei diversen Buchungsstellen erbracht. 59 50/972 03 2.258.000,00
EUR Übersicht über die Verwendung der Personalmittel Grundsätzliches
Die im Bezirksplan in den
Erläuterungen zu den Titeln 422 01, 425 01 und 426 01 für planmäßige Dienstkräfte
(Beamte, Angestellte und Arbeiter) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen
einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Als Stellenrahmen gelten jeweils
die in den Stellenplänen des Vorjahres für den Bereich der Bezirksverwaltung
ausgewiesenen Gesamtzahlen der Stellen nach Art der Dienstkräfte und Gruppen
unter Einschluss der zulässigen Fortschreibungen und die Stellenvermerke zum
Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden
darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen
sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen
Bedarf zugeordnet werden. Die Ausgaben der Titel - 432 00 - Versorgungsbezüge
der Beamten/Beamtinnen und Richter/innen - 435 00 - Versorgungsbezüge
der Angestellten - 436 00 - Versorgungsbezüge
der Arbeiter/innen - 443 04 - Beiträge
an die Landesunfallkasse für Arbeitnehmer - 443 79 - Sonstige
Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte - 453 00 - Trennungsgelder,
Umzugskostenvergütungen werden grundsätzlich zentral beim
Kapitel 33 04 bewirtschaftet Die Ausgaben der Titel - 411 02 - Aufwendungen für
Bezirksverordnete - 412 01 - Aufwendungen für ehrenamtlich
Tätige - 412 10 - Aufwendungen für Beiräte - 427 01 - Aufwendungen für freie
Mitarbeiter/innen - 427 90 - Aufwendungen für freie
Mitarbeiter/-innen aus Zuwendungen - 427 91 - Aufwendungen für freie
Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten - 427 92 - Aufwendungen für freie
Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln - 427 94 - Aufwendungen für freie
Mitarbeiter/-innen aus zweckgebundenen Einnahmen aus Stiftungen - 427 95 - Aufwendungen für freie
Mitarbeiter/-innen aus ESF-Mitteln - 459 03 - Prämien
für besondere Leistungen werden von der
Bezirksverordnetenversammlung bzw. den LuV/SE eigenständig bewirtschaftet. Die Ausgaben der Titel - 441 00 - Beihilfen
für Dienstkräfte sind abhängig von Anträgen und
Aufwendungen der Dienstkräfte. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da
diese Mittel zur ”Teilglobalsumme Personal” gehören, werden sie hier jedoch in
der Gesamtbetrachtung mit aufgeführt.
Allgemeines Die Ansätze des Haushaltsjahres
2007 sind im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2006/2007 grundsätzlich
in gleicher Höhe wie im Haushaltsjahr 2006 gebildet worden. Die Bewirtschaftung der gemeinsam
bewirtschafteten Personalausgaben 2007 erfolgte jedoch auf der Basis des
Budgetierungsergebnisses aufgrund der KLR-Daten des Haushaltsjahres 2005. Über den sich daraus ergebenen
Handlungsbedarf ist die BVV mit Vorlage zur Kenntnisnahme (Drs. Nr. 0259/III)
unterrichtet worden. Die entsprechenden Haushaltsvolumina wurden jedoch nicht
durch neue Ansätze, sondern durch nicht in der Bezirksrechnung darstellbare
sollverändernde Maßnahmen im Rahmen der Haushaltswirtschaft gebildet. Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 422 01,
425 01, 426 01, 425 11, 426 11) Wie vorstehend erläutert bestand
die Bewirtschaftungsgrundlage 2007 aus der Umsetzung von erforderlichen
sollverändernden Maßnahmen aufgrund des Budgetierungsergebnisses 2005. Um die
benötigten Haushaltsmittel möglichst genau zu schätzen, wurden für alle
Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen bezirksindividuelle Durchschnittssätze
gebildet. Daraus resultiert folgende Bewirtschaftungsgrundlage:
Aus der vorstehenden Tabelle ist
in Spalte (5) der Betrag erkennbar, der unter Berücksichtigung der Planungen
der einzelnen Organisationseinheiten für die einzelnen Stellen zur Verfügung
stand. Unter Anrechnung der Istbeträge der Rechnung in Spalte (2) ergibt sich
der Mehr- bzw. Minderbetrag in Spalte (6). In vielen Bereichen konnten trotz
der Anpassung an das Budgetierungsergebnis zum Teil beträchtliche Einsparungen
erzielt werden. Ursache hierfür sind freigewordene finanzierte Stellen, die
nicht wiederbesetzt worden sind. Die Nichtwiederbesetzung erfolgte dabei zum
Teil freiwillig, um Personalmittel in Sachmittel umzuwandeln oder um künftig
ein gutes Budgetierungsergebnis zu erzielen, zum Teil aber auch
gezwungenermaßen, da insbesondere Fachpersonal aufgrund der berlinweit
geltenden Einstellungsbeschränkungen nur schwer gewonnen werden konnte. Die Erhöhung des
VBL-Sanierungsgeldes von ursprünglich 3,18 % auf 10,28 % im Tarifbereich
(Gruppen 425 und 426) inkl. einer Nachforderung für 2006 hat zu Mehrausgaben in
Höhe von mehr als 2,97 Mio. € geführt. Da dieser Sachverhalt im Jahresabschluss
von der Senatsverwaltung für Finanzen basiskorrigiert wurde, soll nachfolgend
nur auf die Mehrausgaben eingegangen werden, die darüber hinaus entstanden
sind. Die Mehrausgaben im
Geschäftsbereich der Leitung der Abteilung Bildung, Kultur und Bürgerdienste
(Kapitel 33 50) beruhen darauf, dass ein ehemaliger Bezirksstadtrat bei der BfA
nachversichert werden musste und diese Kosten zwangsläufig nicht in die
Planungen einbezogen werden konnten. Im Kapitel 33 90 werden die
Zahlungen an die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte geleistet, die
nicht mehr zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) versetzt werden, da
sie z. B. wegen des Beginns der Freistellungsphase in der Altersteilzeit nicht
mehr vermittelbar sind. Diese Zahlungen werden normalerweise vom ZeP erstattet.
Für das Haushaltsjahr 2007 erfolgte die Erstattung jedoch so spät, dass die
Einnahme erst für das Haushaltsjahr 2008 gebucht werden konnte. Demgegenüber
wurde im Haushaltsjahr 2007 die Erstattung des Haushaltsjahres 2006 gebucht,
was den Negativbetrag beim Titel 426 01 erklärt. Weiterhin entstehen Mehrausgaben
bei abweichend besetzten Stellen, wenn Planstellen für Beamte mit Angestellten
besetzt werden. Dies hat Einsparungen bei Titel 422 01 und Mehrausgaben bei
Titel 425 01 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der besonderen sozialen
Dienste des Sozialamtes (Kapitel 39 20), der familienunterstützenden Hilfen des
Jugendamtes (Kapitel 40 40) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 41 10) zu erkennen
ist. Planmäßige Dienstkräfte – Fremdfinanzierung (Titel 422 31
und 425 30) Diese beiden Titel sind im Kapitel
39 60 (Leistungen nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet
worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der
bei der Bundesagentur für Arbeit eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks für
nichtkommunale Aufgaben herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen
(zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 236 08 gegenüber. Planmäßige Dienstkräfte (Titel 422 35) Für die nach der sogenannten
„55er-Regelung“ beurlaubten Beamtinnen und Beamten sind die Ansätze in
Anpassung auf das zu erwartende Rechnungsergebnis gebildet worden. Die
Minderausgaben in den Kapiteln 39 20 und 40 00 beruhen auf einem
Berechnungsfehler bei der Ansatzbildung, da in zwei Fällen nicht berücksichtigt
wurde, dass die Versetzung in den Ruhestand bereits im Jahr 2006 erfolgte. Ausbildungsmittel (Titel 422 07, 422 11, 422 21, 425 21, 425
22, 426 21) Seitens der Senatsverwaltung für
Finanzen wurde vorgegeben, Ausbildungsmittel in Höhe von 1.778.000 € zu
veranschlagen. Tatsächlich wurden jedoch nur rd. 1.204.000 € verausgabt.
Nachfolgend wird erläutert, warum die Ausbildungsmittel nicht vollständig
verwendet werden konnten. Der Senat hatte im Herbst 2003
einen zeitweiligen Einstellungsstop für rein verwaltungsbezogene
Ausbildungsberufe beschlossen. Deshalb konnten die Mittel im Kapitel 33 04 nur
teilweise verwendet werden. Erst zum September 2007 waren die
Ausbildungspositionen wieder nahezu vollständig besetzt. Aus Kapazitätsgründen
können nicht alle Ausbildungspositionen im Baubereich (Kapitel 46 20 und 47 20)
besetzt werden. Darüber hinaus ergeben sich wie jedes Jahr Einsparungen
aufgrund eines Ausbildungsendes vor dem 1. September – teilweise über ein
halbes Jahr wegen besonders guter Leistungen – oder Abbruch der Ausbildung. Die Ansätze bei den Mitteln für
Praktikanten und Praktikantinnen (Titel 425 22) wurden nach Vorgaben seitens
der zuständigen Senatsfachverwaltungen gebildet. Tatsächlich werden die Mittel
kaum noch benötigt, da aufgrund veränderter Vorschriften nur noch selten
Bewerbungen eingehen, die einen Anspruch auf ein bezahltes Berufspraktikum nach
sich ziehen. Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben (Titel
425 50, 426 50, 441 00, 462 01) Aus
den Titeln für den Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von
Beschäftigungsverhältnissen (Titel 425 50 und 426 50) werden die Prämien für
ausscheidewillige Dienstkräfte gezahlt. Analog zur Zahlung an
die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte (Kapitel 33 90) erfolgt hier
ebenfalls ein Erstattung durch den ZeP, so dass im Jahresendergebnis der
Bezirkshaushalt nicht belastet wird. Im Jahr 2007 sind für 16 Dienstkräfte
insgesamt 875.516 € an Prämien gezahlt worden. Der im Rechnungsergebnis
ausgewiesene negative Betrag bei Titel 425 50 beruht auf einer Erstattung
seitens der Bundesagentur für Arbeit für eine in 2004 mit Prämie ausgeschiedene
Dienstkraft. Die
Ansätze für die Beihilfen (Titel 441 00) wurden auf der Grundlage der
Istbeträge des Jahres 2004 gebildet. Dabei war eine Preissteigerungsrate
vorzusehen. Tatsächlich sind die Ausgaben aufgrund des Personalrückgangs sowie
veränderter Beihilfevorschriften, insbesondere durch die Einführung der
sogenannten Kostendämpfungspauschale um rd. 18 % gesunken. Unabhängig hiervon
sind diese Ausgaben antragsabhängig, so dass der Bezirk darauf keinen Einfluss
nehmen kann. Bei der
Haushaltsplanaufstellung 2006/2007 sind im Bereich der Leitung und der
Allgemeinen Verwaltung des Sozialamtes (Kapitel 33 40) pauschale Minderausgaben
für Personalausgaben in Höhe von 1.210.000 € mit folgender Begründung
veranschlagt worden: „Bedarfskorrektur
aufgrund noch nicht vollständig umgesetzter Veränderungen im Zuge der
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Rahmen des Vierten
Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)“ Da über
die Höhe des von der Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Betrages Dissens
zwischen dem Bezirk und der Senatsverwaltung für Finanzen besteht, hat es das
Bezirksamt Kopp Bezirksbürgermeister Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes die mit Einnahmen
von 404.889.952,58
€ Ausgaben
von 393.251.219,79
€ und einem Überschuss
von 11.638.732,79 € abschließende
Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2007. Die
Vorlage wurde in sechs Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und
in der 26. Sitzung am 06.07.2009 bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und
keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. Breidenbach Ausschussvorsitzender ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die BVV hat
in ihrer 31. Sitzung am 23.09.2009 per Beschluss folgende Vorlage angenommen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes die mit Einnahmen
von 404.889.952,58
€ Ausgaben
von 393.251.219,79
€ und einem Überschuss
von 11.638.732,79 € abschließende
Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2007. Rögner-Francke BVVorsteher |
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