Drucksache - 0883/III  

 
 
Betreff: Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2007
Status:öffentlichAktenzeichen:736
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.11.2008 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
26.01.2009    21. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
25.05.2009    25. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
06.07.2009    26. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.09.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 11.11.2008
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Beschluss vom 23.09.2009

1

 

 

1.  Gegenstand der Vorlage:  Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2007

 

2.  Berichterstatter:                 Bezirksbürgermeister Kopp

 

3.  Beschlußentwurf:              Die Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2007 wird gemäß § 12 Abs.2 Nr.3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluß für das Haushaltsjahr 2007 weist einen Überschuß von 11.638.732,79 EUR aus.

 

4.  Begründung:

 

Der § 4 Abs.3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet den Bezirk, nach Schluß des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs.2 Nr.3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus auf

Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung besteht nach Nr. 12 der Ausführungsvorschriften zu § 80 der Landeshaushaltsordnung (AV LHO) aus

 

-          der Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlußbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 59, und

 

-          den Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300) , die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen und ausgerechnet. Für jedes Kapitel wird das Ergebnis errechnet.

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen

 

-          der kassenmäßige Abschluß nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluß) zeigt,

 

-          eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-, untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,

-          eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,

 

-          eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen ( Tabelle 312),

 

-          eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320) , und

 

-          eine Nachweisung der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken bestehende Bezirkshaushaltsrechnung kann der Bezirksverordnetenversammlung daher nur in einfacher Ausfertigung vorgelegt werden. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten für ihre Beratungen zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 59 („ Tabelle 300 “).

 

Grundlagen der Haushaltswirtschaft

 

Der Haushaltsplan (Haupt- und Bezirksverwaltungen) ist wie folgt festgestellt worden:

 

·         Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 8.Dezember 2005 das Haushaltsgesetz für die Jahre 2006/2007 (Haushaltsgesetz 2006/2007 - HG 06/07) beschlossen und nach dessen Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 19.12.2005 (GVBl S. 774) zum 1.1.2006 in Kraft gesetzt.

 

·         Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 22.Oktober 2007 das Nachtragshaushaltsgesetz für die Jahre 2006/2007 (Nachtragshaushaltsgesetz 2006/2007 - NHG 06/07) beschlossen und nach dessen Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 3.11.2007 (GVBl S. 542) zum 1.1.2006 in Kraft gesetzt.

 

Im Rahmen der Globalsummenzuweisung für die Bezirke nach 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2006/2007 hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 12.04.2005 bereits angekündigt, auf der Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnungs-Jahresabschlüsse 2005 eine Neuberechnung der Produktbudgets( sog. Fortschreibung) vorzunehmen.

 

Die 1.Fortschreibung der Globalsummen 2007 aufgrund der Neuberechnung des Produktsummenbudgets (PSB) wurde den Bezirken mit Schreiben der SenFin II D vom 30. Mai 2006 übermittelt. Nach der ersten Fortschreibung der Globalsummen 2007 sind Sachverhalte eingetreten, die die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 26.09.2006 zu einer zweiten Fortschreibung der Globalsumme 2007 veranlaßt haben.

 

Die Fortschreibungen der Budgetzuweisungen 2007 durch die Senatsverwaltung für Finanzen sowie die Neubildung des Bezirksamtes erforderten eine LuV/SE-weise Neuberechnung der Abteilungsbudgets.

 

Die haushaltswirtschaftliche Umsetzung der sich aus der Neuberechnung des Budgets ergebenen Anpassungen der bisherigen Ansätze 2007 an die neuen Eckwerte 2007 erfolgte durch Sperrenverhängung und durch Aufbuchung des Betrages (durch Zulassung von Mehrausgaben zum Buchungsschlüssel M3 - Ergänzungsplan).

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wurde im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme über die Neuberechnung der Budgeteckwerte (Drs.Nr.0216/III) in der 7. Sitzung am 21.03.2007 und über die Umsetzungen der Budgeteckwerte der Abteilungen (Drs.Nr.0259/III) in der 9. Sitzung am 16.05.2007 informiert.

 

Im folgenden werden einige Hinweise zum Abschlußergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben gegeben.

 

Neben der haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das 1. Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2007 - 1.HWR 07 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 13.12.2006 maßgebend.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 war mit einem Haushaltsvolumen von 368.284.500 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Einnahmen

Euro

Ausgaben

Euro

Verpflichtungsermächtigungen

Euro

368.284.500

368.284.500

5.920.000

 

 

Ergebnisse der Haushaltswirtschaft

 

Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen

AV LHO / Verwaltungsvorschriften für das Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens ProFiskal (VVOrgProFiskal) vom 20. Oktober 2004.

 

Das Abschlussrundschreiben 2007 - AbRdSchr07 für den Abschluß der Bücher und des Vermögensnachweises wurde den Bezirken mit Schreiben SenFin II B vom 29. November 2007 bekannt gegeben.

 

Ist-Abschluss

 

Für das Haushaltsjahr 2007 wird erneut ein Ist-Abschluss vorgelegt. Grundlage dafür ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)

 

 

Einzelpläne 31 bis 59

 

 

Summe der Ist – Einnahmen

404.889.952,58

 

 

Summe der Ist – Ausgaben

393.251.219,79

 

 

Kassenmäßiger Überschuß

11.638.732,79

 

Mehrausgaben

 

Im Haushaltsjahr 2007 wurden folgende Mehrausgaben geleistet (die in Klammern gesetzten Angaben weisen auf die in der Tabelle 300 nachgewiesenen Arten der Mehrausgaben hin):

 

a)  Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A 1)                                          644.873,18 EUR

b)  Verstärkungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B 1)                                       98.481,36 EUR

c)  Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B 2)                                          51.699,96 EUR

d)  Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B 3)                                           13.976,10 EUR

e)  Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B 4)                                                 6.260,00 EUR

f)   Deckungsfähigkeit (D 1)                                                                            10.018.173,11 EUR

g)  Zweckgebundene Einnahmen (D 2)                                                            1.273.349,69 EUR

h)  Besondere Ermächtigung im Haushaltsplan (M 1)                                        505.598,27 EUR

i)   Erhöhung der Zuweisung (M 2)                                                                 39.727.841,05 EUR

j)   Mehrausgaben aufgrund eines Ergänzungsplans (M 3)                             7.933.203,56 EUR

k)  Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M 5)                                       3.468.000,00 EUR

Summe der Mehrausgaben                                                                           63.741.456,28 EUR

 

 

zu a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich

 

Sämtliche Einzelbewilligungen ergeben sich aus der beigefügten           644.873,18 EUR
Zusammenstellung (Anlage 1)

 

zu b) Verstärkungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B 1)

 

Für die Zahlung von Sitzungsgeldern an Bezirksverordnete

(31 00/411 02                                                                                                 6.841,00 EUR

Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der „Geschäftsstelle Produktkatalog der Bezirke“ beim Bezirksamt Pankow von Berlin

(Finanzierungsanteil des Bezirks Steglitz-Zehlendorf)

(33 01/981 19                                                                                               20.665,06 EUR

Für Bewirtschaftungsausgaben der vom Fachbereich Objektmanagement verwalteten eigenen Bürodienstgebäude

(33 08/517 01                                                                                               13.033,90 EUR

Für die kleine bauliche Unterhaltung der Schulen (Leistikow-Schule)

(37 30/519 10                                                                                                 9.677,91 EUR

Für Grundstücksbewirtschaftung Neustandort der Kopernikus-OS an der Goerzallee/Osteweg

(37 34/517 01                                                                                               48.263,49 EUR

zu c) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B 2)

 

Zur Finanzierung der Behindertenbeauftragten

(33 40/427 01)                                                                                                2.400,00 EUR

Prämienzahlung für besondere Leistungen nach den geltenden Vorschriften an zwei Mitarbeiter aus dem BA Mitte

(35 11/459 03)                                                                                                   105,14 EUR

Für das Projekt „Monitoringsystem Berliner Bürgerämter 2. Projektphase“.

(35 11/671 01)                                                                                                3.899,70 EUR

Für den Bezug von Gärtnerwaren im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung mit dem BA Tempelhof-Schöneberg

39 30/981 19                                                                                                  2.871,50 EUR

Für die Beauftragung einer Firma für Hausmeisterdienste in den städtischen Seniorenwohnhäusern

39 31/540 10                                                                                                  6.190,72 EUR

Für den Umzug der Jugendfreizeiteinrichtung Flemmingstrasse nach bauaufsichtlicher Sperrung des Gebäudes

40 11/540 10                                                                                                  3.074,96 EUR

Für Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Grundstücksübertragung Schweizer Viertel/ Kita Baseler Str. und Mc Nair vom Bund.

40 21/821 64                                                                                                11.947,00 EUR

Für gewährten Rechtsschutz einer Mitarbeiterin im Jugendamt

40 40/443 79                                                                                                     616,88 EUR

Für Restzahlungen von Krankenhilfeleistungen aus Vorjahren aufgrund verspäteter Abrechnungen

40 44/636 01                                                                                                     105,58 EUR

Für Restzahlungen von Krankenhilfeleistungen aus Vorjahren aufgrund verspäteter Abrechnungen

40 44/636 15                                                                                                  1.670,32 EUR

Für Restzahlungen von Krankenhilfeleistungen aus Vorjahren aufgrund verspäteter Abrechnungen

40 44/636 55                                                                                                     441,60 EUR

Zur Finanzierung eines Transportes im Rahmen eines Leasing-

vertrages

40 60/518 02                                                                                                  3.474,84 EUR

Für Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Grundstücksübertragung Schweitzer Viertel/Kita Baseler Str. und Mc Nair vom Bund.

42 12/821 64                                                                                                  9.913,00 EUR

Für die Zahlung von Fernseh- und Rundfunkgebühren für das zum 1.3.07 übertragende Objekt „Zum Heckeshorn 8“ mit 26 Mietparteien

59 09/511 01                                                                                                  1.087,84 EUR

Mietzahlung für die Ersatzwohnung für Ehepaar Müller wegen Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Königsweg 55 in Zehlendorf

59 09/518 01                                                                                                  3.900,88 EUR

zu d) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben    B3 = 13.976,10 EUR

zu e) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben       B4 =   6.260,00 EUR

In der Tabelle 300 ausgewiesene Mehrausgaben (B3 und B4) bei den      20.236,10 EUR
einzelnen Buchungsstellen unter Berücksichtigung der

Ansätze im Haushaltsplan für das Jahr 2007

 

Sämtliche Einzelbewilligungen aus Sondermitteln der BVV ergeben sich aus der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 2)

 

zu f)  Deckungsfähigkeit (D 1)

 

In der Haushaltswirtschaft mußten Mehrausgaben durch Deckungs-

fähigkeit bei diversen Titeln ausgeglichen werden. Die Titel sind in der Tabelle 300 in den Erläuterungen zu Spalte 13 mit D1 gekennzeichnet.

 

zu g) Zweckgebundene Einnahmen (D 2)

 

Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen ergaben sich im Rahmen der Haushaltswirtschaft in den Kapiteln 3340, 3511, 3711,3712, 3721, 3730, 3732, 3733, 3735, 3736, 3782, 3930, 3932, 4010, 4011, 4020, 4030, 4040, 4060, 4110, 4211, 4212, 5940, 5950

 

zu h) Besondere Ermächtigung im Haushaltsplan (M 1)

 

Für die Bundesdruckerei zur Herstellung von Reisepässen mit

biometrischen Daten

(35 11/511 01)                                                                                            450.556,02 EUR

Für den Neukauf von Medien im Rahmen des Projekts „ Bestseller

gegen Entgeld“

(37 23/523 06)                                                                                              23.777,20 EUR

Motivationsbonus für durch Eigenleistungen der Schulen erzielte

Einsparungen bei der Hausreinigung

(37 31/517 31)                                                                                                2.007,61 EUR

Motivationsbonus für durch Eigenleistungen der Schulen erzielte

Einsparungen bei der Hausreinigung

(37 32/517 31)                                                                                                3.892,94 EUR

Motivationsbonus für durch Eigenleistungen der Schulen erzielte

Einsparungen bei der Hausreinigung

(37 33/517 31)                                                                                              10.221,28 EUR

Motivationsbonus für durch Eigenleistungen der Schulen erzielte

Einsparungen bei der Hausreinigung

(37 34/517 31)                                                                                                4.347,93 EUR

Motivationsbonus für durch Eigenleistungen der Schulen erzielte

Einsparungen bei der Hausreinigung

(37 35/517 31)                                                                                                1.808,66 EUR

Motivationsbonus für durch Eigenleistungen der Schulen erzielte

Einsparungen bei der Hausreinigung

(37 36/517 31)                                                                                                8.986,63 EUR

zu i)   Erhöhung der Zuweisung (M 2)

 

Sämtliche Einzelbewilligungen ergeben sich aus der beigefügten      39.727.841,05 EUR
Zusammenstellung (Anlage 3)

 

Die Titel sind in der Tabelle 300 in den Erläuterungen zu Spalte 13 mit M2 gekennzeichnet.

 

zu j)   Mehrausgaben aufgrund eines Ergänzungsplans (M 3)

 

Haushaltswirtschaftliche Umsetzung der sich aus der Neuberechnung des Budgets 2007 ergebenen Anpassung der bisherigen Ansätze

                                                                                                                7.933.203,56 EUR
(BVV-Vorlage zur Kenntnisnahme Drs.Nr.0259/III)

 

Die Titel sind in der Tabelle 300 in den Erläuterungen zu Spalte 13 mit M3 gekennzeichnet.

 

 

zu k)  Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M 5)

 

Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderausgaben für Personalausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft bei

diversen Buchungsstellen erbracht.

33 40/462 01                                                                                           1.210.000,00 EUR

Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft bei diversen Buchungsstellen erbracht.

59 50/972 03                                                                                           2.258.000,00 EUR

 

Übersicht über die Verwendung der Personalmittel

 

Grundsätzliches

 

Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 422 01, 425 01 und 426 01 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte, Angestellte und Arbeiter) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Als Stellenrahmen gelten jeweils die in den Stellenplänen des Vorjahres für den Bereich der Bezirksverwaltung ausgewiesenen Gesamtzahlen der Stellen nach Art der Dienstkräfte und Gruppen unter Einschluss der zulässigen Fortschreibungen und die Stellenvermerke zum Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.

 

Die Ausgaben der Titel

- 432 00 -    Versorgungsbezüge der Beamten/Beamtinnen und Richter/innen

- 435 00 -    Versorgungsbezüge der Angestellten

- 436 00 -    Versorgungsbezüge der Arbeiter/innen

- 443 04 -    Beiträge an die Landesunfallkasse für Arbeitnehmer

- 443 79 -    Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte

- 453 00 -    Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen

werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 33 04 bewirtschaftet

 

Die Ausgaben der Titel

- 411 02 -    Aufwendungen für Bezirksverordnete

- 412 01 -    Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

- 412 10 -    Aufwendungen für Beiräte

- 427 01 -    Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen

- 427 90 -    Aufwendungen für freie Mitarbeiter/-innen aus Zuwendungen

- 427 91 -    Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten

- 427 92 -    Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln
(Förderperiode 2007-2013)

- 427 94 -    Aufwendungen für freie Mitarbeiter/-innen aus zweckgebundenen Einnahmen aus Stiftungen

- 427 95 -    Aufwendungen für freie Mitarbeiter/-innen aus ESF-Mitteln

- 459 03 -    Prämien für besondere Leistungen

werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den LuV/SE eigenständig bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

- 441 00 -    Beihilfen für Dienstkräfte

sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zur ”Teilglobalsumme Personal” gehören, werden sie hier jedoch in der Gesamtbetrachtung mit aufgeführt.

 

 

 

Titel

Ausgaben

Ist

 

Ansatz

 

Mehr-/Minderbetrag

 

 

EUR

 

EUR

 

EUR

 

 

 

 

 

 

 

422 01

Bezüge der planmäßigen

Beamten/Beamtinnen

22.202.155,77

 

24.691.900

 

-2.489.744,23

 

 

 

 

 

 

 

422 11

Bezüge der Beamten/

Beamtinnen zur Anstellung

70.984,69

 

65.000

 

5.984,69

 

 

 

 

 

 

 

422 31

Bezüge der Beamten/
Beamtinnen (Fremdfinanzierung)

789.972,60

 

832.000

 

-42.027,40

 

 

 

 

 

 

 

422 35

Bezüge der nach § 10 Abs.2 der Sonderurlaubsver-

ordnung b. z. Ruhestand beurlaubten Beamten

487.120,21

 

538.000

 

-50.879,79

 

 

 

 

 

 

 

425 01

Vergütungen der planmä-

ßigen Angestellten

37.791.281,04

 

38.126.500

 

-335.218,96

 

 

 

 

 

 

 

425 11

Vergütungen der nicht-

planmäßigen Angestellten

121.786,61

 

225.000

 

-103.213,39

 

 

 

 

 

 

 

425 21

Ausbildungsvergütungen

(Angestellte)

365.063,30

 

521.000

 

-155.936,70

 

 

 

 

 

 

 

425 22

Vergütungen der Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/ Volontäre

19.407,24

 

255.000

 

-235.592,76

 

 

 

 

 

 

 

425 30

Vergütungen der plan-mäßigen Angestellten (Fremdfinanzierung)

617.661,54

 

549.000

 

68.661,54

 

 

 

 

 

 

 

425 50

Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen für Angestellte

-5.722,41

 

1.000

 

-6.722,41

 

 

 

 

 

 

 

426 01

Löhne der planmäßigen

Arbeiter/innen

10.838.433,53

 

11.105.100

 

-266.666,47

 

 

 

 

 

 

 

426 11

Löhne der nichtplanmäßigen Arbeiter/innen

119.907,83

 

109.900

 

10.007,83

 

 

 

 

 

 

 

426 21

Ausbildungsvergütungen

(Arbeiter/innen)

748.470,54

 

937.000

 

-188.529,46

 

 

 

 

 

 

 

426 50

Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen für Arbeiter/innen

0,00

 

1.000

 

-1.000,00

 

 

 

 

 

 

 

441 00

Beihilfe für Dienstkräfte

1.402.609,58

 

1.710.100

 

-307.490,42

 

 

 

 

 

 

 

462 01

Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben

0,00

 

-1.210.000

 

1.210.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe der Ausgaben

75.569.132,07

 

78.457.500

 

-2.888.367,93

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeines

 

Die Ansätze des Haushaltsjahres 2007 sind im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2006/2007 grundsätzlich in gleicher Höhe wie im Haushaltsjahr 2006 gebildet worden.

 

Die Bewirtschaftung der gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben 2007 erfolgte jedoch auf der Basis des Budgetierungsergebnisses aufgrund der KLR-Daten des Haushaltsjahres 2005.

 

Über den sich daraus ergebenen Handlungsbedarf ist die BVV mit Vorlage zur Kenntnisnahme (Drs. Nr. 0259/III) unterrichtet worden. Die entsprechenden Haushaltsvolumina wurden jedoch nicht durch neue Ansätze, sondern durch nicht in der Bezirksrechnung darstellbare sollverändernde Maßnahmen im Rahmen der Haushaltswirtschaft gebildet.

 

Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 422 01, 425 01, 426 01, 425 11, 426 11)

 

Wie vorstehend erläutert bestand die Bewirtschaftungsgrundlage 2007 aus der Umsetzung von erforderlichen sollverändernden Maßnahmen aufgrund des Budgetierungsergebnisses 2005. Um die benötigten Haushaltsmittel möglichst genau zu schätzen, wurden für alle Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen bezirksindividuelle Durchschnittssätze gebildet. Daraus resultiert folgende Bewirtschaftungsgrundlage:

 

Titel

Ist (€)

Ansatz (€)

Sollverändernde Maßnahmen (€)

Bewirtschaftungsgrundlage (€)

Mehr-/Minder-betrag (€)

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

422 01

22.202.155,77

24.691.900

-467.600,00

24.224.300,00

-2.022.144,23

425 01

37.791.281,04

38.126.500

-1.252.200,00

36.874.300,00

916.981,04

425 11

121.786,61

225.000

-89.700,00

135.300,00

-13.513,39

426 01

10.838.433,53

11.105.100

-57.300,00

11.047.800,00

-209.366,47

426 11

119.907,83

109.900

6.300,00

116.200,00

3.707,83

 

 

 

 

 

 

Gesamt

71.073.564.78

74.258.400

-1.860.500,00

72.397.900,00

-1.324.335,22

 

 

Aus der vorstehenden Tabelle ist in Spalte (5) der Betrag erkennbar, der unter Berücksichtigung der Planungen der einzelnen Organisationseinheiten für die einzelnen Stellen zur Verfügung stand. Unter Anrechnung der Istbeträge der Rechnung in Spalte (2) ergibt sich der Mehr- bzw. Minderbetrag in Spalte (6).

 

In vielen Bereichen konnten trotz der Anpassung an das Budgetierungsergebnis zum Teil beträchtliche Einsparungen erzielt werden. Ursache hierfür sind freigewordene finanzierte Stellen, die nicht wiederbesetzt worden sind. Die Nichtwiederbesetzung erfolgte dabei zum Teil freiwillig, um Personalmittel in Sachmittel umzuwandeln oder um künftig ein gutes Budgetierungsergebnis zu erzielen, zum Teil aber auch gezwungenermaßen, da insbesondere Fachpersonal aufgrund der berlinweit geltenden Einstellungsbeschränkungen nur schwer gewonnen werden konnte.

 

Die Erhöhung des VBL-Sanierungsgeldes von ursprünglich 3,18 % auf 10,28 % im Tarifbereich (Gruppen 425 und 426) inkl. einer Nachforderung für 2006 hat zu Mehrausgaben in Höhe von mehr als 2,97 Mio. € geführt. Da dieser Sachverhalt im Jahresabschluss von der Senatsverwaltung für Finanzen basiskorrigiert wurde, soll nachfolgend nur auf die Mehrausgaben eingegangen werden, die darüber hinaus entstanden sind.

 

Die Mehrausgaben im Geschäftsbereich der Leitung der Abteilung Bildung, Kultur und Bürgerdienste (Kapitel 33 50) beruhen darauf, dass ein ehemaliger Bezirksstadtrat bei der BfA nachversichert werden musste und diese Kosten zwangsläufig nicht in die Planungen einbezogen werden konnten.

 

Im Kapitel 33 90 werden die Zahlungen an die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte geleistet, die nicht mehr zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) versetzt werden, da sie z. B. wegen des Beginns der Freistellungsphase in der Altersteilzeit nicht mehr vermittelbar sind. Diese Zahlungen werden normalerweise vom ZeP erstattet. Für das Haushaltsjahr 2007 erfolgte die Erstattung jedoch so spät, dass die Einnahme erst für das Haushaltsjahr 2008 gebucht werden konnte. Demgegenüber wurde im Haushaltsjahr 2007 die Erstattung des Haushaltsjahres 2006 gebucht, was den Negativbetrag beim Titel 426 01 erklärt.

 

Weiterhin entstehen Mehrausgaben bei abweichend besetzten Stellen, wenn Planstellen für Beamte mit Angestellten besetzt werden. Dies hat Einsparungen bei Titel 422 01 und Mehrausgaben bei Titel 425 01 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der besonderen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 39 20), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 40 40) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 41 10) zu erkennen ist.

 

Planmäßige Dienstkräfte – Fremdfinanzierung (Titel 422 31 und 425 30)

 

Diese beiden Titel sind im Kapitel 39 60 (Leistungen nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der Bundesagentur für Arbeit eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks für nichtkommunale Aufgaben herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 236 08 gegenüber.

 

Planmäßige Dienstkräfte (Titel 422 35)

 

Für die nach der sogenannten „55er-Regelung“ beurlaubten Beamtinnen und Beamten sind die Ansätze in Anpassung auf das zu erwartende Rechnungsergebnis gebildet worden. Die Minderausgaben in den Kapiteln 39 20 und 40 00 beruhen auf einem Berechnungsfehler bei der Ansatzbildung, da in zwei Fällen nicht berücksichtigt wurde, dass die Versetzung in den Ruhestand bereits im Jahr 2006 erfolgte.

 

Ausbildungsmittel (Titel 422 07, 422 11, 422 21, 425 21, 425 22, 426 21)

 

Seitens der Senatsverwaltung für Finanzen wurde vorgegeben, Ausbildungsmittel in Höhe von 1.778.000 € zu veranschlagen. Tatsächlich wurden jedoch nur rd. 1.204.000 € verausgabt. Nachfolgend wird erläutert, warum die Ausbildungsmittel nicht vollständig verwendet werden konnten.

 

Der Senat hatte im Herbst 2003 einen zeitweiligen Einstellungsstop für rein verwaltungsbezogene Ausbildungsberufe beschlossen. Deshalb konnten die Mittel im Kapitel 33 04 nur teilweise verwendet werden. Erst zum September 2007 waren die Ausbildungspositionen wieder nahezu vollständig besetzt. Aus Kapazitätsgründen können nicht alle Ausbildungspositionen im Baubereich (Kapitel 46 20 und 47 20) besetzt werden. Darüber hinaus ergeben sich wie jedes Jahr Einsparungen aufgrund eines Ausbildungsendes vor dem 1. September – teilweise über ein halbes Jahr wegen besonders guter Leistungen – oder Abbruch der Ausbildung.

 

Die Ansätze bei den Mitteln für Praktikanten und Praktikantinnen (Titel 425 22) wurden nach Vorgaben seitens der zuständigen Senatsfachverwaltungen gebildet. Tatsächlich werden die Mittel kaum noch benötigt, da aufgrund veränderter Vorschriften nur noch selten Bewerbungen eingehen, die einen Anspruch auf ein bezahltes Berufspraktikum nach sich ziehen.

 

Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben (Titel 425 50, 426 50, 441 00, 462 01)

 

Aus den Titeln für den Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (Titel 425 50 und 426 50) werden die Prämien für ausscheidewillige Dienstkräfte gezahlt. Analog zur Zahlung an die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte (Kapitel 33 90) erfolgt hier ebenfalls ein Erstattung durch den ZeP, so dass im Jahresendergebnis der Bezirkshaushalt nicht belastet wird. Im Jahr 2007 sind für 16 Dienstkräfte insgesamt 875.516 € an Prämien gezahlt worden. Der im Rechnungsergebnis ausgewiesene negative Betrag bei Titel 425 50 beruht auf einer Erstattung seitens der Bundesagentur für Arbeit für eine in 2004 mit Prämie ausgeschiedene Dienstkraft.

 

Die Ansätze für die Beihilfen (Titel 441 00) wurden auf der Grundlage der Istbeträge des Jahres 2004 gebildet. Dabei war eine Preissteigerungsrate vorzusehen. Tatsächlich sind die Ausgaben aufgrund des Personalrückgangs sowie veränderter Beihilfevorschriften, insbesondere durch die Einführung der sogenannten Kostendämpfungspauschale um rd. 18 % gesunken. Unabhängig hiervon sind diese Ausgaben antragsabhängig, so dass der Bezirk darauf keinen Einfluss nehmen kann.

 

Bei der Haushaltsplanaufstellung 2006/2007 sind im Bereich der Leitung und der Allgemeinen Verwaltung des Sozialamtes (Kapitel 33 40) pauschale Minderausgaben für Personalausgaben in Höhe von 1.210.000 € mit folgender Begründung veranschlagt worden:

 

„Bedarfskorrektur aufgrund noch nicht vollständig umgesetzter Veränderungen im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)“

 

Da über die Höhe des von der Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Betrages Dissens zwischen dem Bezirk und der Senatsverwaltung für Finanzen besteht, hat es das Bezirksamt
– begünstigt durch die hohen Personaleinsparungen in anderen Bereichen – geduldet, dass die pauschale Minderausgabe nicht titelscharf durch das Sozialamt aufgelöst wurde, sondern stattdessen wurde dem Sozialamt eine Stellenbesetzungssperre auferlegt. Ohne die Erhöhung des VBL-Sanierungsgeldes(s.o.) hat das Sozialamt seine Personalmittelansätze um rund 260.000 € unterschritten. Eine Personalmittelkürzung um die restlichen 950.000 € hätte zur Folge gehabt, dass der ordnungsgemäße Dienstbetrieb im Sozialamt nicht mehr hätte aufrecht erhalten werden können.

 

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 des  Bezirksverwaltungsgesetzes die mit

 

Einnahmen von             404.889.952,58 €

Ausgaben von               393.251.219,79 €  und einem

Überschuss von             11.638.732,79 €

 

abschließende Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr  2007.

 

Die Vorlage wurde in sechs Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und in der 26. Sitzung am 06.07.2009 bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

 

 

Breidenbach

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 31. Sitzung am 23.09.2009 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 des  Bezirksverwaltungsgesetzes die mit

 

Einnahmen von             404.889.952,58 €

Ausgaben von               393.251.219,79 €  und einem

Überschuss von             11.638.732,79 €

 

abschließende Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr  2007.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

                                     






 
 

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