Drucksache - 0816/III
Das
Bezirksamt wird um Auskunft gebeten: 1. Ist es zutreffend, dass im Bezirk
Steglitz-Zehlendorf die Bearbeitung von Wohngeldanträgen aktuell 28 bis 32
Wochen beträgt, während andere Bezirken diese Arbeit in 3 bis 10 Wochen
schaffen? 2. Ist es zutreffend, dass diese
inakzeptabel langen Bearbeitungszeiten existieren, obwohl es in
Steglitz-Zehlendorf die geringste Anzahl von Wohngeldanträgen gibt? 3. Wie sehr werden sich nach
Einschätzung des Bezirksamtes die Bearbeitungszeiten durch die deutlich
wachsende Antragszahlen in diesem und im nächsten Jahr verlängern? 4. Womit sollen Leistungsberechtigte
aus Sicht des Bezirksamtes den Zeitraum von einem halben Jahr finanziell überbrücken? 5. Was tut das Bezirksamt gegen diese
unhaltbaren Zustände? 6. Ist es zutreffend, dass die
Abteilung Bildung, Kultur und Bürgerdienste hinsichtlich ihres
Budgetierungsergebnisses auch in diesem Jahr einen deutlichen Überschuss
aufweist? 7. Aus welchen Gründen kann dieser
Überschuss nicht durch eine entsprechende Schwerpunktsetzung innerhalb der
Abteilung zur schnelleren Bearbeitung von Wohngeldanträgen genutzt werden? 8. Was spricht dagegen, aus dem
Zentralen Stellenpool des Landes Berlin zusätzlich benötigtes Personal
anzufordern, um die Zeit für die Bearbeitung der Wohngeldanträge zu verkürzen? Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 06. Oktober 2008 Für die SPD-Fraktion Karnetzki Richter |
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