Drucksache - 0810/III
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Ich frage
das Bezirksamt: 1. Ist
dem Bezirksamt bekannt, dass das Gelände des Bootsverleihs am Schlachtensee von
den Berliner Wasserbetrieben an Betreiber des Restaurants Fischerhütte veräußert
wurde ? Wenn ja, seit wann ist dies bekannt? 2. Ist
dem Bezirksamt bekannt, dass der Pachtvertrag des bisherigen Betreibers des
Bootsverleihs Ende 2008 endet? 3. Sieht
das Bezirksamt Möglichkeiten, den Betreiber bei seinen Bemühungen um eine
Verlängerung des Pachtvertrages zu unterstützen? 4. Liegen
dem Bezirksamt Anträge auf Ausweitung des Bootsverleihs, sonstiger
Dienstleistungen und/oder der Gastronomie am Bootsverleih vor? Wenn ja, welche? 5. In
welchem Umfang ist ein Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieb nach der
augenblicklichen Genehmigungslage konkret und nach der Rechtslage abstrakt
grundsätzlich möglich? Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 14.09.2008 Maren
Schellenberg Antwort des
Bezirksamts Sehr geehrter Herr Rögner-Francke, die o.g. Kleine Anfrage beantworte
ich wie folgt: 1. Ist dem
Bezirksamt bekannt, dass das Gelände des Bootsverleihs am Schlachtensee von den
Berliner Wasserbetrieben an Betreiber des Restaurants Fischerhütte veräußert
wurde? Wenn ja, seit wann ist dies bekannt? Ja, durch
Kaufvertrag vom 27.07.2007, hier angezeigt durch den Antrag auf Negativzeugnis.
Der Inhalt des Kaufvertrages ist unbekannt. 2. Ist dem
Bezirksamt bekannt, dass der Pachtvertrag des bisherigen Betreibers des
Bootsverleihs Ende 2008 endet? Nein. 3. Sieht das
Bezirksamt Möglichkeiten, den Betreiber bei seinen Bemühungen um eine
Verlängerung des Pachtvertrages zu unterstützen? Aus Sicht der Bauabteilung nein. Für Weiteres sind die
Instrumente der bezirklichen Wirtschaftsförderung zu prüfen und ggf. zu nutzen.
4. Liegen dem
Bezirksamt Anträge auf Ausweitung des Bootsverleihs, sonstiger Dienstleistungen
und/oder der Gastronomie am Bootsverleih vor? Wenn ja, welche? Nein. 5. In welchem
Umfang ist ein Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieb nach der
augenblicklichen Genehmigungslage konkret und nach der Rechtslage abstrakt
grundsätzlich möglich? Die
Genehmigung stellt sich wie folgt dar: 1896 wurde
der erste Pachtvertrag für den See geschlossen. Dazu gehörten der Fischfang und
das Verleihen von Ruderbooten. 1972 wurde
der Betrieb modernisiert und die Instandsetzung des Bootschuppens genehmigt. 1989 wurde
der Bootsverleih an einen neuen Pächter weitergegeben. Untergeordnet findet
Verkauf von Eis und Getränken statt. Eine größere Imbisswirtschaft wurde nicht
genehmigt. Die
aktuelle Rechtslage stellt sich folgendermaßen dar: Das
Grundstück liegt gemäß Flächennutzungsplan (FNP) in einer Grünfläche, gemäß
Baunutzungsplan (BNP) im Nichtbaugebiet (Außenbereich) sowie in einem
Landschaftsschutzgebiet. Alle
Nutzungen müssen sich den Anforderungen aus diesen Festlegungen unterordnen. Für einen
Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieb werden aufgrund der genannten
Rechtsvorschriften, der konkreten Lage, des sehr kleinen Grundstückes (300-500
m²) und der intensiven Nutzungen des gesamten Gebietes am Schlachtensee keine
Entwicklungsmöglichkeiten gesehen. Mit
freundlichen Grüßen Uwe
Stäglin Bezirksstadtrat |
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