Drucksache - 0810/III  

 
 
Betreff: Bootsverleih am Schlachtensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Schellenberg 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beantwortung
17.09.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsanfrage vom 15.09.2008
BA-Antwort vom 25.09.2008

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.  Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Gelände des Bootsverleihs am Schlachtensee von den Berliner Wasserbetrieben an Betreiber des Restaurants Fischerhütte veräußert wurde ? Wenn ja, seit wann ist dies bekannt?

 

2.  Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Pachtvertrag des bisherigen Betreibers des Bootsverleihs Ende 2008 endet?

 

3.  Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, den Betreiber bei seinen Bemühungen um eine Verlängerung des Pachtvertrages zu unterstützen?

 

4.  Liegen dem Bezirksamt Anträge auf Ausweitung des Bootsverleihs, sonstiger Dienstleistungen und/oder der Gastronomie am Bootsverleih vor? Wenn ja, welche?

 

5.  In welchem Umfang ist ein Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieb nach der augenblicklichen Genehmigungslage konkret und nach der Rechtslage abstrakt grundsätzlich möglich?

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14.09.2008

 

 

Maren Schellenberg

 

 

Antwort des Bezirksamts

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Gelände des Bootsverleihs am Schlachtensee von den Berliner Wasserbetrieben an Betreiber des Restaurants Fischerhütte veräußert wurde? Wenn ja, seit wann ist dies bekannt?

 

Ja, durch Kaufvertrag vom 27.07.2007, hier angezeigt durch den Antrag auf Negativzeugnis. Der Inhalt des Kaufvertrages ist unbekannt.

 

2.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Pachtvertrag des bisherigen Betreibers des Bootsverleihs Ende 2008 endet?

 

Nein.

 

3.      Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, den Betreiber bei seinen Bemühungen um eine Verlängerung des Pachtvertrages zu unterstützen?

 

Aus Sicht der Bauabteilung nein. Für Weiteres sind die Instrumente der bezirklichen Wirtschaftsförderung zu prüfen und ggf. zu nutzen.

 

4.      Liegen dem Bezirksamt Anträge auf Ausweitung des Bootsverleihs, sonstiger Dienstleistungen und/oder der Gastronomie am Bootsverleih vor? Wenn ja, welche?

 

Nein.

 

5.      In welchem Umfang ist ein Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieb nach der augenblicklichen Genehmigungslage konkret und nach der Rechtslage abstrakt grundsätzlich möglich?

 

Die Genehmigung stellt sich wie folgt dar:

1896 wurde der erste Pachtvertrag für den See geschlossen. Dazu gehörten der Fischfang und das Verleihen von Ruderbooten.

1972 wurde der Betrieb modernisiert und die Instandsetzung des Bootschuppens genehmigt.

1989 wurde der Bootsverleih an einen neuen Pächter weitergegeben. Untergeordnet findet Verkauf von Eis und Getränken statt. Eine größere Imbisswirtschaft wurde nicht genehmigt.

 

Die aktuelle Rechtslage stellt sich folgendermaßen dar:

Das Grundstück liegt gemäß Flächennutzungsplan (FNP) in einer Grünfläche, gemäß Baunutzungsplan (BNP) im Nichtbaugebiet (Außenbereich) sowie in einem Landschaftsschutzgebiet.

Alle Nutzungen müssen sich den Anforderungen aus diesen Festlegungen unterordnen.

Für einen Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieb werden aufgrund der genannten Rechtsvorschriften, der konkreten Lage, des sehr kleinen Grundstückes (300-500 m²) und der intensiven Nutzungen des gesamten Gebietes am Schlachtensee keine Entwicklungsmöglichkeiten gesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Uwe Stäglin

Bezirksstadtrat

 

 
 

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