Drucksache - 0749/III
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verordnung vom
10. Juni 2008 Auf Grund § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S.
3316), in Verbindung mit § 6 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom
7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.
November 2005 (GVBl. S. 692).wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan X - 189 vom 10. Juni 1999 mit Deckblatt vom 8.
September 2005 und mit Deckblatt vom 10. Januar 2006 und mit Deckblatt vom 28.
August 2006 und mit Deckblatt vom 8. Januar 2007 und mit Deckblatt vom
31.Oktober 2007 für die Grundstücke Flur 8 von Dahlem, Flurstücke 35, 36 und
44, Edwin-Redslob-Straße 1A/13B, 4/18A, 15/27 und 24/26, Otto-Appel-Straße
2/50, 11/27 und 53/73 sowie die Edwin-Redslob-Straße, Teilbereiche der Straße
Im Winkel und der Königin-Luise-Straße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil
Dahlem wird festgesetzt. § 2 Die Urschrift des
Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung
Bauen, Stadtplanung und Naturschutz, Bauordnungsamt - Fachbereich Vermessung -,
beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt
Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Bauen, Stadtplanung und Naturschutz,
Bauordnungsamt - Fachbereiche Stadtplanung und Bau- und Wohnungsaufsicht -,
kostenfrei eingesehen werden. § 3 Auf die
Vorschriften über 1.
die
Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger
Entschädigungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und 2.
das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. § 4 (1)
Wer die Rechtswirksamkeit dieser
Verordnung überprüfen lassen will, muss 1.
eine
beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 des Baugesetzbuchs
bezeichnet sind, 2.
eine
unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans, 3.
nach §
214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 4.
eine
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung
des Baugesetzbuchs enthalten sind, in den Fällen der Nummern 1 bis 3 innerhalb eines Jahres, in
den Fällen der Nummer 4 innerhalb von zwei Jahren seit Verkündung dieser
Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich
geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist
darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen werden die in Nummer 1
bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32
Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich. (2)
Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung
dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind. § 5 Diese Verordnung tritt am Tage
nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Berlin, den 10. Juni 2008 Bezirksamt
Steglitz-Zehlendorf von Berlin Norbert Kopp Uwe Stäglin Anlage zur BA Vorlage , 10.06.2008
Begründung X-189, Seite 86 Kenntnisnahme
des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz des BA-Steglitz-Zehlendorf Der Ausschuß für Stadtplanung und Naturschutz des Bezirksamt
Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat die Änderung der beanstandeten textlichen
Festsetzung Nr. 7 des Bebauungsplans X – 189 in seiner Sitzung vom 11.09.2007
zur Kenntnis genommen. Siehe Protokoll der 10. öffentlichen Sitzung vom
30.10.2007. Erneutes Anzeigeverfahren gemäß § 6
Abs. 4 AGBauGB Mit Schreiben Stapl 43 – 6144 / X – 189 vom 12.11.
2007 wurde der Bebauungsplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – II C –
gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB erneut angezeigt. Die Rechts- und Inhaltsprüfung ergab keine Beanstandung. Seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde jedoch darauf
hingewiesen, dass der geänderte Titel (Neunummerierung) in die Rechtsverordnung
und das Deckblatt vom 31.10.2007 als Hinweis auf dem Planoriginal als
redaktionelle Ergänzung aufzunehmen sind. Zur Rechtssicherheit wurden die Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs
ergänzt. Die Hinweise wurden vor Festsetzung des
Bebauungsplans durch entsprechende Korrektur berücksichtigt. Der Empfehlung, einen erneuten BVV- Beschluss über
die beanstandete und geänderte textliche Festsetzung Nr. 7 sowie die
eingearbeiteten redaktionellen Hinweise des 1. und 2. Anzeigeverfahrens vom
27.März und 12.November 2007 im Bebauungsplan, der Begründung und der
Rechtsverordnung, herbeizuführen, wurde gefolgt. BA-
und BVV- Beschluss über die vorgenannten Änderungen und über den Entwurf der
Rechtsverordnung Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat den Bebauungsplan X –
189 vom 10. Juni 1999 mit dem Deckblatt vom 8. September 2005 und mit dem
Deckblatt vom 10. Januar 2006 und mit dem Deckblatt vom 28. August 2006 und mit
dem Deckblatt vom 8. Januar 2007 und mit Deckblatt vom 31. Oktober 2007 in
seiner Sitzung am 12.02.2008 gemäß § 6 Abs. 3 AG BauGB erneut beschlossen
(Beschluss Nr. 182 / 2008). Erneute
Kenntnisnahme des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz des
BA-Steglitz-Zehlendorf Der
Ausschuß für Stadtplanung und Naturschutz des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf
von Berlin hat den Bebauungsplan X – 189 in seiner Sitzung vom 18.03.2008
erneut zur Kenntnis genommen und ohne Änderungen beschlossen. ( Drucksache
0621/III ). Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat den
Bebauungsplan X – 189
vom 10. Juni 1999 mit allen 5 Deckblättern und mit dem Entwurf der „Verordnung
über die Festsetzung des Bebauungsplans X – 189 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf,
Ortsteil Dahlem“ der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) erneut vorgelegt. Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit Beschluss Nr. 406 / 2008 vom
16. April 2008 - den
Entwurf des Bebauungsplans X – 189 gemäß § 6 Abs. 3 AG BauGB erneut beschlossen
-
sowie
über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans X – 189 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des BezVG entschieden. V Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.
Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) -
in
Verbindung mit dem Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl.I S. 2141, 1998 I S. 137),
zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 10 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I
S.718) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch in der Fassung vom 8. Dezember 1986 Anlage
zur BA Vorlage , 10.06.2008 Begründung
X-189, Seite 87 (BGBI. I S: 2253), zuletzt geändert durch Artikel 24 des
Gesetzes vom 20. Dezember 1996
(BGBI. I S. 2049 / 2076) -; Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung – Bau NVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I
S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April
1993 (BGBl. I S. 466); Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) in der
Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578); zuletzt geändert durch das Gesetz
vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692); Bauordnung für Berlin (BauOBln) in der Fassung vom
29.September 2005 (GVBl. S. 495); zuletzt geändert durch Art. V des Gesetzes
vom 11. Juni 2006 (GVBl S. 819) Aufgestellt:
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 29. Mai 2008 Uwe Stäglin Sabine Lappe Bezirksstadtrat Leiterin des
Fachbereichs Stadtplanung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |