Drucksache - 0749/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X - 189
Wohnungsbau Otto-Appel-Straße / Edwin-Redslob-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
18.06.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 10.06.2008

1

 

1.      Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X - 189

Wohnungsbau Otto-Appel-Straße / Edwin-Redslob-Straße

 

2.      Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Uwe Stäglin

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten von Nachstehenden Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  10. Juni 2008 die Festsetzung des Bebauungsplans X- 189 vom 10. Juni 1999 mit den Deckblättern vom 8. September 2005, 10. Januar 2006, 28. August 2006, 8. Januar 2007 und 31.Oktober 2007 gemäß § 6 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) als Rechtsverordnung beschlossen.

Auf die als Anlage beigefügte Rechtsverordnung sowie die Begründung vom 21.01.08, die der Bezirksamtssitzung am 05.02.08 beigefügt war, mit den aktuellen Austauschseiten 86 und 87 wird verwiesen.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Uwe Stäglin
Bezirksstadtrat

 


 

 

 

Verordnung
über die Festsetzung des Bebauungsplans X - 189
im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem

vom 10. Juni 2008

   Auf Grund § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), in Verbindung mit § 6 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom   7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692).wird verordnet:

§ 1

   Der Bebauungsplan X - 189 vom 10. Juni 1999 mit Deckblatt vom 8. September 2005 und mit Deckblatt vom 10. Januar 2006 und mit Deckblatt vom 28. August 2006 und mit Deckblatt vom 8. Januar 2007 und mit Deckblatt vom 31.Oktober 2007 für die Grundstücke Flur 8 von Dahlem, Flurstücke 35, 36 und 44, Edwin-Redslob-Straße 1A/13B, 4/18A, 15/27 und 24/26, Otto-Appel-Straße 2/50, 11/27 und 53/73 sowie die Edwin-Redslob-Straße, Teilbereiche der Straße Im Winkel und der Königin-Luise-Straße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem wird festgesetzt.

§ 2

   Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Bauen, Stadtplanung und Naturschutz, Bauordnungsamt - Fachbereich Vermessung -, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Bauen, Stadtplanung und Naturschutz, Bauordnungsamt - Fachbereiche Stadtplanung und Bau- und Wohnungsaufsicht -, kostenfrei eingesehen werden.

§ 3

   Auf die Vorschriften über

1.    die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

2.    das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung
(§ 44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

wird hingewiesen.


 

§ 4

(1)      Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

1.    eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 des Baugesetzbuchs bezeichnet sind,

2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

4.    eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

in den Fällen der Nummern 1 bis 3 innerhalb eines Jahres, in den Fällen der Nummer 4 innerhalb von zwei Jahren seit Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

   (2)  Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

§ 5

   Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Berlin, den 10. Juni 2008

             

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin

Norbert Kopp Uwe Stäglin
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat


Anlage zur BA Vorlage , 10.06.2008         Begründung X-189, Seite 86

 

Kenntnisnahme des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz des BA-Steglitz-Zehlendorf

Der Ausschuß für Stadtplanung und Naturschutz des Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat die Änderung der beanstandeten textlichen Festsetzung Nr. 7 des Bebauungsplans X – 189 in seiner Sitzung vom 11.09.2007 zur Kenntnis genommen. Siehe Protokoll der 10. öffentlichen Sitzung vom 30.10.2007.

 

Erneutes Anzeigeverfahren gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB

Mit Schreiben Stapl 43 – 6144 / X – 189 vom 12.11. 2007 wurde der Bebauungsplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – II C – gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB erneut angezeigt.

Die Rechts- und Inhaltsprüfung ergab keine Beanstandung.

Seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass der geänderte Titel (Neunummerierung) in die Rechtsverordnung und das Deckblatt vom 31.10.2007 als Hinweis auf dem Planoriginal als redaktionelle Ergänzung aufzunehmen sind.

Zur Rechtssicherheit wurden die Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs ergänzt.

Die Hinweise wurden vor Festsetzung des Bebauungsplans durch entsprechende Korrektur berücksichtigt.

Der Empfehlung, einen erneuten BVV- Beschluss über die beanstandete und geänderte textliche Festsetzung Nr. 7 sowie die eingearbeiteten redaktionellen Hinweise des 1. und 2. Anzeigeverfahrens vom 27.März und 12.November 2007 im Bebauungsplan, der Begründung und der Rechtsverordnung, herbeizuführen, wurde gefolgt.

 

BA- und BVV- Beschluss über die vorgenannten Änderungen und über den Entwurf der Rechtsverordnung

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat den Bebauungsplan X – 189 vom 10. Juni 1999 mit dem Deckblatt vom 8. September 2005 und mit dem Deckblatt vom 10. Januar 2006 und mit dem Deckblatt vom 28. August 2006 und mit dem Deckblatt vom 8. Januar 2007 und mit Deckblatt vom 31. Oktober 2007 in seiner Sitzung am 12.02.2008 gemäß § 6 Abs. 3 AG BauGB erneut beschlossen (Beschluss Nr. 182 / 2008).

 

Erneute Kenntnisnahme des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz des BA-Steglitz-Zehlendorf

Der Ausschuß für Stadtplanung und Naturschutz des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat den Bebauungsplan X – 189 in seiner Sitzung vom 18.03.2008 erneut zur Kenntnis genommen und ohne Änderungen beschlossen. ( Drucksache 0621/III ).

 

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat den Bebauungsplan X – 189 vom 10. Juni 1999 mit allen 5 Deckblättern und mit dem Entwurf der „Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X – 189 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem“ der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) erneut vorgelegt.

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit Beschluss Nr. 406 / 2008 vom 16. April 2008

-         den Entwurf des Bebauungsplans X – 189 gemäß § 6 Abs. 3 AG BauGB erneut beschlossen

-          sowie über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans

 X – 189 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des BezVG entschieden.

 

V Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)

-          in Verbindung mit  dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl.I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 10 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S.718) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch in der Fassung vom 8. Dezember 1986


 

 

Anlage zur BA Vorlage , 10.06.2008                                                      Begründung X-189, Seite 87

 

 

(BGBI. I S: 2253), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 1996  (BGBI. I S. 2049 / 2076) -;

 

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – Bau NVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466);

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578); zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692);

 

Bauordnung für Berlin (BauOBln) in der Fassung vom 29.September 2005 (GVBl. S. 495); zuletzt geändert durch Art. V des Gesetzes vom 11. Juni 2006 (GVBl S. 819)

 

Aufgestellt: Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 29. Mai 2008

 

 

 

 

Uwe Stäglin   Sabine Lappe

Bezirksstadtrat     Leiterin des Fachbereichs Stadtplanung

 

 

 
 

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