Drucksache - 0747/III
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Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, die Vorfahrtsregelung in der Winfriedstr. 6 (Rosenhof)
eindeutig zu kennzeichnen. Begründung: Die Ein-
bzw. Ausfahrt zum Rosenhof ist weniger als Ein/Ausfahrt zu erkennen, sondern wird eher als
Straße wahrgenommen. Da die Winfriedstraße in einer Tempo-30-Zone liegt, wird
möglicherweise die Ausfahrt aus dem Rosenhof als
"Rechts-vor-links-Kreuzung" wahrgenommen und es könnte zu Unfällen
kommen. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 8.6.2008 Für die
Fraktion GRÜNE Markl-Vieto
Köhne ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 01.07.2008 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
und Verkehr beraten. Der
Antrag ist durch Amtshandeln erledigt. Wilhelm Ausschussvorsitzender |
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