Drucksache - 0746/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Im
Interesse der Vergabetransparenz, Nachvollziehbarkeit für den Steuerzahler und
die Arbeitseffizienz von BVV sowie BA werden die BVV-Sondermittel ab dem 1.
Januar 2009 halbjährlich im April und Oktober im Rahmen einer Sitzung des
HH-Ausschusses als Vergabeforum diskutiert und beschieden. Hierbei stehen je
Halbjahr 50% der Sondermittel zur Verfügung, sollten aus dem 1. Halbjahr noch
Restmittel zur Verfügung stehen, werden diese der 2. Halbjahressumme
zugeschlagen. Die
geförderten Projekte werden auf der Internetseite der BVV vorgestellt
(Vorstellung des geförderten Projektes, Höhe der Fördersumme und
PDF-Dokumentation der Antragspapiere). Auf einer Archivunterseite sollen die
Bürger die Möglichkeit haben, die geförderten Projekte der vergangenen Jahre
einzusehen. Darüber
hinaus ist es ab dem 1. Januar 2009 nur alle drei Jahre möglich,
BVV-Sondermittel zu beantragen -- Ausnahmen von dieser Regel sind nicht
zulässig. Durch
die Mitglieder der BVV sollen verstärkt die Vertreter der
Bürger-/Zivilgesellschaft auf die Existenz dieser Fördermittel hingewiesen
werden. Dazu soll ein extra Menüpunkt auf den Internetseiten der BVV geschaffen
werden. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 10.06.2008 Für die
Fraktion der FDP Rolf
BREIDENBACH Kay
Heinz EHRHARDT Der
Antrag wurde am 27.11.2008 in der 28. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten.
Zu ihrem Ursprungsantrag vom 10.06.2008 legte antragstellende FDP-Fraktion den
folgenden Ersetzungsantrag vor. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Im
Interesse der Vergabetransparenz, Nachvollziehbarkeit für den Steuerzahler und
die Arbeitseffizienz von BVV sowie BA werden die BVV-Sondermittel ab dem 1.
Januar 2009 halbjährlich im April und Oktober im Rahmen einer Sitzung des
HH-Ausschusses als Vergabeforum diskutiert und beschieden. Hierbei stehen je
Halbjahr 50 % der Sondermittel zur Verfügung, sollten aus dem 1. Halbjahr noch
Restmittel zur Verfügung stehen, werden diese der 2. Halbjahressumme
zugeschlagen. Darüber
hinaus ist es ab dem 1. Januar 2009 nur alle drei Jahre möglich,
BVV-Sondermittel zu beantragen – Ausnahmen von dieser Regel sind nicht
zulässig. Bei
einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung
wurde der Antrag in der Fassung des Ersetzungsantrags abgelehnt. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen. Buchta Ausschussvorsitzender ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 10.12.2008 beschlossen: Der Antrag ist abgelehnt. Rögner-Francke BVVorsteher
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