Drucksache - 0662/III
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Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, das halbseitige Parken auf dem Gehweg in der
Lankwitzer Brucknerstraße vor der Hausnummer 55 zu erlauben. Begründung: In der
Brucknerstraße ist diese Form des Parkens durchgehend erlaubt. Lediglich vor
der Hausnummer 55, an der Kreuzung Kaulbachstraße, fehlt eine
entsprechende Beschilderung. Gewohnheitsmäßig parken die Anlieger dort schon
seit Jahren halbseitig auf dem Gehweg, wurden in der Vergangenheit jedoch des
Öfteren wegen einer Ordnungswidrigkeit verwarnt. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 07. April 2008 Für die
SPD-Fraktion Karnetzki Klimas ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 03.06.2008 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
und Verkehr beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner
Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen. Wilhelm Ausschussvorsitzender -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 18.06.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, das halbseitige Parken auf dem Gehweg in der Lankwitzer
Brucknerstraße vor der Hausnummer 55 zu erlauben. Rögner-Francke BVVorsteher |
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