Drucksache - 0646/III  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013
Status:öffentlichAktenzeichen:454
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Vorstand Vorberatung
09.04.2008    4. nichtöffentliche Sitzung des Vorstands der BVV Steglitz-Zehlendorf      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.04.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Kultur und Bürgerdienste Empfehlung
22.05.2008 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.06.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 03.04.2008
BE Vorstand vom 09.04.2008
BE BiKu vom 22.05.2008
Beschluss vom 18.06.2008

1

1. Gegenstand der Vorlage: Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013

 

2. Berichterstatterin: Bezirksstadträtin Frau Richter-Kotowski

 

3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die Aufnahme von 68 benannten Personen (vgl. beigefügte Liste/n) in die nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung erstellten Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013.

 

4. Begründung:

 

Nach § 28 in Verbindung mit § 185 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Bezirke in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter auf.

 

Für den Verwaltungsbezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat der Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Berlin die Zahl der in die Vorschlagsliste des Bezirks aufzunehmenden Personen mit 68 festgesetzt.

Hierbei soll auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter sowie auf eine angemessene Berücksichtigung eingebürgerter Mitbürger/innen geachtet werden.

 

Die erstellte Liste (vgl. Anlage) enthält mithin insgesamt 68 Personen (30 Frauen und 38 Männer). Eine Person (lfd. Nr. 40, männlich) hat durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

 

Dem Amt liegen insgesamt 80 Bewerbungen/Erklärungen vor. Mithin war eine Vorauswahl zu treffen. Hierbei wurde nach folgenden Kriterien vorgegangen:

1.      Berücksichtigung des Eingangsdatums der Erklärung

2.      Ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter

3.      Lebensalter

 

Nach Berücksichtigung des 1. Kriteriums umfasste die Liste insgesamt 69 Personen, so dass eine Reduzierung erforderlich wurde. Da gleichzeitig das Geschlechterverhältnis nicht ausgewogen war, wurden sämtliche Frauen, unabhängig vom Eingangsdatum ihrer Erklärung in die Vorschlagsliste aufgenommen. Im Ergebnis der Kriterien zu 1. (Berücksichtigung nunmehr ausschließlich für die Männer) und 2. umfasste die Liste erneut 69 Bewerber/innen und war wiederum um 1 Person zu reduzieren. Dies erfolgte nach dem 3. Kriterium, d.h. der älteste, männliche Bewerber blieb unberücksichtigt.

 

Mithin wurden von den 80 vorliegenden Bewerbungen insgesamt 12 nicht in die Liste aufgenommen; diese Bewerber/innen sind in der ebenfalls beigefügten Ergänzungsliste benannt.

 

Die Sortierung ist nach dem Eingangsdatum der Erklärungen erfolgt.

 

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste wurden die Vorschriften der §§ 20 bis 23, 186 VwGO hinsichtlich der von den vorgeschlagenen Personen zu erfüllenden persönlichen Voraussetzungen beachtet. Hierbei wurden auch Personen berücksichtigt, die dieses Amt bereits ausüben oder ausgeübt haben.

 

Nach § 28 Satz 4 VwGO ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

5. Rechtsgrundlagen:

 

§§ 20 bis 23, 28, 185 und 186 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)

 

 

 

Kopp                                                                            Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadträtin

 

 

 

 

Die Vorlage wurde in der 4. Sitzung des Vorstands der BVV am 09.04.2008 beraten und einstimmig angenommen.

 

Der Vorstand beschließt, dem Verwaltungsgericht zu dessen Kenntnis auch die Ergänzungsliste mit dem Namen der Bürgerinnen und Bürger zukommen zu lassen, die nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

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Die Vorlage wurde am 22.05.2008 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

 

Ehrhardt

Ausschussvorsitzender

 

 

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Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 18.06.2008 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die Aufnahme von 68 benannten Personen (vgl. beigefügte Liste/n) in die nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung erstellten Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

 

(Anmerkung:

Die Namen und weiteren persönlichen Angaben von Bürgern, die von der Bezirks­verordneten­versammlung in Ehrenämter gewählt oder aus diesen abberufen werden, dürfen aus datenschutz­rechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Sie fehlen daher an dieser Stelle. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Unterlagen in Papierform vollständig vor.)

 

 
 

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