Drucksache - 0637/III  

 
 
Betreff: Evangelische Schule - BVV-Beschluss Nr. 334
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Berning 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsanfrage vom 04.03.2008
schriftliche Beantwortung vom 14.03.2008
vgl. hierzu: Beschluss Nr. 334 (Drs. Nr. 440/III)

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Welche Schritte hat das BA aufgrund des Beschlusses Nr. 334 der BVV Steglitz- Zehlendorf vom 12.12.2007 unternommen, um der neugegründeten Evangelischen Schule zum Schuljahresbeginn August 2008/2009 in einer zumutbaren Entfernung zum Schulgebäude Hallenkapazitäten zwecks planmäßiger Sportunterrichtsdurchführung (gemäß Rahmenplanvorgaben) rechtzeitig mitteilen zu können ?

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 04.03.2008

 

 

 

Marion Berning

 

 

 

Antwort des Bezirksamts

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

ich beantworte die o.g. Anfrage wie folgt:

 

Der Kontakt mit der evangelischen Schule war bisher sehr intensiv.

Die neu gegründete evangelische Schule in Wannsee ist jedoch bisher wegen einer möglichen Sporthallenproblematik weder an das Schulamt, noch an das Sportamt herangetreten. Der öffentliche Schulträger geht davon aus, dass die Schule in privater Trägerschaft ihren Sportunterricht anderweitig gedeckt hat.

Aktivitäten wurden daher nicht unternommen.

 

Ergänzend will ich auf Folgendes hinweisen:

Freie Schulsporthallenkapazitäten stehen in dieser Region in den Vormittagsstunden zur Zeit nicht zur Verfügung.

 

Grundsätzlich gilt: Ein Träger, der die Gründung einer Schule plant, muss sich um alle Belange rechtzeitig kümmern, um seinen Schulunterricht entsprechend der vorgegebenen Rahmenbedingungen auch abhalten zu können. Ein privater Träger hat demzufolge alle räumlichen Voraussetzungen zu schaffen, die diesem Ziel dienen.

 

Wenn wir freie Kapazitäten haben, werden wir uns natürlich nicht verweigern - diese Praxis wird schon sein Jahren so gehandhabt.

 

Natürlich unterstützen der Schulträger und ich sowohl Schulen in freier Trägerschaft in der Gründungsphase, wie auch danach und sind bemüht, bürokratische Hemmnisse aus dem Weg zu räumen.

 

Es finden beispielsweise regelmäßige Treffen mit den Schulträgern statt. Und ich besuche nach den öffentlichen Schulen nun auch nach und nach alle privaten – das schafft Vertrauen und ist eine Bereicherung für das Wissen über die Unterschiede der Trägerschaften.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Anke Otto

Bezirksstadträtin

 

 
 

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