Trifft es zu, dass dasJugendamt nicht am gemeinsamen
Einsatz von Polizei und Ordnungsamt am 23.2.2008 zur Kontrolle des
Jugendschutzgesetzes teilgenommen hat? Wenn ja, warum nicht?
Trifft es zu, dass sich das
Jugendamt auch zukünftig nicht an solchen Einsätzen beteiligen will?
Wenn ja: Ist das Bezirksamt der
Auffassung, dass das Jugendamt für solche Einsätze überflüssig ist? Ist
das Bezirksamt der Meinung, dass die Mitarbeiter/innen der Polizei und des
Ordnungsamtes pädagogisch besser ausgebildet sind, um z.B. Jugendliche,
die aufgegriffen werden, entsprechend zu beraten oder um aufgebrachte
Eltern zu beruhigen?
Welchen Auftrag sieht das
Jugendamt für sich aus § 1 Abs. 3 Ziffer 3 des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), nach dem es Aufgabe der Jugendhilfeist, Kinder und Jugendliche vor
Gefahren für ihr Wohl zu schützen?
Mit welchen Angeboten beteiligt
sich das Jugendamt an dem Maßnahmepaket zur Alkoholprävention der Plan-
und Koordinierungsstelle Gesundheit 21?