Drucksache - 0622/III  

 
 
Betreff: Feststellung gemäß § 25 (1) BezVG
Status:öffentlichAktenzeichen:362
 Ursprungaktuell
Initiator:VorstandVorstand
Verfasser:Rögner-Francke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsfeststellungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
20.02.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsfeststellung vom 19.02.2008
Beschluss vom 20.02.2008

Die BVV möge feststellen:

 

Die BVV möge feststellen:

 

Es wird festgestellt, dass das Amt des stellv. Bürgerdeputierten

 

            ...............

 

 

im Ausschuss für Personal und Verwaltung gem. § 24 Abs. 1 a BezVG (durch Verzicht) mit Wirkung vom 13.02.2008 als beendet anzusehen ist.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 19.02.2008

 

 

Für den Vorstand

der Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

(Anmerkung:

Die Namen und weiteren persönlichen Angaben von Bürgern, die von der Bezirksverordneten­versammlung in Ehrenämter gewählt oder aus diesen abberufen werden, dürfen aus datenschutz­rechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Sie fehlen daher an dieser Stelle.
Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Unterlagen in Papierform vollständig vor.)

 

 

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Die BVV hat in ihrer 16. Sitzung am 20.02.2008 beschlossen:

 

Es wird festgestellt, dass das Amt des stellv. Bürgerdeputierten

 

            ...............

 

 

im Ausschuss für Personal und Verwaltung gem. § 24 Abs. 1 a BezVG (durch Verzicht) mit Wirkung vom 13.02.2008 als beendet anzusehen ist.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

(Anmerkung:

Die Namen und weiteren persönlichen Angaben von Bürgern, die von der Bezirksverordneten­versammlung in Ehrenämter gewählt oder aus diesen abberufen werden, dürfen aus datenschutz­rechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Sie fehlen daher an dieser Stelle.
Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Unterlagen in Papierform vollständig vor.)

 

 
 

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