Drucksache - 0600/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass der bezirkliche Vertreter
für die landesweite Arbeitsgruppe, die einheitliche Qualitätsstandards für die
Einzellfallhilfe für Menschen mit Behinderung gemäß §§ 53+54 SGB XII
erarbeitet, sich für folgende Qualitätskriterien besonders einsetzt: 1.) Supervisionen
für die Einzelfallhelferinnen und -helfer müssen gewährleistet sein. 2.) Für
ein ausreichendes Angebot an Fortbildung soll gesorgt werden. 3.) Es
soll darauf geachtet werden, dass eine berlinweite Vernetzung stattfindet Berlin-Steglitz-Zehlendorf,
11.02.2008 Für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Markl-Vieto Veraguth Rudnick ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 05.03.2008 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
beraten und bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 1
Enthaltung angenommen. Dem
federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen. Meyer-Kiehn Ausschussvorsitzende ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 06.03.2008 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales
beraten. Der
Ausschuss erklärt sich einstimmig für nicht zuständig. Kölsch Ausschussvorsitzende ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 27.03.2008 in der 21. Sitzung des Haushaltsausschuss beraten
und wie folgt geändert: „Das Bezirksamt
wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass der bezirkliche Vertreter für die
landesweite Arbeitsgruppe, die einheitliche Qualitätsstandards für die
Einzellfallhilfe für Menschen mit Behinderung gemäß §§ 53+54 SGB XII
erarbeitet, sich für folgende Qualitätskriterien und deren Finanzierung durch
das Land besonders einsetzt: 1.) Supervisionen
für die Einzelfallhelferinnen und -helfer müssen gewährleistet sein. 2.) Für
ein ausreichendes Angebot an Fortbildung soll gesorgt werden. 3.) Es
soll darauf geachtet werden, dass eine berlinweite Vernetzung stattfindet“ Bei einer
Abstimmung wird der geänderte Antrag mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme
bei keiner Enthaltung angenommen. Müller --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat
in ihrer 18. Sitzung am 16.04.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass der bezirkliche Vertreter
für die landesweite Arbeitsgruppe, die einheitliche Qualitätsstandards für die
Einzellfallhilfe für Menschen mit Behinderung gemäß §§ 53+54 SGB XII
erarbeitet, sich für folgende Qualitätskriterien und deren Finanzierung durch
das Land besonders einsetzt: 1.) Supervisionen
für die Einzelfallhelferinnen und -helfer müssen gewährleistet sein. 2.) Für
ein ausreichendes Angebot an Fortbildung soll gesorgt werden. 3.) Es
soll darauf geachtet werden, dass eine berlinweite Vernetzung stattfindet Rögner-Francke BVVorsteher |
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