Treffen Berichte zu, nachdem in
Steglitz-Zehlendorf Teilflächen von Friedhöfen "geschlossen"
werden sollen, d.h. auf solchen Flächen keine Bestattungen mehr
stattfinden dürfen?
Kann dies zur Folge haben, dass
Familiengrabstätten, die von den Nutzern in der Absicht angelegt wurden,
dort auch weiterhin, neben den verstorbenen Verwandten, Bestattungen
vorzunehmen, dazu nicht weiter genutzt werden können?
Wird das Land Berlin bezüglich
der wegen dieser Grabstätten eingegangenen Verpflichtungen
vertragsbrüchig?
Bedeutet dies, dass bspw. eine
Witwe nicht mehr an der Seite ihres verstorbenen Ehemannes in einer
solchen Grabstätte beigesetzt werden kann?
Meint das Bezirksamt, dass es
die Menschenwürde der Verstorbenen und deren lebenden Angehörigen
hinreichend wahrt, wenn mit diesen wie vorbeschrieben umgegangen wird,
oder werden diese nicht vielmehr zum Objekt verfehlter politischer
Wertvorstellungen?