Drucksache - 0561/III
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Vorlage
zur Kenntnisnahme wurde am 12.02.2008 in der 16. Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Naturschutz beraten und zur Kenntnis genommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen. Hampel Ausschussvorsitzender B e g
r ü n d u n g Vorbemerkung Durch Artikel 64 Abs. 2 Satz 1 Verfassung von Berlin in Verbindung mit §
6 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) wurde den Bezirken die
Kompetenz übertragen,
Bebauungspläne durch den Erlass von Rechtsverordnungen selbst
festzusetzen. Um unnötigen Kosten- und Personalaufwand zu vermeiden, wurden
alle noch im Verfahren befindlichen Bebauungspläne überprüft, ob sie noch den
veränderten Entwicklungszielen der wiedervereinigten Stadt entsprechen, ob sie
noch erforderlich sind bzw. verwirklicht werden müssen. Das Ergebnis einer jetzt durchgeführten weiteren Prüfung hat
gezeigt, dass die in der BA-Vorlage zur Einstellung aufgeführten
Bebauungsplanverfahren aufgrund der im Verlauf des Verfahrens (z. T. mehr als
15 Jahre) eingetretenen Veränderungen, eines inzwischen modernisierten und
liberalisierten Städtebaurechts und der neuen Zielvorgaben ihre ursprünglichen
Realisierungsgrundlagen und damit das gesetzlich vorgeschriebene
Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs („Die Gemeinden haben
Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“.) verloren haben. Die Reduzierung eines nach dem
Prüfergebnis unnötigen Verwaltungsaufwands durch Einstellung der aufgeführten
Bebauungsplanverfahren ist daher geboten und sachlich gerechtfertigt (s. Einzelbegründungen).
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat nach Prüfung mit Schreiben vom
21.09.2007 der Einstellung der nachfolgend aufgeführten Bebauungsplanverfahren
zugestimmt. X-12-2: Bereich: Ladiusstraße
/ Ladiusmarkt Baunutzungsplan: Allgemeines Wohngebiet
II/3 Festsetzung
X-12-1: Reines Wohngebiet,
Ladengebiet Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche W 2 Geplante
Festsetzung: Mischgebiet,
Fußgängerbereich Nachdem sich die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des
Gebiets um den Wochenmarkt an der Ladiusstraße durch
die Öffnung der Landesgrenze und die Anbindung nach Teltow geändert haben und
durch die Absicht, die ehemalige Trasse der Goerzallee zur Bebauung
freizugeben, hielt das Stadtplanungsamt Zehlendorf im
Laufe des Jahres 1990 eine Neuordnung für das Gebiet um den Wochenmarkt an der
Ladiusstraße für notwendig. Die gewerblichen Nutzungen konzentrieren sich auf den Platzbereich des Ladiusmarkts. Auf dem Marktplatz selbst findet dreimal wöchentlich (dienstags, donnerstags und samstags) einer der fünf Zehlendorfer Wochenmärkte statt. Der Markt dient vor allem der Versorgung der Bevölkerung in Zehlendorf-Süd mit landwirtschaftlichen Produkten und anderen Waren des täglichen Bedarfs. In der eingeschossigen Ladenzeile südlich des Platzes befinden sich mehrere kleine Fachgeschäfte. Dazu kommt ein größerer Supermarkt. Zur "Neugestaltung des Unterzentrums Ladiusmarkt" wurde 1990
ein städtebauliches Gutachten in Auftrag gegeben. Um die Funktion des Unterzentrums "Ladiusmarkt" als Versorgungszentrum von Zehlendorf-Süd zu stärken und städtebaulich aufzuwerten, ist von dem Gutachter ein funktionales und gestalterisches Konzept erarbeitet worden, das besonders eine bauliche Fassung der Marktfläche vorsieht, den fließenden und ruhenden Verkehr verträglich ordnet und die großzügigen privat bestehenden Grünbezüge aufnimmt und weiterentwickelt. Ende 1992 entstand eine Situation, die die
Aufstellung eines neuen Bebauungsplans notwendig machte. Die
Wohnungsbaugesellschaft Gehag hatte die Absicht, die fünf Gebäude,
Breitensteinweg 15 und Ladiusstr. 37 A-H und später auch das
Nachbargrundstück (Breitensteinweg 17-29 D) um jeweils ein Vollgeschoss
aufzustocken. Die aufzustockenden Gebäude waren auf der Grundlage der
Bebauungspläne X-12 und X-12-1 von 1958 und 1967 errichtet worden. Das Bebauungsplanänderungsverfahren
X-12-2 wurde 1993 mit dem Ziel eingeleitet, ·
Die
Aufstockung der Wohngebäude planungsrechtlich zu sichern und ·
den
Ladiusmarkt durch Schaffung neuer Wohn- und Geschäftsflächen sowie eine
verkehrliche Neuordnung aufzuwerten. ·
Verkehrliche
Neuordnung (Verkehrsberuhigung, Tiefgarage) der Ladenstraße; ·
Sicherung
des Grünzugs entlang der Andréezeile. ·
verkehrliche
Neuordnung (Verkehrsberuhigung, Tiefgarage) der Ladiusstraße; ·
Sicherung
des Grünzuges entlang der Andréezeile. Durch die Maßnahmen sollte der damals
bestehende, dringende Bedarf an Wohnungen befriedigt werden. Innerhalb der
vorhandenen Bebauungspläne - Bebauungsplan X-12 (reines Wohngebiet mit engen
Baugrenzen und 4 Vollgeschossen) und Bebauungsplan X-12-1 (Ladengebiete mit
weitgehend engen Baugrenzen und 1-2 Vollgeschossen, für den Marktbereich und
reines Wohngebiet mit engen Baugrenzen und 3 Vollgeschossen südlich daran
anschließend) - wäre die angestrebte städtebauliche Ordnung nicht zulässig oder
könnte nur ohne Beteiligung der Bürger im Befreiungswege erreicht werden.
Außerdem sollte die Funktion des Unterzentrums "Ladiusmarkt" als
Versorgungszentrum gestärkt werden. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand 1994 statt. 5
Äußerungen wurden schriftlich abgegeben. Viele Besucher im Amt haben mündlich
vorgetragen, dass im Bereich des Marktes zwar „etwas gemacht werden muss
(Verschönerung), zusätzliche Bauten auf der Marktfläche seien aber nicht
nötig“. Nach der Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
1995 (Auswertung 1996 im Planungsausschuss)
wäre der nächste Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung. Die Aufstockung der vorhandenen Wohngebäude ist zwischenzeitlich im
Befreiungswege abgeschlossen worden. Seit Ende 1999 gab es Verhandlungen mit einer
Projektentwicklungsgesellschaft, die am Erwerb der Marktfläche interessiert war
und das Büro Steffen Lehmann mit städtebaulich-architektonischen Vorstudien
betraut hatte. Erste Entwürfe wurden im August 2000 vorgestellt. Sie sahen vor,
den Platzraum mit bis zu 5-geschossigen Baukörpern zu umgeben. Für das
Landesgrundstück wurde eine GRZ von 0,60 und eine GFZ von 1,96 erreicht, für
das GEHAG-Grundstück GRZ 0,61 und GFZ 1,84. Eine Überarbeitung dieser Planung
erfolgte im Oktober 2000. Das beauftragte Architekturbüro reduzierte die
zunächst projektierte Dichte für beide Grundstücke auf GFZ 1,65 bei
gleichbleibender GRZ 0,60. Nach Einschätzung des Bezirks entsprach auch der
überarbeitete Entwurf nicht der hier anzustrebenden Dichte. Aufgrund von
Vorabinformationen und Kündigungen an die Marktbetreiber entstanden erhebliche
Befürchtungen bei der im Quartier ansässigen Bevölkerung bezüglich der
künftigen Entwicklung des Ladiusmarkts. Die Gesamtthematik wurde am 30.05.2001 anlässlich einer
Podiumsdiskussion im Gemeindehaus Schönow zur Zukunft des Ladiusmarkts mit dem
damaligen Baustadtrat Körner und Gehag-Vorstandsmitglied Klemann auf Einladung
des Heimatvereins zuletzt - kontrovers - diskutiert. Die von allen als zu groß
dimensioniert eingeschätzte Planung wurde nicht weiter verfolgt. Auf der als Sondergebiet Läden festgesetzten Dreiecksfläche
(Bebauungsplan X-12-1) des Ladiusmakts wurde nun 2005 durch einen Vorbescheid
geklärt, ob dort ein Lebensmittelfrischemarkt zugelassen werden kann. Der
Vorbescheid wurde positiv beschieden. Das Areal wurde Anfang 2006 von der HGH
Objekt Ladiusstraße 26 GmbH erworben und mit einem eingeschossigen Gebäude für
einen Lebensmittelfrischemarkt bebaut, zu dem 71 Stellplätze gehören, die auf
dem Grundstück unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestands angelegt
wurden. Im Hinblick
auf das erreichte Planungsziel wird kein Erfordernis mehr gesehen, das
Bebauungsplanänderungsverfahren X-12-2 weiter zu führen. X-31-1: Bereich: Studentendorf Schlachtensee Baunutzungsplan: Allgemeines Wohngebiet
II/3 Festsetzung
X-31: Allgemeines
Wohngebiet – Studentendorf - Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche W 3 Geplante
Festsetzung: Baukörperfestsetzung,
Erhaltungsgebiet Der Bebauungsplan X-31-1 wurde am 10.10.2000 aufgestellt,
weil das Land Berlin im Jahr 2000 das Grundstück des denkmalgeschützten
Studentendorfes veräußern und bis auf einen Kernbereich einer Neubebauung
zuführen wollte. Nach erfolgter Ausschreibung der Liegenschaft durch den
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG erhielt letztendlich ein
studentisches Genossenschaftsmodell den Zuschlag. Damit ist die Zukunft des
Studentendorfs erst einmal gesichert. Der
nördlich gelegene Stellplatz des Studentendorfs wurde an eine
Bauträgergesellschaft veräußert und ist zwischenzeitlich mit Einfamilienhäusern
bebaut. Eine südwestlich an der Potsdamer Chaussee/Tewsstr. gelegene Teilfläche
ist an einen Einzelhandels-Filialisten veräußert worden. Ob die hier
vorgesehene Planung realisiert werden kann, ist noch offen. Es besteht
kein Erfordernis mehr, den bestehenden Bebauungsplan X-31 zu ändern und das
Bebauungsplanänderungsverfahren X-31-1 weiter zu führen. X-134: Bereich
Alsenstr.
, Grüner Weg, Stölpchensee Baunutzungsplan: Allgemeines Wohngebiet
II/2 Flächennutzungsplan: Sondergebiet
Wassersport und Wohnbaufläche W 4 mit landschaftlicher Prägung Geplante
Festsetzung: Sondergebiet Wassersport und WA Der Bebauungsplan X-134 wurde am 02.09.1975 aufgestellt.
Wesentlicher Inhalt des Bebauungsplans war die teilweise Umwandlung des
allgemeinen Wohngebiets am Pohlesee westlich der Stutterichstraße in
Sondergebiet für den Wassersport und die Änderung der 1929 förmlich
festgestellten Straßenfluchtlinie des Grünen Wegs. Die beabsichtigte Nutzungsänderung entsprach überwiegend der
in der Örtlichkeit vorhandenen Situation. Gleichzeitig war ein Fußweg in
Verlängerung der Stutterichstraße bis zum Pohlesee vorgesehen. Eine Entwicklung
im Sinne des Bebauungsplans wurde bereits durch den Ausbau des Grünen Wegs entsprechend
den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans eingeleitet und ist
zwischenzeitlich im Wesentlichen abgeschlossen, bis auf die Umwandlung des
Sondergebiets und den öffentlichen Zugang zum Pohlesee, der aus heutiger Sicht
nicht mehr als Planungsziel angesehen wird. Die Entwicklungen der letzten 15 Jahre haben nun gezeigt,
dass der Druck auf das als Sondergebiet für den Wassersport vorgesehene Gelände
zwischen Grüner Weg und Pohlesee (Grüner Weg 1/13) auf Grund seiner Lage immer
stärker wird. Im Westen und Norden grenzt dieses kleine Wassersportgebiet an
das allgemeine Wohngebiet. Im Osten wurde zwar mit dem Bebauungsplan X-117 ein
Sondergebiet - Wassersport - am 17.02.1983 festgesetzt, aufgrund der
Altbebauung werden die angrenzenden Grundstücke jedoch weiterhin der
Wohnnutzung unterliegen. Für das
Grundstück Grüner Weg 13 liegt bereits ein positiver Vorbescheid vom 24.08.2006
zur Bebauung mit Einfamilienhäusern vor. Dieses Grundstück grenzt an das
allgemeine Wohngebiet. Das
Grundstück Grüner Weg 11 ist aufgrund seiner Größe und seines Zuschnitts wenig
für eine wassersportliche Nutzung geeignet. Das
Grundstück Grüner Weg 1 ist auf dem privaten Grundstücksmarkt. Auch hier ist
der Druck eine Wohnnutzung zuzulassen groß, obwohl hier noch eine teilweise
wassersportliche Nutzung vorhanden ist. Lediglich das Grundstück Grüner Weg 9/11 wird
wassersportlich genutzt (Vermietung von Steganlagen, Bootsreparatur und
Bootshandel). Im Hinblick
auf die bisher schon erreichten Planungsziele und weil die Festsetzung als
Wassersportgebiet planerisch nicht mehr geboten ist, wird kein Erfordernis mehr
gesehen, das Bebauungsplanverfahren X-134 weiter zu führen. X-B1b: Bereich: Wannsee Hohenzollerstraße / Petzower Straße / Am Kleinen Wannsee Baunutzungsplan: Allgemeines Wohngebiet
II/2 Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche W 4 mit
landschaftlicher Prägung Geplante
Festsetzung: Straßenbegrenzungslinien,
Baugrenzen, Bebauungstiefe und Erhaltungsgebiet Für große
Teile des Ortsteils Wannsee wurde 1984 der generelle Bebauungsplan X-B1
aufgestellt, mit dem Straßenbegrenzungslinien,
Baugrenzen, Bebauungstiefe sowie ein teilweise reduziertes Maß der baulichen
Nutzung (Grundflächenzahl) zur Festsetzung vorgesehen waren. Das bestehende
Planungsrecht bot keine ausreichenden Regelungsmöglichkeiten, um dem
anhaltenden Verlust des ortsbildtypischen Gebietscharakters Einhalt zu
gebieten. Aufgrund der differenzierten geplanten Festsetzungen im
Hinblick auf das Nutzungsmaß wurde der Geltungsbereich mehrfach modifiziert und
1992 in 4 separate Planverfahren aufgeteilt (X-B1a-d). Im
Geltungsbereich des X-B1b sollten die vorhandenen Fluchtlinien (Straßen- und
Baufluchtlinien von 1936) als Straßenbegrenzungslinien und Baugrenzen bestätigt und eine hintere
Baugrenze im Abstand von 20 m hinter der straßenseitigen Baugrenze sowie ein
Erhaltungsgebiet festgesetzt werden. In den
letzten Jahren hat sich die Grundstücksituation entspannt. Die mit diesem
Bebauungsplan vorgesehenen planungsrechtlichen Regelungen sind in diesem sehr
kleinen Teilbereich infolge des nachlassenden Bebauungsdrucks nicht mehr
zwingend erforderlich. Die Grundstücke haben in der überwiegenden Mehrzahl eine
Tiefe, die eine weitere Bebauung unter Zugrundelegung des zulässigen
Nutzungsmaßes und der Abstandsflächen nicht mehr zuläßt. Eine
Überprüfung des Erhaltungsgebiets hat bei der mit Neubauten durchmischten
heterogenen Bebauung nördlich der Petzower Straße keine städtebauliche Qualität
mehr ergeben, die eine Festsetzung als Erhaltungsgebiet noch rechtfertigen
kann. Das
Bebauungsplanverfahren wurde bis zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange durchgeführt. Das Ergebnis wurde 1993 dem Planungsausschuss der BVV
vorgelegt. Ein Erfordernis, das Verfahren fortzuführen, wird nicht mehr gesehen, weil die
Festsetzungen des Baunutzungsplans hier ausreichend sind, die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung zu leiten. |
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