Drucksache - 0560/III
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In der
10. Sitzung am 05.12.2007 wurde vom Ausschuss für Gesundheit folgender Antrag
formuliert und bei einer Abstimmung einstimmig angenommen: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für
Gesundheit konsequent für
eine fachgerechte Grundausstattung
der bezirklichen psychiatrischen Pflichtversorgung durch entsprechende
Bereitstellung der Transfermittel durch das Land Berlin einzusetzen. Darüber
hinaus wird der Bürgermeister gebeten, diese Forderung in den Rat der
Bürgermeister einzubringen und mit Nachdruck zu vertreten. Begründung: Die
Zuweisung der Mittel basiert ab 2008 lediglich auf Sozialindices, die für
Steglitz-Zehlendorf mit dem niedrigsten Faktor (0,77) zur Geltung kommen. Die
fachliche Kompetenz der individuellen Betreuung psychisch Kranker wird durch
diese ausschließlich soziale Zuordnung vollständig außer Acht gelassen. Betroffene
akut und chronisch psychisch Kranke sind in jedem Bezirk gleich hilfebedürftig,
unabhängig vom Sozialindex des jeweiligen Bezirkes. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 05.12. 2007 Meyer-Kiehn Ausschussvorsitzende |
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