Drucksache - 0558/III
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob im Interesse berufstätiger Bürgerinnen
und Bürger eine Öffnungszeit der Bürgerämter im Bezirk Steglitz-Zehlendorf an
wenigstens einem (Werk)Tag der Woche bis 20.00 Uhr ermöglicht werden kann. Begründung: Eine
Öffnungszeit der Bürgerämter in den für Behörden üblichen Zeiträumen zwischen
8.00 und 18.00 Uhr ist für berufstätige Bürgerinnen und Bürger nur bedingt, z.
B. unter der Nutzung von Urlaubstagen, möglich. Die Flexibilisierung der Zeiten
im Sinne der Dienstleistungsorientierung käme den Besuchern entgegen.
Gegebenenfalls könnte die Nachfrage (Nutzerfrequenz) im Rahmen einer "Testphase"
überprüft werden. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 4. Dezember 2007 Für die
Fraktion der FDP Ehrhardt
Breidenbach
Ziegenhagen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 24.01.2008 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung,
Kultur und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und
6 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen. Ehrhardt Ausschussvorsitzender ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die BVV
hat in ihrer 16. Sitzung am 20.02.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob im Interesse berufstätiger Bürgerinnen
und Bürger eine Öffnungszeit der Bürgerämter im Bezirk Steglitz-Zehlendorf an
wenigstens einem (Werk)Tag der Woche bis 20.00 Uhr ermöglicht werden kann. Rögner-Francke BVVorsteher |
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