Drucksache - 0534/III  

 
 
Betreff: Sitzungsgelder der Seniorenvertretung 2007
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Müller 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beantwortung
21.11.2007 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
ursprüngl. Anfrage vom 19.11.2007
Beantwortung BA vom 05.12.2007

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

  1. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass der Seniorenvertretung Sitzungsgelder in 2007 zustehen?

 

  1. Hat das Bezirksamt die Seniorenvertretung darauf hingewiesen, dass ihnen u. a. Sitzungsgelder aus Kapitel 3930 Titel 684 06 zustehen? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie hoch war in 2007 der Ansatz und ist das derzeitige IST?

 

  1. Was wurde darüber in 2007 alles abgerechnet? (Empfänger und Betrag)

 

  1. Wie hoch ist der Ansatz in 2008? Welche Zweckbindungen sind in den Erläuterungen enthalten?

 

  1. Wird das Bezirksamt in 2008 der Seniorenvertretung Sitzungsgelder gewähren?
    Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist das Bezirksamt nicht der Auffassung, dass ehrenamtliche Tätigkeiten durch z. B. ein Sitzungsgeld (Aufwandentschädigung) honoriert werden?
    Wenn nein, wie sähe eine solche Honorierung seitens des BA aus?

    Liegt dann nicht eine Ungleichbehandlung mit anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten vor? (die Aufwandentschädigung bekommen)

 

  1. Welchen Stellenwert hat die Seniorenvertretung für das Bezirksamt in der Bezirks- bzw. Gremienarbeit?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 19. November 2007

 

 

Norbert Müller

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

hiermit beantworte ich die oben genannte Anfrage – wie erbeten – schriftlich wie folgt:

 

1. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass der Seniorenvertretung Sitzungsgelder in 2007 zustehen?

Zu 1.:

Nein, einer Zahlung von Sitzungsgeldern an die Seniorenvertretung steht das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen und die dazu erlassene Durchführungsverordnung entgegen.

Weder die gesetzliche Bestimmung noch die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes sieht die Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder der Seniorenvertretungen vor – noch lässt sie sie zu.

 

2. Hat das Bezirksamt die Seniorenvertretung darauf hingewiesen, dass ihnen u.a. Sitzungsgelder aus Kapitel 3930 Titel 684 06 zustehen? Wenn nein, warum nicht?

Zu 2.:

Siehe hierzu Antwort zu 1.

 

3. Wie hoch war in 2007 der Ansatz und ist das derzeitige IST?

Zu 3:

Der Ansatz für das Jahr 2007 bei Kapitel 3930 Titel 684 06 betrug zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch die Bezirksverordnetenversammlung 8.000,- Euro.

Das IST bei diesem Ansatz beträgt per 30.11.2007 insgesamt 9.500,- Euro.

 

4. Was wurde darüber in 2007 alles abgerechnet? (Empfänger und Betrag)

Zu 4:

Aus dem Titel wurden im Haushaltsjahr 2007 Zuwendungen in der in der Antwort zu 3. genannten Höhe geleistet und zwar 8.000,- Euro an die Koordinierungsstelle „Rund ums Alter“ beim Diakonischen Werk sowie 1.500,- Euro an die Seniorenvertretung.

Über die Mittelverwendung ist von den Zuwendungsempfängern erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes – also erst im Jahr 2008 – Nachweis zu führen.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass von den Zuwendungsempfängern noch nicht alle Ausgaben geleistet wurden.

Aus diesen Gründen können derzeit noch keine Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden.

 

5. Wie hoch ist der Ansatz in 2008? Welche Zweckbindungen sind in den Erläuterungen enthalten?

Zu 5:

Der Ansatz bei Kapitel 3930 Titel 684 06 beträgt für das Jahr 2008 insgesamt 10.000,- Euro.

Die Erläuterungen zu diesem Titel lauten:

„Zuwendungen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege, soziale Vereine u.ä., sofern entsprechende Anträge eingehen und die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung gegeben sind.

Der Ansatz enthält einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro für Aufwandsentschädigungen und Sachmittel für die Arbeit der Seniorenvertretung.“

 

6. Wird das Bezirksamt in 2008 der Seniorenvertretung Sitzunggelder gewähren? Wenn nein, warum nicht?

Zu 6:

Siehe hierzu Antwort zu 1.

 

7. Ist das Bezirksamt nicht der Auffassung, dass ehrenamtliche Tätigkeiten durch z.B. ein Sitzungsgeld (Aufwandsentschädigung) honoriert werden?
Wenn nein, wie sähe eine solche Honorierung seitens des BA aus?

Liegt dann nicht eine Ungleichbehandlung mit anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten vor? (die Aufwandsentschädigung bekommen)

Zu 7:

Das Bezirksamt hat in der Vergangenheit wiederholt geprüft, ob es möglich ist, den Mitgliedern der Seniorenvertretung eine Aufwandsentschädigung auf der Grundlage des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zu zahlen.

Hierbei ist der Bezirk jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass dies nicht möglich ist. Insbesondere trägt dazu wohl auch der Umstand bei, dass sich die Seniorenvertretung von dem ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich in einem wesentlichen Punkt unterscheidet:

Die Seniorenvertretung ist eine Interessenvertretung, die sich für die Belange der älteren Generation in der Öffentlichkeit, beim Bezirksamt, bei der Bezirksverordnetenversammlung und bei allen für die älteren Bürger wichtigen Institutionen einsetzt.

Dem gegenüber liegen die Schwerpunkte ehrenamtlicher Arbeit im sozialen Bereich darin, persönliche Kontakte zu einzelnen älteren Menschen zu knüpfen, Vermittlung in Fragen des sozialen Bedarfs vorzunehmen, persönliche Hilfeleistungen, Informationen über soziale Angebote und die Förderung der Teilnahme am öffentlichen Leben zu geben.

Es zeigt sich also, dass die Arbeit des ehrenamtlichen Dienstes vornehmlich dem einzelnen älteren Menschen dient, diesem in weitestem Sinne die Hilfe direkt dargebracht wird.

Die Seniorenvertretung dagegen trägt – von Außen her – die Belange der Senioren an das Amt heran.

Dieses Kennzeichen der Seniorenvertretung findet seinen Ausdruck dann auch in der Art ihrer Finanzierung.

Finanziert wird die „Institution“ Seniorenvertretung, nicht das einzelne Mitglied.

Auch die zuständige Senatsverwaltung hat offensichtlich bisher keine Notwendigkeit gesehen, den Kreis der Berechtigten nach dem Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen auszuweiten.

Nicht zuletzt die bezirkliche Seniorenvertretung selbst hat sich in der Vergangenheit dem Amt gegenüber für die Beibehaltung der bisherigen Praxis ausgesprochen, im Wege der Selbstbewirtschaftung eine jährliche Zahlung zu erhalten.

 

8. Welchen Stellenwert hat die Seniorenvertretung für das Bezirksamt in der Bezirks- bzw. Gremienarbeit?

Zu 8:

Bedeutung und Stellenwert der Seniorenvertretung leiten sich aus dem sogenannten Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz ab, dessen Ziel es ist, die aktive Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen und politischen Leben der Stadt zu fördern, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten zu nutzen, die Beziehungen zwischen den Generationen zu verbessern, die Solidargemeinschaft weiterzuentwickeln sowie den Prozess des Älterwerdens in Würde und ohne Diskriminierung unter aktiver Beteiligung der Seniorinnen und Senioren zu gewährleisten.

Soweit die Seniorenvertretung dem Bezirksamt hierzu unterstützungswürdige und –fähige Vorschläge unterbreitet, finden diese Berücksichtigung bei den Entscheidungen des Bezirksamts.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Norbert Schmidt

Bezirksstadtrat

 

 
 

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