Drucksache - 0528/III  

 
 
Betreff: Übertragung von bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Karnetzki 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.11.2007 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsanfrage vom 15.11.2007
Beantwortung BA vom 27.11.2007

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt die Absicht der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Einberufung einer "Adhoc-Arbeitsgruppe" der Arbeitsgemeinschaft der Berliner Öffentlichen Jugendhilfe bekannt, die allgemeine Vorgaben bezüglich der Übertragung von bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft machen soll?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob diese Arbeitsgruppe inzwischen bereits getagt hat? Ist das Bezirksamt daran beteiligt?

 

  1. Sind dem Bezirksamt konkrete Vorstellungen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Thematik der genannten Arbeitsgruppe bekannt? Wenn ja, wie beurteilt sie diese?

 

  1. Wie gedenkt das Bezirksamt, in Bezug auf die eigenen bevorstehenden Entscheidungsfragen hinsichtlich bezirklicher Jugendfreizeiteinrichtungen mit der Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft Berliner Öffentliche Jugendhilfe und ihren Empfehlungen, bzw. Vorgaben umzugehen?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.11.2007

 

 

 

Michael Karnetzki

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1.

Ist dem Bezirksamt die Absicht der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Einberufung einer “Adhoc-Arbeitsgruppe “ der Arbeitsgemeinschaft der berliner Öffentlichen Jugendhilfe bekannt, die allgemeine Vorgaben bezüglich der Übertragung von bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft machen soll?

 

Dem Bezirksamt ist die Einrichtung dieser „Adhoc-Arbeitsgruppe“ bekannt. Sie ist vor dem Hintergrund entstanden, dass Lichtenberg angesichts der Haushaltssituation 2008/09 plant, alle bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger zu übertragen.

 

Zu 2.

Ist dem Bezirksamt bekannt, ob diese Arbeitsgruppe inzwischen bereits getagt hat ? Ist das Bezirksamt daran beteiligt?

 

Die Einrichtung der Arbeitsgruppe wurde erstmalig in der Stadträtesitzung am 13.07.2007 angesprochen. Es fanden sich die Bezirke Lichtenberg, Neukölln, Pankow, Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg bereit, an der AG mitzuarbeiten. Eine erste Sitzung hat bereits stattgefunden, die zweite ist für Ende November geplant.

 

In der Sitzung der Jugendstadträe am 16.11.2007 ist deutlich geworden, das über die Zielrichtung und die Zusammensetzung der AG noch einmal gesprochen werden muss. Das Thema ist daher für die  kommende Sitzung der Jugendstadträte am 21.12.2007 vorgesehen.

 

Zu 3.

Sind dem Bezirksamt konkrete Vorstellungen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Thematik der genannten Arbeitsgruppe bekannt?

Wenn ja, wie beurteilt sie diese?

 

Die Arbeitsgruppe ist auf Initiative der Bezirke entstanden. Ein wesentliches Thema werden die finanziellen Auswirkungen bei Übertragungen im Rahmen des Produkthaushalts sein.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Umstrukturierungen – genau wie in unserem Bezirk - auf der Grundlage des Leitbildes der Berliner öffentlichen Jugendhilfe von Oktober 2003 und der 2. überarbeiteten Auflage 2007 des Handbuches Qualitätsmanagement der Berliner Jugenfreizeitstätten stattfinden wird. Ausgehend von der Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen im Bezirk Lichtenberg wird über eine Vereinheitlichung von Verfahren zur Übertragung zu sprechen sein.

 

Zu 4.

Wie gedenkt das Bezirksamt, in Bezug auf die eigenen bevorstehenden Entscheidungen hinsichtlich bezirklicher Jugendfreizeiteinrichtungen mit der Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft der berliner Öffentlichen Jugendhilfe und ihren Empfehlungen, bzw. Vorgaben umzugehen?

 

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat bisher in Übereinstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss nicht die komplette Übertragung von Einrichtungen präferiert, sondern auf Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe gesetzt.

Dieses Verfahren eröffnet die Möglichkeit, die sofortige Abgabe der Mitarbeiter/innen an den Zentralen Stellenpool zu vermeiden, Erfahrungswissen für den Sozialraum zu sichern und trotzdem die Einrichtungen an veränderte Bedarfe anpassen zu können.

Dem Jugendhilfeausschuss ist zugesichert worden eine grundsätzliche Verfahrensweise für die Vergabe von Einrichtungen vorzulegen und zu verabschieden. Da Ergebnisse auf Landesebene nicht in Kürze zu erwarten sind ist dies auch weiterhin vorgesehen. Selbstverständlich wird dabei der Diskussionsprozess auf Landesebene berücksichtigt werden.

 

 

Mit freundlich Grüßen

 

 

Anke Otto

Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Umwelt

 

 
 

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