Drucksache - 0507/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wo der Biesalski-Schule ausreichend Räume zu Verfügung gestellt werden können, um eine bedarfsgerechte Horterziehung, die allen Schülern zusteht, auch an dieser Schule durchführen zu können.
Begründung erfolgt mündlich
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. November 2007
Für die Fraktion der SPD
Karnetzki Krohm
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Antrag wurde am 08.01.2008 in der 13. Sitzung des Schulausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Biesalski-Schule über ausreichend Räume für eine bedarfsgerechte Horterziehung, die allen Schülern zusteht, verfügt, wenn nein zu prüfen, welche Räume dafür noch zur Verfügung gestellt werden können.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Krohm Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 31.01.2008 in der 19. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Biesalski-Schule über ausreichend Räume für eine bedarfsgerechte Horterziehung, die allen Schülern zusteht, verfügt, wenn nein, zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen und welche Räume dafür noch zur Verfügung gestellt werden können.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Müller Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 16. Sitzung am 20.02.2008 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Biesalski-Schule über ausreichend Räume für eine bedarfsgerechte Horterziehung, die allen Schülern zusteht, verfügt, wenn nein, zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen und welche Räume dafür noch zur Verfügung gestellt werden können.
Rögner-Francke BVVorsteher
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