Drucksache - 0500/III  

 
 
Betreff: Trägermodell für Einzelfallhilfe in Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Markl-Vieto, Veraguth, Rudnick 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.11.2007 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales Empfehlung
06.12.2007 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales vertagt     
10.01.2008 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales vertagt     
07.02.2008 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales zurückgezogen     
Ausschuss für Gesundheit Empfehlung
05.12.2007 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit vertagt     
13.02.2008 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit (offen)     

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 12.11.2007

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die  Einzelfallhilfe für Menschen mit Behinderungen gemäß §§ 53 und 54 SGB XII von der Einzelfallhilfe durch freie Honorarkräfte auf die Einzelfallhilfe über ein Trägermodell nach dem Erfolg des Modellversuchs in Tempelhof-Schöneberg umgestellt wird.

 

Begründung:

 

  1. Die Einzelfallhilfe für Menschen mit Behinderungen gemäß §§ 53 und 54 SGB XII unter Trägerschaft ist ein wirksames Instrument gegen die Scheinselbständigkeit, wie sie bei der Einzelfallhilfe durch freie Honorarkräfte entstehen kann.

 

  1. Das Trägermodell beinhaltet gegenüber der Einzelfallhilfe durch freie Honorarkräfte eine wesentlich höhere Qualität. Gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsstandards werden im Trägermodell eingehalten. Hierzu gehört auch eine einfachere Organisation der Abwesenheitsvertretung. Der Einzelfallhilfe durch Honorarkräfte fehlt häufig die finanzielle und strukturelle Basis zur Qualitätssicherung. Eine psychosoziale Betreuung von Anspruchsberechtigten ohne Qualitätssicherung, Supervision und Dokumentation ist kontraproduktiv.

 

  1. Das Trägermodell bietet ein ausreichendes Maß an Fort- und Weiterbildung sowie Vernetzungen im Trägerverbund und ermöglicht so den Einzelfallhelfer/innen eine Verbesserung ihrer Arbeit.

 

  1. Im Rahmen des Trägermodells wird die Arbeit unter Anwendung des Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplans (BRP) dokumentiert und sicher somit eine hohe Transparenz zwischen Kosten und Wirkungen der Einzelfallhilfe.

 

  1. Mit dem Trägermodell ist eine Integration der Einzelfallhilfe in den gemeindepsychiatrischen Verbund und in die bezirklichen Gremien gegeben. Hierdurch wird eine weitgehende Vernetzung aller am Unterstützungsprozess Beteiligter gewährleistet.

 

 

Berlin, Steglitz-Zehlendorf den 05.11.2007

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Markl-Vieto           Veraguth              Rudnick

 

 

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Der Antrag wurde am 07.02.2008 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Wirrwitz

Stellv. Ausschussvorsitzende

 
 

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