Die
Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird
ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die
Einzelfallhilfe für Menschen mit Behinderungen gemäß §§ 53 und 54 SGB
XII von der Einzelfallhilfe durch freie Honorarkräfte auf die Einzelfallhilfe
über ein Trägermodell nach dem Erfolg des Modellversuchs in
Tempelhof-Schöneberg umgestellt wird.
Begründung:
- Die Einzelfallhilfe für
Menschen mit Behinderungen gemäß §§ 53 und 54 SGB XII unter Trägerschaft
ist ein wirksames Instrument gegen die Scheinselbständigkeit, wie sie bei
der Einzelfallhilfe durch freie Honorarkräfte entstehen kann.
- Das Trägermodell beinhaltet gegenüber
der Einzelfallhilfe durch freie Honorarkräfte eine wesentlich höhere
Qualität. Gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsstandards werden im
Trägermodell eingehalten. Hierzu gehört auch eine einfachere Organisation
der Abwesenheitsvertretung. Der Einzelfallhilfe durch Honorarkräfte fehlt
häufig die finanzielle und strukturelle Basis zur Qualitätssicherung. Eine
psychosoziale Betreuung von Anspruchsberechtigten ohne Qualitätssicherung,
Supervision und Dokumentation ist kontraproduktiv.
- Das Trägermodell bietet ein
ausreichendes Maß an Fort- und Weiterbildung sowie Vernetzungen im
Trägerverbund und ermöglicht so den Einzelfallhelfer/innen eine
Verbesserung ihrer Arbeit.
- Im Rahmen des Trägermodells
wird die Arbeit unter Anwendung des Integrierten Behandlungs- und
Rehabilitationsplans (BRP) dokumentiert und sicher somit eine hohe
Transparenz zwischen Kosten und Wirkungen der Einzelfallhilfe.
- Mit dem Trägermodell ist eine
Integration der Einzelfallhilfe in den gemeindepsychiatrischen Verbund und
in die bezirklichen Gremien gegeben. Hierdurch wird eine weitgehende
Vernetzung aller am Unterstützungsprozess Beteiligter gewährleistet.
Berlin,
Steglitz-Zehlendorf den 05.11.2007
Für die
Fraktion GRÜNE
Markl-Vieto
Veraguth
Rudnick
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Der
Antrag wurde am 07.02.2008 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales
beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Wirrwitz
Stellv.
Ausschussvorsitzende