Die BVV
möge beschließen:
Die BVV
empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen und im Rat
der Bürgermeister für den nachfolgenden Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin einzusetzen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung hält die Konsolidierung des Berliner Haushaltes
für ein dringliches Gebot, um Berlin wieder dauerhaft handlungsfähig zu machen.
Die dafür zu bewältigenden Lasten müssen für die Bürger transparent und
zwischen den Hauptverwaltungen und den Bezirken gerecht verteilt sein.
In den
vergangenen 10 Jahren haben die Bezirke insbesondere im Personalbereich den
größeren Anteil der Personaleinsparungen getragen. Sowohl Einsparungen bei
Sachmitteln als auch beim Personal in den Bezirken treffen die Menschen in
unserem Bezirk direkt, da die bürgernahen Dienstleistungen überwiegend in den
Bezirken erbracht werden. Finden keine einschneidenden Änderungen in der
Personalpolitik des Landes Berlin statt, werden in absehbarer Zeit auch
Pflichtaufgaben des Staates nur noch mangelhaft erfüllt werden können.
In den
nächsten Jahren muss es darum gehen, die Berechnungsgrundlage für die Globalzuweisungen
an die Bezirke wieder transparent zu gestalten und einen bürgerorientierten
Ausgleich zwischen dem Land und den Bezirken zu erreichen. Um eine von allen
gemeinsam getragene finanzpolitische Strategie zu erreichen, ist es notwendig,
die Bezirke gleichberechtigt anzuhören und zu beteiligen. Als ersten Schritt
fordert die Bezirksverordnetenversammlung den Senat auf, folgende Sachverhalte
berlinweit vergleichbar zu regeln:
- Die Ist-Bezogenheit der
Personalzuweisungen führt in den Bezirken zu einer grotesken
Personalpolitik und zu einem fatalen Personalmanagement. Wer seine
Personalsollwerte vollständig erfüllt hat, wird belohnt, wer
Personalmittel in Sachmittel umgewandelt hat, wird doppelt bestraft. Die
Bezirke brauchen Handlungsspielraum im Personalbereich, folglich sollte
auch die Personalzumessung nach einheitlichen Sollkriterien bzw. ein
angemessener Sachmittelausgleich erfolgen.
- Durch die absehbare
Personalentwicklung der kommenden Jahre droht den Bezirken ein erheblicher
Verlust an qualifiziertem Fachpersonal (z.B. in den Bereichen Facility
Management und Gesundheit). Es muss den Bezirken ermöglicht werden,
qualifizierten Personalbedarf durch vermehrte Außeneinstellungen
abzudecken, wenn dies nicht durch den Stellenpool gewährleistet werden
kann.
- An den öffentlichen Gebäuden
des Bezirks besteht ein geschätzter Instandhaltungsbedarf von mehr als 100
Millionen Euro. Die Defizite bei der Instandhaltung von Straßen und
Grünanlagen sind enorm und für alle erkennbar. Die Einführung von Sonderprogrammen
(z.B. das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm oder das
Schlaglochsanierungsprogramm) hilft zwar etwas, schafft aber zusätzlichen
bürokratischen Aufwand. Vernünftiger ist die entsprechende Erhöhung der
Zuweisungen für den baulichen Unterhalt in den Bezirken, so dass keine
Abstimmungsprozesse zwischen Land und Bezirk notwendig sind. Im Bau- und
Planungsbereich brauchen wir klar definierte Zuständigkeiten zwischen
Bezirks- und Hauptverwaltung.
- Die Bezirke, die sich zu einer
umfassenden Modernisierung ihrer Gebäude- und Immobilienverwaltung
entschlossen haben, dürfen nicht durch eine nachteilige Budgetierung in
der KLR bestraft werden und auf diesem Wege zur Abgabe ihrer Immobilien an
die BIM gezwungen werden.
Die bezirkliche Initiative im Bereich Facility Management ist geeignet,
nachhaltig Einsparpotenziale für das Land Berlin insgesamt zu erzielen.
Diese Bemühungen müssen durch eine angemessene Darstellung in der
Kosten-Leistungsrechnung Berücksichtigung finden.
Eine massenhafte Übertragung der Gebäude an die BIM führt zu einer
aufgeblähten zentralen Verwaltung und Bewirtschaftung der Immobilien des
Landes Berlin. In der Folge haben wir es mit einem Monopolanbieter zu tun,
der sich der direkten parlamentarischen Kontrolle entzieht.
- Die energetische
Gebäudesanierung, wie diese zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung und
zur Reduzierung der Ausgaben im Energiebereich notwendig ist, wird durch
die nicht ausreichende finanzielle Ausstattung und durch den Mangel an
Personal erschwert.
- Notwendige gesundheitliche
Vorsorge für Kinder und Jugendliche muss weiterhin in ausreichendem Maße
gewährleistet werden. Die Erstbesuche nach Entbindungen müssen im Rahmen
des Kinderschutzes und der Vorsorge wieder personell verstärkt werden.
Auch die prophylaktischen Untersuchungen in den Kindertagesstätten und
Schulen sind weiterhin dringend erforderlich. Die
Einschulungsuntersuchungen sind eine wichtige Pflichtaufgabe, die mit
Hilfe einer ausreichenden personellen Ausstattung durch den Bezirk gewährleistet
werden muss. Nur eine dem realen Bedarf angemessene Ausstattung mit
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in den regionalen Diensten kann
einen vernünftigen Kinderschutz sicherstellen.
Der gleiche Sachverhalt ist auch für die äußerst angespannte Situation
beim schulpsychologischen Dienst gegeben.
- Auch nach Einführung des SGB II
verbleiben dem Sozialamt wichtige und anspruchsvolle Aufgaben nach dem SGB
XII (Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt,
Betreuungsbehörde etc.). Dazu benötigen die Bezirke Personal in
ausreichendem Umfang, um die Dienstleistungsqualität halten bzw.
verbessern zu können. Durch die von der Senatsverwaltung für Finanzen
vorgegebenen Zuweisungspreise für die sog. HARTZ-IV-Produkte (Hilfe zum
Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Wohngeld) entsteht den Berliner
Bezirken ein Haushaltsrisiko in Höhe von 40 Millionen Euro. Die
reduzierten Preise sind vor dem Hintergrund des tatsächlichen Aufwandes
nicht zu rechtfertigen und bedürfen einer dringenden Erhöhung.
- Das Land Berlin hat zusammen
mit dem Land Bremen die meisten privaten Insolvenzen in Deutschland zu
verzeichnen. Der Bedarf an einer qualifizierten Schuldner- und
Insolvenzberatung ist berlinweit nachweislich ansteigend. Nicht nur aus
diesen Gründen ist es dringend geboten, die Zuweisung für die Schuldner-
und Insolvenzberatung im vollen Umfang der Budgetierungsergebnisse zu
gewährleisten.
BerlinSteglitz-Zehlendorf,
den 12.11.2007
Für die
Fraktion GRÜNE
Markl-Vieto
Hampel
Der
Antrag wurde am 31.01.2008 in der 19. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten
und von der Antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.
Müller
Ausschussvorsitzender