Drucksache - 0484/III
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1. Gegenstand der
Vorlage : Genehmigung
von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2006 2.
Berichterstatter : Bezirksbürgermeister
Kopp 3.
Beschlußentwurf : Die
Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß §
37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 LHO und §
38 Abs.1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zuge- lassenen,
in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen Haushaltsüberschreitungen
in folgender Aufteilung: überplanmäßige
Ausgaben 227.511,30
EUR außerplanmäßige
Ausgaben 725.546,61
EUR überplanmäßige
Verpflichtungs- ermächtigungen keine außerplanmäßige
Verpflichtungs- ermächtigungen keine A.
Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres 2006 entstanden
Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine oder keine
ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen auch kein
Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§
20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs.6 LHO)
möglich war, mußten über- oder außerplanmäßige Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Höhere oder neue Verpflichtungen gegenüber dem
Haushaltsplan waren in jedem Falle nur als Haushaltsüberschreitungen möglich.
Haushaltsüberschreitungen sind nach § 37 und § 38 der Landeshaushaltsordnung
nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig.
Sie bedürfen der nachträglichen Genehmigung der Bezirksverordnetenversammlung
(§ 37 Abs.7 LHO). Die Übersicht über die zugelassenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind der beigefügten
Anlage 1 zu entnehmen. Über die im ersten Halbjahr 2006 zugelassenen über-
und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen hat die
Bezirksverordnetenversammlung in ihrer 2.Sitzung am 15.11.2006 Kenntnis
genommen (vgl.Drucksache-Nr.0032/III). Die jetzt vorgelegte Nachweisung enthält allerdings
nicht mehr die zugelassenen, sondern die tatsächlich geleisteten
Haushaltsüberschreitungen. B. Rechtsgrundlage: § 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 und § 38
Abs.1 LHO C. Auswirkungen
auf den Haushaltsplan: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die über-
und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2006. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine. Kopp Bezirksbürgermeister Die
Vorlage wurde am 31.01.2008 in der 19. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten
und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner
Enthaltung angenommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen. Müller Ausschussvorsitzender
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die BVV
hat in ihrer 16. Sitzung am 20.02.2008 per Beschluss folgende Vorlage
angenommen: Die
Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit
§ 37 Abs.4 LHO und § 38 Abs.1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen,
in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in
folgender Aufteilung: überplanmäßige
Ausgaben 227.511,30
EUR außerplanmäßige
Ausgaben 725.546,61
EUR überplanmäßige
Verpflichtungs- ermächtigungen keine außerplanmäßige
Verpflichtungs- ermächtigungen keine Rögner-Francke BVVorsteher |
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