Drucksache - 0483/III
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1. Gegenstand
der Vorlage : Übersicht
über die im ersten Halbjahr 2007 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
und Verpflichtungsermächtigungen 2. Berichterstatter : Bezirksbürgermeister
Kopp 3. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle zur Kenntnis
nehmen : Im ersten Halbjahr 2007 sind die in
der beigefügten Übersicht enthaltenen über- und Außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen zugelassen worden. Sie werden der
Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen im § 37 Abs. 4 Satz 2 LHO mitgeteilt. Die nachträgliche Genehmigung der
bis zum Jahresabschluß 2007 tatsächlich geleisteten Ausgaben und tatsächlich
eingegangenen Verpflichtungen durch die Bezirksverordnetenversammlung und durch
das Abgeordnetenhaus werden nach Artikel 88 Absatz 2 und 4 der Verfassung von
Berlin und § 37 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 LHO nach Abschluß der Bücher (§
76 Abs.1) eingeholt. Auswirkungen auf den Haushaltsplan: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die zugelassenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen erhöhen die
Ausgabeermächtigung des Bezirkshaushaltsplans 2007 um 1.030.360,00 EUR. Die
Mehrausgaben sind nach § 37 Abs. 3 LHO durch Minderausgaben an anderer Stelle
ausgeglichen. b) Personalwirtschafltiche Auswirkung: Keine Kopp Bezirksbürgermeister In seiner
18. Sitzung am 29.11.2007 wurde die Vorlage vom Haushaltsausschuss beraten und
zur Kenntnis genommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen. Müller Ausschussvorsitzender
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